Fachkundenachweis "Pyroschein"

Seenot-Handfackeln im Einsatz

Übung mit Magnesium-Seenothandfackeln. Nach 60 Sekunden ist Schluss. Für Handfackeln (Erwern, Transport, Lagerung) ist übrigens keine Erlaubnis nach Sprengstoff- oder Waffenrecht nötig.

Zwei Scheine fürs Seenot-Feuerwerk

Es gibt zwei Scheine fürs Seenot-Feuerwerk: FKN und SKN

1) Der Fachkundenachweises (FKN) für Seenotsignalmittel nach dem Sprengstoffrecht (FKN, für Seenotsignalmittel gemäß § 1 Absatz 3 1. Sprengstoffverordnung, SprengV). Meist kurz "Pyroschein" genannt. Reicht für Otto Normalsegler völlig aus. Schließlich sollte er den Umgang mit Seenotsignalmitteln beherrschen.

Der FKN wird zum Erwerb, Transport und zur Lagerung von Seenotraketen (Unterklasse T2: Hand-Fallschirmsignalraketen rot) benötigt. Im Notfall darf ohnehin jeder ballern. Es reicht, wenn ein segler den Fachkundenachweis vorlegen kann. Es muss nicht der Skipper sein. Aber er sollte auch in der Lage sein, ein Seenotsignal sicher zu beherrschen.

Erlaubnisfreie Mittel der Unterklasse T1 sind Signalgeber im Clipsystem oder Nico-Signalgeber, Handfackeln, Rauchmittel.

Geprüfte Signalgeber (PTB-Zeichen, = Physikalisch-Technische Bundesanstalt) können mit 18 Jahren frei erworben und an Bord mitgeführt werden.


Die Prüfung für den Fachkundenachweises (FKN) für Seenotsignalmittel

Die Prüfung umfasst den Umgang mit Seenotsignalmitteln und die zu beachtenden Rechtsvorschriften des Sprengstoffrechts.
Zulassungsvoraussetzungen sind die Vollendung des 16. Lebensjahres und der Besitz eines amtlichen Sportbootführerscheins oder eines sonstigen Befähigungsnachweises zum Führen von Wassersportfahrzeugen. Die Prüfungen nehmen zum Beispiel die Prüfungsausschüsse des DSV ab.

Im theoretischen Teil ist ein Fragebogen mit 15 Fragen aus dem 60 Fragen umfassenden Fragen- und Antwortenkatalog zu beantworten. Im praktischen Teil ist die sichere Handhabung von Seenotsignalmitteln nachzuweisen (Fallschirm-Signalrakete (rot), Rauchfackel (orange) bzw. Handfackel (rot), Rauchsignal (orange/Dose), Signalgeber mit Magazin/Trommel und Umgang mit nicht gezündeten Signalmitteln/ Versagern).

Die Einzelheiten enthält die Prüfungsordnung. Die Kosten für die Prüfung und Erteilung in Höhe von 18 Euro zuzüglich 7 Prozent Umsatzsteuer werden nach Angaben des DSV bis zum Inkrafttreten der geplanten Änderungen des § 3 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung bei Bewerbern, die die Prüfung zum Fachkundenachweis im Rahmen einer Sportbootführerschein-Prüfung ablegen, nicht erhoben. Gleiches gilt bei Bewerbern, die in den Jahren 2005, 2006 oder 2007 einen Sportbootführerschein erworben haben und eine Prüfung zum Fachkundenachweis im Rahmen einer Sportbootführerschein-Prüfung nachholen. Dieses gilt nicht im Fall der Wiederholung der Prüfung.

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Sachkundenachweis nach dem Waffenrecht


2) Sachkundenachweis (SKN) nach dem Waffenrecht für die Seenotsignalpistole Kal. 4 (26,5 mm) und die dazu gehörige Munition. Beinhaltet selbstredend auch Kauf, Transport und Lagerung von Seenot-Fallschirmraketen.

Charterer sind jedoch von dieser Pflicht, einen SKN nachweisen zu müssen, ausgenommen, wenn sich an Bord einer Charteryacht eine Signalpistole befinden sollte. O-Ton Prüfungsantwort (9.102): "Der Charterer darf ohne waffenrechtliche Erlaubnis die tatsächliche Gewalt über eine an Bord befindliche Signalpistole im Kaliber 4 (26,5 mm) und die dazugehörige Munition ausüben."

Offenbar gelten Fallschirmsignalraketen aber als viel gefährlicher: Neuerdings (Stand Frühjahr 2012) fragen deutsche Charterfirmen verstärkt nach diesem "Pyroschein", auch wenn - wie üblich - nur Signalraketen an Bord sind, und bieten auch Prüfungen an (lernen daheim, Praxis- und Theorieprüfung vor Ort. Dauer: etwa eine Stunde).

"Laut einer schriftlichen Stellungnahme des Bundesinnen- und -verkehrsministeriums ist auch für Charterkunden dieser Nachweis erforderlich. Wir haben zwar gegen die bereits ausgestellten Bußgelder geklagt, aber bis jetzt in allen Instanzen verloren. Die Auslegung dieser Rechtsvorschrift durch die Wasserschutzpolizei ist im Moment recht uneinheitlich", heißt aktuell auf der Internsetseite von Charterzentrum.de.

Fragenkatalog für die Sachkundeprüfung gemaß § 7 WaffG, Download [229 KB] .

Der "Pyro-Schein" -

Kommentar: Der Fachkundenachweis reicht

Schon mal versucht, auf einem wackelnden Boot eine Patrone in die großkalibrige Knarre zu schieben? Wenn nicht, dann kann man sich das aber bestimmt gut vorstellen. Man braucht zwei Hände dafür. Wer im Notfall richtig Pech hat, muss das Teil samt Munition auch noch aus dem Tresor holen, dort muss es nämlich eingeschlossen sein, wenn man nicht auf See ist. Pistolen schränken auch ein: Die Einfuhr von Signalpistolen nach Schweden ist verboten.

Fallschirmraketen, Signalgeber wie Nico Signal und auch Handfackeln (für die es bereits Ersatz mit Laserlicht gibt) reichen völlig aus. Der erste Alarmweg ist ohnehin das Funkgerät, das zur Sicherheit, falls der Mast samt Antenne von oben gekommen ist, noch durch ein Handgerät ergänzt werden sollte. Dazu gibt es noch EPIRB, SART und AIS-Sart für weltweite oder lokal begrenzte Alarmierung. Wozu also noch die gefährliche Pistole?

Aus diesen Gründen prüft der DSV auch nur noch die Fachkunde. Das reicht für Otto Normalsegler aus. Alles andere ist Geschäftemacherei. JoPr

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