Hamburg (SP) Die neuen Fragen- und Antwortenkataloge für die theoretische Prüfung zum Erwerb der Funkbetriebszeugnisse SRC und LRC sowie für die Anpassungsprüfung zum SRC für Inhaber nicht allgemein anerkannter ausländischer Funkbetriebszeugnisse sind veröffentlicht. Die neuen Kataloge für SRC und LRC gelten ohne Übergangsregelung für alle Prüfungen ab 1. Januar 2011.
Die Fragen sind komplett auf das Multiple-Choice-System umgestellt. Zu jeder Frage gibt es vier Antworten, von denen immer eine Antwort, in den Katalogen immer die erste Antwort, richtig ist.
Die Kataloge sind unter www.elwis.de/Freizeitschifffahrt/hinweise-sprechfunk-funkzeugnisse/index.html als pdf-Dateien verfügbar.
Schiffsführer müssen ein gültiges Funkzeugnis besitzen
Seit 2005 besteht nach der Sportseeschifferscheinverordnung die Pflicht, dass die Schiffsführer entsprechend der funktechnischen Ausrüstung der Yacht ihre Qualifikation durch den Besitz des entsprechenden Funkbetriebszeugnisses nachweisen müssen.
Der Besitz der neuen Funkbetriebszeugnisse „Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis“ (SRC) und „Allgemeines Funkbetriebszeugnis“ (LRC) ist für Schiffsführer nur dann erforderlich, wenn eine entsprechende GMDSS-fähige Funkanlage an Bord ist. Solange nur eine Sprechfunkanlage betrieben wird, kann mit einem Sprechfunkzeugnis weiterhin uneingeschränkt am Sprechfunk teilgenommen werden.
Nachdem mehrere Übergangsregelungen ausgelaufen sind, werden festgestellte Verstöße gegen diese Pflicht als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld in Höhe von 150 Euro geahndet.
Quellle: DSV
Düsseldorf (JoPr) Auch weiterhin wird für den Betrieb von Seefunkstellen wie UKW-Seefunkgeräten keine Gebühr erhoben. Das berichtet jetzt das Yachtmagazin Yachtfernsehen.com. Mehr bei www.yachtfernsehen.com.
Berlin (SP) Erfreuliche Nachrichten für alle Skipper, die Inhaber des von der britischen Royal Yachting Association (RYA) ausgegebenen Seefunkzeugnisses sind. Wie das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mitteilte, wird im Frühjahr 2009 der Fragenkatalog für die Anpassungsprüfung veröffentlicht. Darin werden die für das RYA-Seefunkzeugnis erbrachten Prüfungsleistungen, soweit möglich, anerkannt.
Grundsätzlich werden auch ausländische Funkbetriebszeugnisse in Deutschland anerkannt, sofern sie den Anforderungen der Vollzugsordnung für den Funkdienst der Internationalen Fernmeldeunion genügen. Eine Anerkennung ausländischer Funkbetriebszeugnisse scheidet dann aus, wenn ausländische Zeugnisprüfungen den internationalen Anforderungen nicht genügen und damit kein gleichwertiger Kenntnisstand gewährleistet ist. Hierzu zählt das von der RYA angebotene englische Funkbetriebszeugnis.
Laut Informationen aus dem Ministerium wird zurzeit in einer Arbeitsgruppe der europäischen Post- und Fernmeldeverwaltung an einer neuen Empfehlung mit dem Ziel der Harmonisierung der Prüfungsinhalte zum Erwerb von Funkzeugnissen gearbeitet. Damit wären die nach dieser Empfehlung ausgestellten Zeugnisse vergleichbar und könnten gegenseitig anerkannt werden.
Gemeinsam mit weiteren Wassersportverbänden forderte auch der ADAC bereits letztes Jahr eine grundlegende Überarbeitung der aufgeblähten Fragenkataloge zu den Seefunkzeugnissen
SRC (Short Range Certificate = „Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis“) und LRC (Long Range Certificate = “Allgemeines Funkbetriebszeugnis”).
Hintergrund der Aktivitäten des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ist die Forderung zu einem leichteren Einstieg und mehr Praxisnähe bei der Erteilung von Funkbetriebszeugnissen. Die Vorschläge dazu wurden im vergangenen Jahr von verschiedenen Verbänden dem Bundesministerium unterbreitet. Da hieß es:
Die politischen Vorgaben sind eindeutig. Nach dem Bundestagsbeschluss 16/5416 – Attraktivität des Wassertourismus und des Wassersports stärken – sollen die Fragenkataloge der Funkzeugnisse auf die für die Handhabung des Funkverkehrs notwendigen Fragen begrenzt werden. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat erstmals neben dem DMYV und DSV die weiteren betroffenen Verbände aufgefordert, hierfür Vorschläge zu unterbreiten.
Die ADAC-Sportschifffahrt sowie Bundesverband Wassersportwirtschaft (BVWW), Deutscher Boots- und Schiffbauer-Verband (DBSV), Deutscher Tourismusverband (DTV) und Verband Deutscher Wassersport Schulen (VDWS) begleiten diesen Prozess gemeinsam und fordern eine grundlegende Überarbeitung der aufgeblähten Fragenkataloge zum SRC (Short Range Certificate = „Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis“) und LRC (Long Range Certificate = “Allgemeines Funkbetriebszeugnis”).
Die Befähigung zur Teilnahme am Seefunkverkehr ist ein wichtiger Baustein, um die Sicherheit auf dem Wasser noch weiter zu erhöhen, da die fachgerechte Bedienung einer Seefunkanlage Leben retten kann. Deshalb muss in Zukunft die Voraussetzung dafür geschaffen werden, dass mehr Skipper als bisher die entsprechenden Prüfungen ablegen.
Um diesen Schritt zu erleichtern, sollen nach unseren Vorschlägen die theoretischen Prüfungsinhalte erheblich gekürzt werden. Die für den praktischen Betrieb unnötigen Fragen nach Begriffen (Abkürzungen), gesetzlichen Grundlagen, Maßeinheiten sowie physikalischen Grundlagen sollen beispielsweise entfallen.
Darüber hinaus fordern die Verbände zusätzlich zum SRC die Wiedereinführung eines nationalen Funkbetriebszeugnisses, das Funkverkehr in deutscher Sprache innerhalb der deutschen Küstengewässer zulassen soll. Dadurch sollen auch diejenigen zum Erwerb eines Funkzeugnisses ermuntert werden, die nicht über ausreichende englische Sprachkenntnisse verfügen. Die internationalen gesetzlichen Grundlagen sehen diese Möglichkeit ausdrücklich vor.
Beschlossene Sache ist bereits die Einführung des Multiple-Choice-Testverfahrens. Die Erarbeitung konkreter Fragenkataloge soll im Laufe dieses Jahres erfolgen. Die Verbände legen Wert auf ein ordentliches Anhörungsverfahren in dessen Verlauf die Vorschläge begründet und diskutiert werden können.
Inwieweit diese Forderungen der Verbände umgesetzt wurden wird der vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung angekündigte neue Fragenkatalog zeigen.
(Quelle: Mediamaritim)
September 2008: Neues Satelliten gestütztes Alarmierungssystem - SPOT
Ratingen (SP) Seit Frühjahr auf dem europäischen Markt: SPOT (Satellite Personal Tracker), ist ein kleines Handgerät, das GPS-Daten empfängt und per Tastendruck Notsignale mit der Position oder Tracking-Daten für Google-Earth oder vorgefertigte SMS oder E-Mails via Satellit verschickt. Die Zentrale ist in den USA: GEOS International Emergency Response Centre. Das alarmiert im Notfall die vorher abgestimmten Behörden oder Angehörigen.
Es eignet sich nach Herstellerangaben für alle Outdooraktivitäten, ist allerdings nicht ans GMDSS angeschlossen. Das bedeutet: Schiffe in der Nähe erfahren grundsätzlich nichts von einem Seenotfall, und auch die MRCC's können erst über Umwege, die aber vor Beginn der Reise abgestimmt werden müssen, über einen Notfall informiert werden. Außerdem klaffen über den großen Ozeanen, je nach Satelliten-Abdeckung, teilweise große Lücken.
Das wasserdichte und 209 Gramm leichte Gerät, das vier Tasten hat (Alarm, Hilfe, Check, Tracking), kostet etwa 150 US-Dollar und kann mit zwei Lithium-Migonzellen sieben Tage lang alle fünf Minuten einen Notruf absenden. Pro Jahr kostet der Betrieb 99 Euro. Die Tracking-Funktion, die den Daheimgeblieben die Route via Google Earth zeigt, schlägt mit 39 Euro zu Buche.
Infos: www.spot.glaszer.com, www.findmespot.com

EPIRB KANNAD 406 XS-3. -

Navtex-Gebiet Nordsee. -
26. Januar 2008: Navtex-Empfang online - neuer Service des DWD
Hamburg (SP) Der Deutsche Wetterdienst strahlt seit August 2006 über den Sender Pinneberg NAVTEX- ( Navigational Information over Telex ) Meldungen aus. NAVTEX ist ein internationaler Dienst zur Verbreitung nautischer und meteorologischer Warnnachrichten. Diese werden weltweit auf gleicher Frequenz zu verschiedenen Sendezeiten verbreitet. Es werden auch Seewettervorhersagen, Seenotmeldungen und im Winter Eisberichte ausgestrahlt.
Nun wird der aktuelle Empfang der Navtex-Ausstrahlung auf 490 und 518 kHz an den Standorten Emden und Rostock online bereitgestellt. Diese Meldungen werden also genauso dargestellt, wie sie von einem Navtex-Empfänger vor Ort aufgezeichnet wurden.
Links:
Direkt zu den Meldungen
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Aus für Norddeich Radio
NORDDEICH (SP) Die Küstenfunkstelle Norddeich Radio wurde am 31. Dezember 1998 abgeschaltet. „This is Norddeich Radio, this Norddeich Radio. Goodbye, goodbye forever. Over and out'', so lautete der letzte Funkspruch, der auf den noch gesendeten Frequenzen in den Äther ging. Die Seenotleitstelle der DGzRS in Bremen hat die Überwachung der Notfrequenzen übernommen. Weil wegen der Satellitentelefonie immer weniger Gespräche zwischen Seeleuten und ihren Familien daheim abgewickelt wurden, kam letztlich das Aus für die seit 1907 von der Post betriebene Küstenfunkstelle. Schon zuvor waren Kiel Radio und Rügen Radio eingestellt worden. Gemorst sowie auf Kurz- und Grenzwelle gefunkt wurde schon seit zwei Jahren nicht mehr.
1905 wollte Kaiser Wilhelm auf einer Mittelmeerkreuzfahrt eine Depesche absetzen: Doch die Verbindung über eine britische Firma nach Deutschland klappte nicht. So gab er den Auftrag zum Aufbau einer eigenen Station. 1907 ging sie auf Sendung und kam schon 2000 Kilometer weit.
Der Kanal 16 wird nun von Bremen Rescue Radio (Rufzeichen "Bremen Rescue"), Seenotleitstelle der DGZrS abgehört.
Die Notfrequenz 2182 Khz wird von Lyngby Radio überwacht.
"DP07" bietet weiterhin u.a. neben Wettervorhersagen den Telefonie-Service für Yachties und die Berufsschiffahrt an.
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