Die aktuelle Position: Seenot/News
Zurück zu: Startseite
Weiter zu:
Charter-News
Yachting-News
Segelreisen
Kreuzfahrten
boot special
Traditionsschiffahrt
RSS-Newsfeed
Newsfeed für Ihre Website
News-Archiv 01/09
News-Archiv 02/09
Allgemein:
About
Twitter
Downloads
Mobile
Links
Newsfeed abonnieren
Für Webmaster
Bookmarks
Sitemap
Presse
Kontakt
Impressum
Hamburg (SP) Die neuen Fragen- und Antwortenkataloge für die theoretische Prüfung zum Erwerb der Funkbetriebszeugnisse SRC und LRC sowie für die Anpassungsprüfung zum SRC für Inhaber nicht allgemein anerkannter ausländischer Funkbetriebszeugnisse sind veröffentlicht. Die neuen Kataloge für SRC und LRC gelten ohne Übergangsregelung für alle Prüfungen ab 1. Januar 2011.
Die Fragen sind komplett auf das Multiple-Choice-System umgestellt. Zu jeder Frage gibt es vier Antworten, von denen immer eine Antwort, in den Katalogen immer die erste Antwort, richtig ist.
Die Kataloge sind unter www.elwis.de/Freizeitschifffahrt/hinweise-sprechfunk-funkzeugnisse/index.html als pdf-Dateien verfügbar.
Schiffsführer müssen ein gültiges Funkzeugnis besitzen
Seit 2005 besteht nach der Sportseeschifferscheinverordnung die Pflicht, dass die Schiffsführer entsprechend der funktechnischen Ausrüstung der Yacht ihre Qualifikation durch den Besitz des entsprechenden Funkbetriebszeugnisses nachweisen müssen.
Der Besitz der neuen Funkbetriebszeugnisse „Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis“ (SRC) und „Allgemeines Funkbetriebszeugnis“ (LRC) ist für Schiffsführer nur dann erforderlich, wenn eine entsprechende GMDSS-fähige Funkanlage an Bord ist. Solange nur eine Sprechfunkanlage betrieben wird, kann mit einem Sprechfunkzeugnis weiterhin uneingeschränkt am Sprechfunk teilgenommen werden.
Nachdem mehrere Übergangsregelungen ausgelaufen sind, werden festgestellte Verstöße gegen diese Pflicht als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld in Höhe von 150 Euro geahndet.
Quellle: DSV
Gehe zu: Alles zum Thema Winterlager Marinekutter kentert - zehn Segler über Bord