Führerscheine in Kroatien


Bootsführerscheine in Kroatien


Split (SP) Pflicht ist für Deutsche der Sportbootführerschein See oder das kroatische Bootspatent (Befähigungsnachweis). Österreicher benötigen den FB 2 - FB 4 oder das Kroatische Patent A / B oder C.

Wichtig: Bisher durfte man in Kroatien Boote bis 5 PS führerscheinfrei führen. Seit 1.01.2006 sind alle motorgetriebenen Wasserfahrzeuge führerscheinpflichtig.

Für kleine Boote wurde der der kroatische Befähigungsnachweis der Kategorie A eingeführt, welcher zum Führen motorisierter Boote wie folgt berechtigt:

* bis sieben Meter Länge
* Motorleistung bis 15 Kw
* bis sechs Seemeilen Entfernung von der Küste oder einer Insel

Für Boote/Yachten darüber hinaus (bis 30 BRZ) ist der Schein der Kategorie B vorgeschrieben. Er beinhaltet auch das UKW-Seesprechfunkzeugnis. UKW-Anlagen sind auf Charterschiffen übrigens vorgeschrieben. Die entsprechende ausländischen Funkpatente werden anerkannt. (Quelle: http://www.mein-kroatien.info)


Vorgeschriebene Dokumente in Kroatien

Was an Bord sein muss

In Kurzform:

* Permit mit Personenliste (wird vom Hafenamt zusammen mit der Vignette ausgegeben)
* Crewliste für Boote mit Übernachtungsmöglichkeit (Koje, Kajüte)
* Sportbootführerschein See oder kroatischer Befähigungsnachweis
* Sprechfunkzeugnis
* Zulassungsurkunde für das Seefunkgerät

In Langfassung, lt. Kroatischer Zentrale für Tourismus (www.croatia.hr):

Der Schiffsführer, der auf dem Seeweg in die Republik Kroatien einreist, ist verpflichtet, auf dem kürzesten Weg den nächsten, für den internationalen Verkehr geöffneten Hafen anzulaufen,um die Grenzkontrollformalitäten zu erledigen, eine Vignette zu beschaffen und die Crewliste im Hafenamt oder in der Hafenamtszweigstelle beglaubigen zu lassen. Der Schiffsführer eines Schiffes, das auf dem Landweg in die Republik Kroatien eingereist ist, oder sich zur Aufbewahrung in einem Hafen oder einem anderen genehmigten Ort in der Republik Kroatien befindet, ist verpflichtet, vor Schifffahrtsbeginn eine Vignette zu beschaffen und die Crewliste im Hafenamt oder in der Hafenamtszweigstelle beglaubigen zu lassen. Ein Schiff, das kürzer ist als 2,50 Meter, oder dessen Antriebsmotoren eine Gesamtkraft von weniger als 5 kW haben, benötigt keine Vignette. Die Vignette ist an sichtbarer Stelle am Schiff anzubringen. Die Gültigkeitsdauer der Vignette beträgt ein Jahr vom Tag ihrer Ausgabe.

Dokumente

Auf einem in der Republik Kroatien fahrenden Schiff müssen sich folgende Originaldokumente befinden: die Vignette, eine beglaubigte Liste der Mannschaft und der Reisenden, eine beglaubigte Liste der Personen, die sich auf dem Schiff aufhalten (für Schiffe, die beabsichtigen, ihre Mannschaft während der Fahrt in der Republik Kroatien auszutauschen), der Nachweis über die Seetüchtigkeit des Schiffes, der Nachweis, dass die Person, die das Schiff führt, dazu befähigt ist. Der Nachweis über die Haftpflichtversicherung für entstandene Schäden gegenüber dritten Personen (für Schiffe mit einer Antriebskraft von mehr als 15 kW) der Eigentumsnachweis oder eine Vollmacht für die Nutzung des Schiffes ( z.B. internationaler Bootsschein - IBS vom DSV, DMYV - oder ADAC) oder die Zulassung eines Wasserschifffahrtsamtes - WSA-Zulassung.)

Download: Antrag auf Internationalen Bootsschein - IBS beim DSV.

Mit der Beschaffung der Vignette werden folgende Gebühren vergütet:
* Gebühr für die Schifffahrtssicherheit Gebühr für die Nutzung von Schifffahrtssicherheitsobjekten (Leuchtfeuergebühr)
* Gebühr für die informative Seekarte -Verwaltungsgebühr.

Kosten: Für ein Boot bis 12 Meter müssen unterm Strich über 1300 Euro pro Jahr gezahlt werden.

Der Schiffsführer, der beabsichtigt, seine Mannschaft während
der Fahrt in der Republik Kroatien auszutauschen, ist verpflichtet, bei der Vignettenbeschaffung eine Liste der Personen zu vorzulegen, die sich während der Gültigkeitsdauer der Vignette auf dem Schiff aufhalten werden. Die Gesamtzahl der auf der Liste aufgeführten Personen kann nicht größer sein als die zweifache Kapazität, erhöht um 30 % der Kapazitätseinheit des Schiffes.

In die Personenliste werden keine Personen eingetragen, die sich während des Aufenthaltes des Schiffes im Hafen oder auf dem Ankerplatz an Bord befinden. Die Personenliste kann anlässlich der Vignettenbeschaffung vollständig, aber auch sukzessiv ausgefüllt werden, jedoch spätestens nach der ersten Einschiffung der auf der Personenliste aufgeführten jeweiligen Person. Wenn die Personenliste sukzessiv ausgefüllt wird, wird diese beim Ausfüllen im Hafenamt oder in der Hafenamtszweigstelle beglaubigt. Die Zahl der auf der Personenliste stehenden auszutauschenden Personen ist unbegrenzt.

Wenn der Schiffsführer während des Aufenthalts in kroatischen Gewässern nicht beabsichtigt, die Mannschaft während der Gültigkeitsdauer der Vignette auszutauschen, braucht er sich nicht mehr im Hafenamt oder in der Hafenamtszweigstelle zu melden.

Viele nützliche Infos gibt es unter mein-kroatien.info/Boot_fahren


Vignette


Vignettenpflichtig sind alle Wasserfahrzeuge mit einer Gesamtlänge ab drei Meter aufwärts, mit oder ohne Motor beziehungsweise alle Farhrezuge mit Motor.

Ausnahmen: Muskelbetriebene Wasserfahrzeuge (Ruder- und Paddelboote) sowie Boote, die an Wettbewerben teilnehmen.




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