Das Logbuch

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Das Führen eines Seetagebuches (Logbuch) ist auch
auf Sportbooten/Charteryachten vorgeschrieben.

Dazu gibt es (wieder mal) ein aktuelles (2006) Merkblatt vom Verkehrsminister

Infos vom Verkehrsminister zum Thema Logbuchpflicht für Sportschiffer:

BERLIN. Schiffssicherheit ist unteilbar. Daher wurde sowohl im Schiffssicherheitsgesetz (SchSG) vom 9. September 1998 (BGBl. I Nr. 63 S. 2860) als auch in der Schiffssicherheitsverordnung (SchSV) vom 18. September 1998 (BGBl. I Nr. 66 S. 3013, 3023) davon abgesehen, die Sportfahrzeuge von den grundlegenden Bestimmungen über Schiffssicherheit von vorneherein auszunehmen, wie dies noch in der vor dem 1. Oktober 1998 gültig gewesenen Schiffssicherheitsverordnung der Fall gewesen war. Dies entspricht dem internationalen Standard wie z.B. den Vorschriften des SOLAS-Übereinkommens, die zum Teil unmittelbar auch für Sportfahrzeuge gelten. Grundsatzbestimmungen wie § 3 SchSG über die Pflicht des Schiffsbetreibers zur Sicherheitsvorsorge und § 2 SchSV zur Selbstkontrolle hinsichtlich des sicheren Schiffsbetriebs gelten daher auch für die Sportfahrzeuge. Daneben wird jedoch hinsichtlich der spezifischen Einzelanforderungen jeweils nach Schiffstypen differenziert.
Bei dieser Ausgangslage ist in den vergangenen Monaten in der Öffentlichkeit in Bezug auf Sportfahrzeuge die Frage erörtert worden, welche Unterscheidungen sich bei den Einzelanforderungen ergeben, die auf die Führung von Seetagebüchern gerichtet sind: "Müssen Skipper Seetagebücher führen?"
Diese Ausgabe der MSInfo stellt den Eigentümern und Betreibern von Sportfahrzeugen in Anlage 3 ein Merkblatt als Orientierungshilfe zur Verfügung, aus dem sich die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen entnehmen lassen."

Auf jeden Fall gilt weiterhin: Wer keins führt, handelt leichtsinnig.


Die Qual der Wahl

  • Es gibt im Fachhandel einige unterschiedliche Vordrucke in Buchform. Sogar für Charterer. Wer beamtet ist, hat daran sicher seine helle Freude. Aber es geht nicht alles rein. Schon beim Wetterbericht gibt's meist Platz-Probleme.

  • Es reicht völlig eine große Kladde. Möglichst mit durchnumerierten Seiten.

Wer schreibt?

  • Mindestens der Skipper. Am besten aber alle mal. Das erhöht den dokumentarischen Charakter. Immer mit Namen oder Kürzel zeichnen.


Und los geht's

Das Vorwort zu jedem Törn

  • Angaben zum Törn, Abfahrt und Ziel.

  • Angaben zum Schiff: Typ, Besegelung, Name, Funkzeichen, Abrechnungscode, Heimathafen, Flagge, Länge, Breite, Tiefgang, Motor (PS, Verbrauch pro Stunde), Inhalt Wasser- und Treibstofftanks, Anker (Art, Länge der Kette).

  • Zahl der Motorstunden

  • Loggestand

  • Crew, Skipper und Co-Skipper: Alle Herrschaften namentlich auflisten.

So fängt jeder Tag an

  • Wetterbeobachtungen, Barometerstand, Windstärke und -richtung, Wolken, Seegang.

  • Was wurde gecheckt? Ölstand, Bilge, Keilriemen. (Kann wichtig werden, wenn es zu einem Schaden kommt. Damit kann man nachweisen, daß bestimmte Kontrollen regelmäßig durchgeführt wurden)

So fängt jeder Schlag an

  • Zielhafen, Uhrzeit beim Auslaufen, Loggestand (!!), Baro-Stand, Wind und Seegang, Wacheinteilung.

Auf See ist das Logbuch grenzenlos

  • Eingetragen werden nur alle tatsächlich gefahrenen Kurse und Geschwindigkeiten. Pflicht ist der Eintrag vom rechtweisenden Kurs (rwK), also der Kartenkurs. Aber lassen wir das Seeamt auch wissen, daß wir mit Beschickungen für Abdrift, Mißweisung und Strom umzugehen wissen. Also ebenfalls eintragen.

  • Jeder Eintrag beginnt mit Uhrzeit und Loggestand.

  • Navigation gehört unbedingt hinein: Wie wird navigiert (etwa nur mit GPS, wie peinlich...)? Peilungen mit Winkel, Objekt und Uhrzeit eintragen. Mindestens stündlich gehört eine Position mit Länge und Breite ins Logbuch.

  • Segelführung ist ebenfalls Pflicht: Was ist oben, wann wird gerefft?

  • Windrichtung und -stärke

  • Seegang

  • Pilsgang

  • Stuhlgang

  • Warum nicht auch mal nette Beobachtungen oder Dönekes aus dem Bordleben eintragen? Bei mir stand mal nach einem Hacktörn zu lesen: "Ab wann ist Segeln eigentlich verboten?" So schreibt sich jeder den Frust von der Seele. Muß erlaubt sein.

  • In einer Kladde die linke Seite frei lassen. Da kann man später die Quittungen vom Hafenmeister, Kneipenrechnungen oder Bilder reinkleben. Für die Crew gibt's hinterher eine Kopie aller Seiten als Erinnerung.

So endet jeder Schlag

  • Motorstand, Loggestand, Etmal. Wo und wie in welchem Hafen (Brötchen holen lassen, auf der Tüte steht meist die Adresse vom Bäcker, ha, ha) angelegt.

  • Besonderheiten vom Revier und vom Hafen eintragen: Wo gibt's Wasser, Kraftstoff, Proviant, wo kann man gut essen, wo wird man abgezockt, wo lauern Untiefen, neue Wracks? Und nach dem Törn kurze Infos mit Längen- und Breitenangaben ans ESYS.

Tipp von Volker Schürg zum Thema Navigation mit - und ohne GPS:

Da man immer damit rechnen muss, dass das GPS ausfällt und damit ich bei

untiefem Gewässer oder harten Segelbedingungen nicht dauernd zum
Kartentisch rennen muss, erstelle ich mir folgenden schriftlichen
Segelplan. Der Segelplan wird mit Hilfe des GPS erstellt und über die
Wegpunktentfernungen auf der Karte kontrolliert.  Vielleicht kann dieser
auch für andere Segler eine gute Hilfe sein.:

Uhrzeit / WP (GPS) /  WP-(Karte) / Seezeichen / COG / DIST

Uhrzeit:           Ankunftszeit beim Wegpunkt
WP (GPS):          Wegpunkt-Nummer im GPS
WP (Karte):        Wegpunkt-Nummer lt. Tabelle oder Karte
Seezeichen:        Beschreibung des Seezeichens
COG:               Kurs über Grund zum nächsten Wegpunkt
DIST:              Entfernung zum nächsten Wegpunkt

Herzlichen Dank an Volker Schürg

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