Auszug aus "Sicherheit in der Sportschiffahrt
im See- und Küstenbereich"
(Hrsg.: Bundesamt für
Seeschiffahrt und Hydrographie, BSH):
VERHALTEN IN SEENOT
1) Maßnahmen an Bord
Grundsätzlich gilt:
Ruhe bewahren! Nicht überstürzt oder unüberlegt
handeln! So lange wie
möglich an Bord bleiben! Denn ist die Besatzung gezwungen,
das Fahrzeug
zu verlassen, drohen ihr Unterkühlung, Ertrinken, Verdursten,
Seekrankheit,
Erschöpfung und Schädigung durch Mineralöl.
Nicht rauchen! Eventuell auslaufender Brennstoff kann sich leicht
entzüdenden.
Kein Alkohol! Alkohol vermindert Reaktionsfähigkeit, fördert
die
Unterkühlungsgefahr, entzieht dem Körper Wasser und
erhöht den Durst. Mit den
vorgeschriebenen Notzeichen auf die Notlage und die Notwendigkeit
der Hilfe
hinweisen! Steht eine Funkanlage
zur Verfügung und konnte nach Auslösung des Alarms Kontakt
mit Seenotkreuzern,
SAR-Luftfahrzeugen oder anderen Schiffen aufgenommen werden,
sollte diesen Fahrzeugen so genau wie möglich übermittelt
werden:
- Die Art der benötigten Hilfe
- Zustand des Fahrzeugs und der Besatzung
- Kurs und Geschwindigkeit zu einem evtl. vereinbarten Treffpunkt
- Wetter in dem betreffenden Seegebiet
- Einzelheiten, die das Erkennen des Fahrzeugs erleichtern,
insbesondere
welche Mittel hierfür verwendet werden, z. B. Flaggen, Rauchsignale,
Scheinwerfer, Signalspiegel.
Kann das Verlassen des Fahrzeugs nicht mehr länger hinausgeschoben
werden,
so ist vor dem Vonbordgehen reichlich wärmende Kleidung anzuziehen,
um der Unterkühlung vorzubeugen. Besonders geschützt
werden müssen
Kopf und Nacken, weil hier die wärmeabgebenden Blutgefäße
dicht unter
der Haut verlaufen. Eng anliegende Kleidungsstücke, die
zusätzlich an Hän-
den und Füßen zugebunden werden, sind zu bevorzugen
und Hände und
Füße möglichst durch Handschuhe und Schuhe zusätzlich
zu schützen.
Die Tragfähigkeit der Rettungswesten wird durch zusätzliche
Kleidung nicht
beeinträchtigt, vielmehr erhöht die in der Kleidung
befindliche Luft den
Auftrieb. Schuhzeug, das die Tragschläuche oder den Boden
von
Rettungsflößen oder Schlauchbooten beschädigen
kann, sollte nicht getragen werden.
Nach Möglichkeit sollte vor dem Verlassen des Fahrzeugs noch
reichlich
warme gesüßte Flüssigkeit getrunken werden, um
eine Flüssigkeitsreserve
zu besitzen.
Wenn es die Zeit gestattet, sollten - soweit erforderlich und
möglich -
folgende Gegenstände in das Überlebensfahrzeug (Boot
oder Rettungsfloß)
gegeben werden, um die Überlebenschancen zu erhöhen:
Decken und/oder
Kälteschutzsäcke und wärmende Kleidungsstücke,
Getränke und Lebensmittel.
Zusatzausrüstung wie tragbares Sprechfunkgerät, Seenotsender,
Rundfunkempfänger,
Taschenlampe, Taschenmesser, Tauwerk, Fernglas und
Erste-Hilfe-Verbandkasten.
Da treibende Gegenstände aus der Luft gut auszumachen sind,
sollten
schwimmende Teile ins Wasser geworfen werden. Rot-weiß-farbige
Sachen
sind besonders gut zu erkennen. |