| 22. April: Einsatz für die Seenotretter
vor Warnemünde
Warnemünde (SP) Ein bewusstloser, schwer
verletzter Segler (61) und ein ebenfalls verletzter Begleiter
(49) auf einer französischen Yacht vor Warnemünde sind
am Dienstagabend von der Besatzung des Seenotkreuzers Arkona der
DGzRS (Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger)
und einem Notarzt unter schwierigen Umständen versorgt und
anschließend ins Krankenhaus gebracht worden. Die nicht
mehr segelfähige Yacht mit drei weiteren Mitreisenden an
Bord wurde nach Warnemünde eingeschleppt. Zur Unfallzeit
am Dienstagabend wurden starke Nordostwinde mit Stärken um
sechs Beaufort (45 km/h Windgeschwindigkeit) und bis zu zwei Meter
hohe Wellen gemessen. Über den Seenot-Funkkanal 16 hatte
ein Besatzungsmitglied der unter französischer Flagge laufenden
Segelyacht „Arakis“ etwa zehn Seemeilen (ca. 19 Kilometer)
vor Warnemünde in der Mecklenburger Bucht einen Notruf abgesetzt,
der nur verstümmelt aufgefangen wurde. Dem Wachgänger
in der Seenotleitung Bremen gelang es kurzfristig, Kontakt zu
dem Absender aufzunehmen. Der Seenotkreuzer Arkona lief umgehend
zum Unfallort. An Bord der Segelyacht war der Skipper gestürzt,
hatte sich eine schwere, stark blutende Kopfwunde zugezogen und
war bewusstlos. Durch den heftigen Seegang, kam ein zweites Besatzungsmitglied
zu Fall und verletzte sich ebenfalls.Vormann Karsten Waßner
vom Seenotkreuzer Arkona: „Es war bei diesem heftigen Seegang
unmöglich, bei der manövrierunfähigen Yacht längsseits
zu gehen. Um einen verhängnisvollen Schaden zu vermeiden,
haben wir eine Leine übergeben und die Yacht nach Warnemünde
eingeschleppt.“ Vor der Einfahrt zum Seekanal sei dann der
mit dem Tochterboot herbeigeholte Notarzt übergestiegen und
habe an Bord mit der Notfallbehandlung begonnen. Kurz darauf machte
der Schleppzug Am Alten Strom fest. Die verletzten Segler wurden
an den Landrettungsdienst übergeben, der sie in die Universitätsklinik
beziehungsweise ins Südstadt-Klinikum einlieferte.Die Segelyacht
befand sich auf einer Überführungsfahrt von Schweden
ins Mittelmeer.

An Bord der
Segelyacht „Arakis“ begrüßten die drei
Mitsegler Vormann
Karsten Waßner vom Seenotkreuzer Arkona und bedankten sich
für den Einsatz. Bild:
DGZRS
15. April 2008: Die neuen Umweltauflagen für große
Boote
Hamburg (SP) "Ausrüstungspflicht mit
Fäkalientanks und Aushang von Müllentsorgungsvorschriften
- jetzt ist es amtlich", teilte der DSV
mit. Schiffe über zwölf Meter Länge müssen
zukünftig ein Merkblatt
zur Müllentsorgung an Bord haben.
Mit Inkrafttreten der „Zweiten Verordnung zur Änderung
umweltrechtlicher Vorschriften in der Seeschifffahrt“ am
12. April 2008 werden die neuen Vorschriften zur Aus- und Nachrüstungspflicht
mit Fäkalienrückhaltesystemen auf der Ostsee sowie zur
Pflicht zum Aushang der Müllentsorgungsregeln nach MARPOL
Anlage V zum Saisonbeginn wirksam.
Die Regelungen sehen wie folgt aus:
1. Nachrüstungspflicht mit Toilettenrückhaltesystemen
auf der Ostsee.
Alle Schiffe, die vor 2003 gebaut wurden und weniger als 11,50
m lang (Rumpflänge) oder weniger als 3,80 m breit sind (jeweils
+ 1 m zur bisherigen Regelung) sowie alle Schiffe, die vor 1980
gebaut wurden, sind von der Nachrüstungspflicht mit einem
Toilettenrückhaltesystem befreit.
Darüber hinaus kann im Einzelfall eine Befreiung von der
Nachrüstungspflicht beim Bundesamt für Seeschifffahrt
und Hydrographie (BSH) beantragt werden, wenn durch Gutachten
eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
oder eines von einer gem. Norm EN 45013 akkreditierten Stelle
zertifizierten Boots-und Yachtsachverständigen nachgewiesen
wird, dass die Nachrüstung „technisch unmöglich“
ist oder deren Kosten entweder 10% des Schiffswertes oder 4.000,-
€ übersteigen.
Alle anderen Sportboote, die die Ostsee befahren und eine Toilette
an Bord haben, müssen mit einem Rückhaltesystem und
entsprechender Vorkehrung für die landseitige Entsorgung
(entsprechend ISO 8099) ausgestattet sein. Die Nichtbeachtung
kann mit einem Befahrensverbot und einem Ordnungsgeld geahndet
werden.
2. Pflicht zum Aushang der anzuwendenden Vorschriften
über die Beseitigung von Müll auf Sportbooten
über 12 Meter Länge.
Gemäß Regel 9 Abs. (I) von MARPOL Anlage V sind auf
jedem Schiff von 12 oder mehr Metern Länge Aushänge
über die anzuwendenden Vorschriften der Regeln 3 und 5 über
die Beseitigung von Müll anzubringen.
Entsprechend § 1 e der neuen MARPOL-ZuwV gilt diese Verpflichtung
für Sportboote und Traditionsschiffe
als erfüllt, wenn 1. sich an Bord ein Merkblatt
eines Verbandes über die umweltgerechte Abfallbehandlung
und Entsorgung auf Schiffen befindet, das mit dem BMVBS abgestimmt
ist und 2. die an Bord befindlichen Personen darüber vor
Fahrtantrittinformiert worden sind.
Gemeinsam mit dem DMYV hat der Deutsche Segler-Verband (DSV) ein
solches Merkblatt entwickelt.
Man sollte es zukünftig an Bord haben. Ansonsten drohe bei
Kontrollen ein Bußgeld, warnt der DSV.
15. April 2008: Zahl der Sporbootunfälle im vergangenen
Jahr weiter gestiegen
Hamburg (SP) Die Wasserschutzpolizei Schleswig-Holstein
(WSP SH) registrierte im vergangenen Jahr insgesamt 399 Schiffsunfälle
in der Berufs- und Sportschifffahrt. Das bedeutet eine Zunahme
(41 Unfälle mehr) um 12,5 Prozent im Vergleich zum Jahr 2006.
Im Einzelnen verteilen sich die Unfallzahlen wie folgt: Im Bereich
der Sportschifffahrt ist eine Zunahme von 7,5 % auf 171 Fallzahlen
gegenüber 2006 festzustellen. Die Unfälle im Bereich
der Binnenschifffahrt sind nach Angaben der WSP mit 13 Fallzahlen
als gering anzusehen und liegen auf gleich bleibendem Niveau.
Die Seeschiffsunfälle verzeichnen eine Zunahme von 15%
von 187 auf 215 Unfälle, wobei 8 Personen (6 in 2006) schwer
verletzt, und eine Person (0 in 2006) getötet wurde. Die
Gründe für Seeunfälle liegen in der Regel im menschlichen
Fehlverhalten. Darüber hinaus führt immer wieder das
technische Versagen von Maschinen zu Unfällen.
Ein anderer Grund für die Schiffsunfälle ist das Missachten
von verkehrsrechtlichen Schifffahrtsvorschriften. Aufgrund dieser
Erkenntnisse und der Erfahrungen der letzten Jahre wurden im Jahr
2007 die verkehrsrechtlichen Vorschriften in der Berufs- und Sportschifffahrt
intensiv überwacht. Insgesamt mussten die Beamten 86 Verkehrsstraftaten
im Bereich der Schifffahrt bearbeiten. Hierbei stieg die Zahl
gegenüber 2006 um 8,9 %. Von den 86 Verkehrsstraftaten wurden
23 Fälle unter Alkoholeinfluss begangen (27 im Vorjahr),
auf den Sektor der Sportschifffahrt entfielen dabei 14 Fälle
(19 im Vorjahr), womit das Niveau hier im Bereich normaler Schwankungen
liegt.
Neben der Feststellung und Ermittlung von Verkehrsstraftaten
wurden im Jahre 2007 541 Verstöße gegen die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung
(Verkehrsregeln in der Schifffahrt) und die Kollisionsverhütungsregeln
bearbeitet. Hier ist ein rückläufiger Trend festzustellen.
Die Verstöße sind um 14,9 % gesunken (Vorjahr 636).
Diebstähle von und aus Booten
Im Jahr 2007 registrierte die WSP SH 78 Bootsdiebstähle.
Die Zahl der Bootsdiebstähle ist gegenüber 2006 um 15
Fälle bzw. 19,2 % gestiegen.
Anders sieht es im Bereich der Außenbordmotoren aus. Nach
einer kontinuierlichen Steigerung in den vergangenen Jahren konnte
diese Entwicklung gestoppt werden. Wie im Jahr 2006 wurden auch
in 2007 insgesamt 59 Außenbordmotoren gestohlen.
Der Diebstahl in/aus Wasserfahrzeugen schlägt im Jahr 2007
mit 217 Fällen zu Buche, das bedeutet hier einen Anstieg
der Fallzahlen um 36 Fälle. Die Steigerung von 19,9 % in
diesem Deliktsbereich lässt sich nicht abschließend
erklären. Ein Grund dafür könnte jedoch sein, so
die WSP SH, dass das Anzeigeverhalten der Betroffenen sich verbessert
hat und dadurch mehr Diebstähle erfasst werden.
15. April 2008: 66-jähriger Skipper der SY "Kleiner
Lump" vom Großbaum getroffen und über Bord - alle
Rettungsversuche blieben erfolglos
Hamburg (SP) Die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung
(BSU) hat
den Untersuchungsbericht Nr. 356/07 veröffentlicht. Er befasst
sich mit dem Überbordgehen des Skippers mit Todesfolge am
7. August 2007 auf der SY KLEINER LUMP vor Otterndorf auf der
Unterelbe.
Am 7. August 2007 waren der 66-jährige Eigner/Skipper sowie
ein Mitsegler auf der SY KLEINER LUMP unterwegs von Helgoland
nach Borsfleth bei Glückstadt. Die Segler planten, in Cuxhaven
oder Otterndorf anzulegen und am nächsten Tag weiterzufahren.
Gegen 16:30 Uhr war die Yacht unter Großsegel und Motor
auf der Elbe vor der Einfahrt Otterndorf. Nachdem die Rollfock
eingeholt worden war, bereitete der Eigner das Niederholen des
Großsegels vor. Der Mitsegler war am Ruder und der später
Verunfallte befand sich an Bb.-Seite vom Baum, um die dort befestigten
Zeisinge zum Beschlagen des Großsegels loszumachen. Der
Mitsegler kündigte auf Zuruf an, in den Wind zu drehen. Dabei
schlug der Baum um und traf den Eigner so, dass er außenbords
fiel, wo er durch Rufe und Winken auf sich aufmerksam machte.
Danach machte der Mitsegler zwei Anlaufmanöver und versuchte,
durch Wenden über Stb. an den Verunfallten heranzukommen.
Er fierte die Großschot, was dazu führte, dass der
Wind während der unter Motor gefahrenen Wenden in das Großsegel
griff und die SY beim Annähern an den Verunfallten um 1 bis
2 m vertrieb. Nach dem 2. Manöver warf er die achtern an
Bb. befestigte Feststoffweste mit angeschlagener Leine außenbords.
Der Verunfallte konnte die Leine fassen und sie mit einem Arm
umschlingen. Es gelang, den Verunfallten bis an die achtern montierte
Bootsleiter zu ziehen. Währenddessen verlor der Verunfallte
das Bewusstsein, und die Augen verdrehten sich weiß.
Der Mitsegler machte durch Winken mit einer Segeljacke von der
Plicht aus auf den Unfall aufmerksam. Dabei musste die Pinne aus
dem Weg geklappt werden. Die SY LEILA kam zu Hilfe, und der Mitsegler
rief per Handy den Polizeiruf 110 an, weil die UKW-Anlage an Bord
defekt gewesen sei. Die Mitsegler der LEILA versuchten, den Verunfallten,
der bereits Schaum vor Mund und Nase hatte, vom Bug aus an Bord
zu ziehen. Als dies misslang, wurden von der LEILA zwei rote Signale
abgefeuert, und kurze Zeit später kam ein Boot der HALUNDER
JET an die Unfallstelle, und es gelang, den Verunfallten ins Boot
zu ziehen. Der Mitsegler der SY KLEINER LUMP informierte über
ein Mobiltelefon die Feuerwehr in Cuxhaven. Der Notruf ging um
17:54 Uhr bei der Leitstelle ein. Danach fuhr er die SY KLEINER
LUMP alleine unter Motor und mit Großsegel in den Hafen
Altenbruch und machte dort fest.
Inzwischen wurde der Seenotkreuzer HERMANN HELMS alarmiert. Das
Tochterboot übernahm um 18:14 Uhr den Verunfallten. Die eingeleiteten
Wiederbelebungsmaßnahmen auf dem Bereitschaftsboot der HALUNDER
JET, dem Tochterboot der HERMANN HELMS sowie die Maßnahmen
des Arztes auf dem Seenotkreuzer konnten das Leben des Skippers
nicht mehr retten.
Einen ähnlichen Seeunfall hat die BSU mit dem Überbordgehen
des Skippers am 1. Mai 2005 auf der SY INA2 N-lich von Wustrow
untersucht. Im Untersuchungsbericht 149/05, veröffentlicht
am 3. April 2006, wird insbesondere auf die Problematik der Bergung
von leblosen Personen aus dem Wasser eingegangen. Dabei werden
Rettungssysteme vorgestellt und medizinische Aspekte des waagerechten
Transportes zur Vermeidung von Herz-Kreislauf-Problemen und Unterkühlung
betrachtet. Eine Bergung und Wiederbelebung führt in den
meisten Fällen nur dann zum Erfolg, wenn geeignete Hebevorrichtungen
und Rettungsmittel an Bord vorhanden sind. Eine nicht angelegte
Rettungsweste erhöht das Risiko des Ertrinkens erheblich.
Die BSU verzichtet auf weitere Sicherheitsempfehlungen, weil
aus diesem Unfall keine neuen Erkenntnisse gewonnen werden können.
Sie appelliert nochmals an die Eigenverantwortlichkeit der Eigner,
Skipper und Mitsegler im Sinne des Schiffssicherheitsgesetzes.
Eine Ausrüstungspflicht, wie das Wiedereinsteigen aus dem
Wasser ins Boot erleichtert werden kann, besteht nicht.
22. März 2008: BSH - Der schwächste „Eiswinter“
in der Ostsee seit 1720
Rostock (SP) Der Winter 2007/08 wird wohl als
der eisärmste Winter seit 1720 in die Geschichte eingehen.
Er übertrifft damit alle bisherigen milden Winter im Ostseeraum,
erklärte Dr. Jürgen Holfort, Chef des BSH-Eisdienstes
in Rostock. Nach ihrer ungewöhnlich geringen Eisausdehnung
galten bisher die Winter 1929/30 (58 000 Quadratkilometer), 1960/61
(53 000 Quadratkilometer) und 1988/89 mit 52 000 Quadratkilometern
als die mildesten seit 1720.
In einem normalen Winter ist der Bottnische Meerbusen etwa Ende
Februar bis Mitte März vollständig mit Eis bedeckt,
erläuterte Dr. Holfort. Demgegenüber bildete sich in
diesem Winter Eis nur im nördlichen Teil der Bottenvik, weiter
südwärts nur in den inneren Schärenbereichen. Im
Finnischen Meerbusen entspricht die jetzige Eislage einer Eisausdehnung,
die sonst schon Mitte Dezember erreicht ist. Nicht nur die eisbedeckte
Fläche, sondern auch die Eisdicke liegt in diesem Winter
weit unter den üblichen Werten. Trotz der Frostvorhersage
für die nächsten Tage in der Bottenvik, die vorübergehend
zu einer etwas stärkeren Eisausdehnung führen wird,
bleibt die diesjährige Eismenge die geringste seit 1720.
26. Januar 2008: Navtex-Empfang online - neuer Service
des DWD
Hamburg (SP) Der Deutsche Wetterdienst strahlt
seit August 2006 über den Sender Pinneberg NAVTEX- ( Navigational
Information over Telex ) Meldungen aus. NAVTEX ist ein internationaler
Dienst zur Verbreitung nautischer und meteorologischer Warnnachrichten.
Diese werden weltweit auf gleicher Frequenz zu verschiedenen Sendezeiten
verbreitet. Es werden auch Seewettervorhersagen, Seenotmeldungen
und im Winter Eisberichte ausgestrahlt.
Nun wird der aktuelle Empfang der Navtex-Ausstrahlung auf 490
und 518 kHz an den Standorten Emden und Rostock online bereitgestellt.
Diese Meldungen werden also genauso dargestellt, wie sie von einem
Navtex-Empfänger vor Ort aufgezeichnet wurden.
Link: Navtex-online
24. Dezember 2007: Keine Einfuhr von Seenot-Signalpistolen
nach Schweden
Hamburg (SP) Wie das Schwedische Generalkonsulat
nach Angaben der Kreuzer-Abteilung
in Hamburg mitteilte, werden keine Einfuhrgenehmigungen für
Seenot-Signalpistolen an Bord von Sportbooten durch die schwedischen
Polizeibehörden mehr erteilt.
Die Kreuzer-Abteilung des DSV hat sich unter Hinweis auf die Empfehlungen
des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie zur Sicherheitsausrüstung
von Sportbooten an das Konsulat gewendet, um diese der Sicherheit
abträgliche Verwaltungspraxis in Schweden zu überprüfen
und das Mitführen von Seenot-Signalpistolen wieder zu ermöglichen.
16. Dezember 2007: Drogenyacht dümpelt
verlassen im Südhafen auf Helgoland

Die "Old
Salt" wurde im August im Südhafen auf Helgoland vom
Zoll an die
Kette gelegt: Sie war zum Drogentransport benutzt worden.
Foto: Sailpress Media
Helgoland (SP) Seit August liegt die australische
17-Meter-Yacht "Old Salt" verlassen im Südhafen
von Helgoland. Die Persennige sind von den Segeln genommen, das
Boot scheint klar zum Auslaufen. Doch das Schiff liegt "an
der Kette": Es war zum Drogenschmuggel benutzt worden und
ist nun beschlagnahmt. "Zöllner haben am 3. August drei
Personen an Bord des Schiffes festgenommen", so Wolfgang
Schmitz, Sprecher des Zollkriminalamts Köln. Gegen die Männer
- einen Holländer (73) sowie zwei Kenianer - hätten
internationale Haftbefehle bestanden, ihr Schiff sei zur Fahndung
ausgeschrieben gewesen.
Das Trio ist offenbar Bestandteil einer Bande, die in großem
Stil Haschisch in die Niederlande schmuggeln wollte. Bereits am
26. Juli war vom holländischen Zoll gegen fünf Uhr morgens
die Segelyacht "Elianne" zwischen den Watteninseln Vlieland
und Terschelling gestoppt worden. In einer Kajüte lagen 42
Pakete mit Haschisch. Die 1,6 Tonnen Drogen haben einen Schwarzmarktwert
von etwa neun Millionen Euro. Vier Crewmitglieder, drei Männer
und eine Frau im Alter zwischen 26 und 46 Jahren, wurden festgenommen.
Die Drogen wurden zunächst von der "Old Salt" transportiert
und dann auf See umgeladen. Der Zweimaster war offenbar auf dem
Weg von der Insel Madeira nach Oslo, auf Helgoland sollte Treibstoff
und Proviant aufgenommen werden. Doch dort schlugen die Zöllner.
Die drei Männer ließen sich widerstandslos festnehmen.
Das Schiff wurde von den Behörden beschlagnahmt, es könnte
nach Abschluss der Ermittlungen eventuell versteigert werden.
Quelle: Hamburger Abendblatt
5. Dezember 2007: Ausnahmereglung von der Fäkalientank-Pflicht
Berlin Zur Saison 2008 treten neue Regelungen
zur Nachrüstungspflicht mit Fäkalientanks auf der Ostsee
in Kraft. Danach sind zukünftig alle Schiffe, die
vor 2003 gebaut wurden und weniger als 11,50 Meter lang (Rumpflänge)
oder weniger als 3,80 Meter breit sind (jeweils plus ein Meter
zur bisherigen Regelung) sowie alle Schiffe, die vor 1980 gebaut
wurden von der Nachrüstungspflicht befreit.
Darüber hinaus kann im Einzelfall die Befreiung von der
Nachrüstungspflicht beim Bundesamt für Seeschifffahrt
und Hydrographie (BSH) beantragt werden, wenn es „technisch
schwierig“ oder die „Kosten der Nachrüstung im
Verhältnis zum Wert des Schiffes hoch“ sind. Die Befreiung
wird gewährt, wenn durch Gutachten eines öffentlich
bestellten und vereidigten Sachverständigen oder eines von
einer gem. Norm EN 45013 akkreditierten Stelle zertifizierten
Boots-und Yachtsachverständigen nachgewiesen wird, dass die
Nachrüstung „technisch unmöglich“ ist oder
deren Kosten entweder zehn Prozent des Schiffswertes oder 4.000
Euro übersteigen.
Alle anderen Sportboote, die die Ostsee befahren und eine Toilette
an Bord haben, müssen mit einem Rückhaltesystem und
entsprechender Vorkehrung für die landseitige Entsorgung
(entsprechend ISO 8099) ausgestattet sein. Die Nichtbeachtung
kann mit einem Befahrensverbot und einem Ordnungsgeld geahndet
werden.
Dies ist das Ergebnis von Gesprächen zwischen den zuständigen
Ministerien und dem Deutschen Segler-Verband, dem Deutschen Motoryachtverband
und dem Bundesverband Wassersportwirtschaft. Der DSV hatte seit
in Kraft treten der 2. Ostseeschutz - Änderungs- verordnung
im Dezember 2004 eine klare und eindeutige Regelung dieser Thematik
gefordert, um die seitdem bestehende Rechtsunsicherheit bei den
Bootseignern zu beseitigen.
Quelle: DSV
27. Oktober 2007: APIS kann für Karibik-Segler
zur bösen Falle werden
Ratingen (SP) Das Advanced Passenger Information
System (APIS), das mehrere Karibik-Inselstaaten vor allem für
Airlines und Kreuzfahrtschiffe beschlossen haben, hält auch
für Yachteigner und Charterer eine böse Falle bereit:
Wer ohne "Last Port"-Papiere nach APIS-Norm einklarieren
will, kann nicht nur zurückgeschickt werden, ihm drohen bis
zu 250 000 Euro Bußgeld.
Mittlerweile haben aber die meisten Staaten kapiert, dass sie
mit APIS im Kampf gegen Terror und Kriminaliät übers
Ziel hianus geschossen sind, und drücken bei Yachten ein
Auge zu. Doch aus St. Vincent and the Grenadines
wurde berichtet, dass man sich dort an die neuen Regeln hält:
In Union konnten Yachten ohne APIS-Papiere nicht einschecken und
mussten zurück zum "last port". Laut Doyleguides.com
soll aber St. Vincent and the Grenadines die neuen APIS-Regeln
für Yachten neuerdings aussetzen.
Es bleibt also wichtig, vor Ort, zum Beispiel bei den Hafenbehörden
und Vercharterern, die jeweils aktuellsten Infos einzuholen, um
keine böse Überraschung zu erleben.
Schon bisher ist es allerdings unbedingt nötig, ein- und
auszuklarieren. Wer keine Last-port-Papiere vorweisen konnte und
sich als (dämlicher) Charterer outet, konnte bislang aber
schon mal nach langem Hick-Hack mit Gnade rechnen (ist dem Autor
mal auf Antigua zur Race Week 1997 passiert). Aber bei APIS werden
nun zum Beispiel auch Flugdaten abgefragt. Die Daten von Passagieren
und Crew von Airlines und Schiffen müssen vor Abfahrt nach
Barbados zur APIS-Organisation geschickt werden.
APIS gilt für zehn CARICOM-Staaten: Jamaica, Antigua/Barbuda,
St. Kitts/Nevis, Dominica, St. Lucia, Barbados, St. Vincent and
the Grenadines, Grenada, Trinidad/Tobago and Guyana (sie sind
auch bekannt als Single Domestic Space, SDS).
Sailpress-Download: e-Apis-Formular
(als Excel-Datei)
Links:
CARICOM Advance Passenger Information
System (APIS) Web
Site.
Cruisers Forum,
Thema APIS
TIPP:
Aktuelle Infos bei www.Doyleguides.com, Apis
2. September 2007: Roten Diesel getankt - was tun? Denn
seit Mai 2007 dürfen Sportboote keinen roten Diesel mehr
nach Deutschland einführen
Hamburg (SP) Seit dem 1. Mai 2007 ist es deutschen
Sportbootfahrern verboten, in z.B. Belgien getankten roten Diesel
im Haupttank nach Deutschland zu verbringen.
Bisher galt nach Angaben des DMYV eine Ausnahmeregelung, die
dies ermöglichte, wenn eine "Zurückweisung auf
Grund der Umstände unverhältnismäßig erscheint"
und die Einfuhr von rotem Diesel nicht regelmäßig erfolgte.
Außerdem musste der Bootsfahrer belegen, wann und wieviel
roten Diesel er in Belgien getankt hat.
Mit Inkrafttreten des neuen Energiesteuergesetzes gilt diese
Ausnahmegenehmigung nicht mehr!
Die online-Ausgabe des Magazins "boote" zitiert das
Bundesministerium der Finanzen mit den Worten: "Zur Vermeidung
des Tanktourismus und um die Missbrauchsgefahr des Zutankens von
rotem Diesel (Heizöl) in Deutschland zu verhindern, dürfen
Sportboote nur dann Heizöl in ihrem Hauptbehälter nach
Deutschland verbringen, wenn eine Betankung mit Heizöl im
Land ihrer Zulassung gestattet ist. Dies heißt, dass nur
belgische Sportboote mit Heizöl im Tank nach Deutschland
einfahren dürfen."
Nicht nur aus Belgien zurückkehrende Sportboote sind mit
diesem Problem konfrontiert. Auch nach einer England- oder Norwegenreise,
dort wird ebenfalls roter Diesel abgegeben, stellt sich die Frage:"Was
tun mit der Restmenge, ohne sich strafbar zu machen?"
Eine Erkundigung des DMYV bei der Oberfinanzdirektion Hamburg
brachte folgende Auskunft: Bei Einreise mit einer Restmenge roten
Diesels aus einem der EU-Länder oder aus Norwegen ist im
ersterreichbaren Hafen der Zoll aufzusuchen und die Restmenge
zu deklarieren. Hier ist mit Nachweis der Tankbelege eine "Ausnahme
vom Verbringungsverbot" zu beantragen.
Wichtig vor allem, dass dies unverzüglich passiert! Das
heißt, bei Einreise am Wochenende, wenn Zollstellen geschlossen
haben, zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Wenn erst bei einer Zollkontrolle das Vorhandensein roten Diesels
festgestellt wird, wird ein Steuerstrafverfahren eingeleitet.
Konsequenz:
* Nachversteuerung des gesamten Tankvolumens unabhängig
von der Restmenge
* Auflage zur Reinigng von Tank und brennstoffführenden Leitungen
* Anzeige wegen Verdachtes der Steuerstraftat
Dass staatliche Finanzverwaltungen mit dieser Problematik auch
anders umgehen können, zeigt z.B. die Vorgehensweise der
Niederlande.
Dort wird die auch bei uns bis zum 1. Mai d. J. praktizierte Handhabung
nach wie vor angewandt, die im übrigen auch seit 2004 den
Segen der EU-Kommission hat.
Quelle: DMYV
9. Juli 2007: "Tsunami" auf der Elbe vor Wittenbergen
-
BSU gibt bereits Empfehlung heraus
HAMBURG (SP) Nach der "Monsterwelle"
bei Blankenese hat das ermittelnde Bundesamt für Seeunfalluntersuchung
(BSU) heute bereits eine Empfehlung für die Schifffahrt sowie
für die für Strombauwerke zuständigen Behörden
herausgegeben - obwohl die Untersuchung noch nicht abgeschlossen
ist.
Rückblick: Der 214 Meter lange Autofrachter
"Grande Nigeria" hatte am 11. Juni auf der Elbe bei
Blankenese eine meterhohe Flutwelle ausgelöst. Sie erfasste
am Strand mehrere Spaziergänger und schleuderte sie gegen
eine Uferbefestigung. Sie hatten vergeblich versucht, sich vor
der Welle in Sicherheit zu bringen. Drei Menschen erlitten Schürfwunden.
Gegen den Kapitän des italienischen Schiffs und gegen einen
Lotsen wurden Strafverfahren wegen Gefährdung des Schiffsverkehrs
eingeleitet. Der Frachter "Grande Nigeria" ist ein Schwesterschiff
der "Grande America", die 2004 derart mächtige
Wogen auslöste, dass das Café "Strandperle"
fast völlig unter Wasser gesetzt wurde.
Heckwellen sind keine Seltenheit: 2001 war es am Lühe-Anleger
im Alten Land zu einem ernsteren Zwischenfall gekommen. Das Containerschiff
"Nedlloyd Vespucci" rauschte am Anleger vorbei. Seine
Welle riss Polder mit, schob Autos zusammen und prallte auf die
Imbisswagen. Mehrere Menschen wurden verletzt, ein Imbissmitarbeiter
starb später im Krankenhaus nach seiner Operation.
Die Bundesstelle untersucht diesen Schwellschaden. Die Untersuchung
des Seeunfalls ist noch nicht abgeschlossen. Nach dem derzeitigen
Ermittlungsstand sei allerdings davon auszugehen, dass ein einlaufendes
Ro-Ro-Schiff (Länge ü. a.: 214 m, Breite: 32,25 m, Tiefgang:
8,10 m) beim Überholmanöver, über die Fahrwassermitte
hinaus auf der nördlichen Seite fahrend am Anleger Wittenbergen
Sog- und Wellenschlag erzeugt hat, der zur Verletzung der Personen
geführt hat.
Das Unfallgeschehen gibt, so die BSU, Anlass, Schiffsführungen
und Lotsen sowie die für die Wasserbaumaßnahmen Verantwortlichen
auf Folgendes hinzuweisen:
Schiffserzeugte Belastungen am Ufer und am Strandbereich, hervorgerufen
durch die langperiodischen (Sog und Schwell) sowie kurzperiodischen
Wellen eines Schiffes, sind im Wesentlichen auch von den beeinflussbaren
Größen Schiffsgeschwindigkeit und Passierabstand abhängig.
Bei bestimmten Anlaufrichtungen der von Schiffen erzeugten Wellen
auf landseitige Wasserbauwerke können in Teilbereichen durch
Wellenreflexionen (auch MACH-Reflexion) Wasserspiegelauslenkungen
bis zum doppelten der anlaufenden Wellen auftreten. Bei Wasserständen
um Hochwasser herum, kann es daher insbesondere am Strandabschnitt
Wittenbergen und auch am Standabschnitt Blankenese (Örtlichkeiten
siehe Anhang der Bundesanstalt für Wasserbau) durch die örtliche
Morphologie und durch Bauwerke (z.B. Uferdeckwerke, Anlegedamm,
Uferschutzmauern) zu einer Wellenreflexion kommen, bei der die
von ein- und auslaufenden Schiffen erzeugte Wellen sich durch
Wellenreflexionen gefährlich aufsteilen können.
Die Bundesstelle empfiehlt den passierenden Schiffen, die o.g.
Strandabschnitte mit angepasster Geschwindigkeit und nötigen
Abstand zu passieren.
Die Bundesstelle empfiehlt durch geeignete Baumaßnahmen
sicherzustellen, dass Wellenreflexionen in den o.g. Strandabschnitten
weitestgehend vermieden werden.
Abschließend betont die Bundesstelle, dass diese Sicherheitsempfehlung
keinesfalls als Vorwegnahme des Untersuchungsergebnisses zum Unfall
vom 11. Juni 2007 missverstanden werden darf. Eine Bewertung des
Geschehens ist mit ihr ausdrücklich nicht verbunden, vielmehr
dient die Empfehlung allein dem gesetzlich zugewiesenen Zweck,
künftige Unfälle aus gleichem oder ähnlichem Anlass
zu verhüten.
20. Juni 2007: Regel-Chaos auf der Flensburger Förde
- trotz Fahrwassertonnen gelten die KVR.
FLENSBURG (sp) Segler, aufgepasst: Obwohl rote
und grüne Tonnen ausgelegt sind, gelten fast auf der gesamten
Flensburger Förde seit Mai 2007 nur noch die Ausweichregeln
der KVR.
Erst kurz vor dem Stadthafen ab Tonne FI 13 und FI 14 beginnt
nach Angaben der WSD-Nord ein Fahrwasser, das das Vorrecht der
durchgehenden Schifffahrt gemäß
Seeschifffahrtstraßenordnung (SeeSchStrO) begründet.
Die WSD warnt: "Achtung: Rund um Holnis kann es eng werden!"
Aber die "gute Seemannschaft der Freizeitskipper ermöglicht
es der Berufsschifffahrt sicherlich, die Flensburger Förde
problemlos zu befahren", heißt es hoffnungsvoll weiter.
Die Änderung wurde auf Betreiben der Kreuzer-Abteilung
des DSV verfügt. Erstes Ergebnis: Ein Tanker ist kürzlich
auf Grund gelaufen, weil er einer Jolle ausweichen wollte. Auch
die Wasserschutzpolizei steht dem Regelchaos sehr skeptisch gegenüber
und befürchtet brenzlige Situationen. Die WSP versucht, mit
einem Faltblatt
aufzuklären..
2. Juni: BSU warnt vor Leichtsinn
HAMBURG (sp) Die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung
(BSU) hat die Kenterung und den Untergang eines Blitz-Jollenkreuzers
am 14. August 2006 westlich von Fehmarn untersucht. Am 14. August
2006 gegen 14:30 Uhr Mitteleuropäische Sommerzeit, ca. 1,5
sm nördlich der Tonne KO 4, Kiel-Ostsee-Weg, kenterte ein
Blitz-Jollenkreuzer
in einer Böe und versank auf ca. 20 m Wassertiefe. Die zwei
an Bord befindlichen Personen trugen Rettungswesten und wurden
von einer anderen Segelyacht unverletzt gerettet.
Bei der Voruntersuchung der BSU stellte sich heraus, dass der
Jollenkreuzer über das vorgesehene Fahrtgebiet Binnenfahrt
hinaus benutzt wurde. Aufgrund der Nichtzuständigkeit der
Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung für die Unfalluntersuchung
von Schiffen, die keine Seeschiffe sind, ist eine ausführliche
Unfallanalyse und die Herausgabe von Sicherheitsempfehlungen nicht
angezeigt, so dass die BSU-Untersuchung mit einem summarischen
Bericht abgeschlossen wurde. Gleichwohl weist die BSU angesichts
der beginnenden Saison eindringlich darauf hin, dass Sportfahrzeuge
für eine beabsichtigte Reise konstruktiv geeignet, sicherheitstechnisch
ausgerüstet und mit qualifizierter Mannschaft besetzt sein
müssen. Dies gehört zu den seemännischen Sorgfaltspflichten
der Schiffsführer.
Beim Einsatz von Booten im Seebereich müssen diese Fahrzeuge
zum Betrieb in der Seefahrt gebaut sein und über die erforderliche
Stabilität bzw. Schwimmfähigkeit verfügen.
Der verunglückte Blitz-Jollenkreuzer war ein Fahrzeug, dass
für die Benutzung im Binnenbereich und in geschützten
Gewässern konstruiert worden ist.
Die Kenterung und der anschließende Untergang mit Totalverlust
des Jollenkreuzers ist noch relativ glimpflich abgelaufen, ohne
dass Personen verletzt wurden. Bei einem anderen Unfall mit einem
20 m²-Jollenkreuzer vor fast genau 30 Jahren waren demgegenüber
drei Tote zu beklagen.
30. Mai: Segeltörns im Internet - Nautische Routen
online erstellen
BERLIN (sp) Segeltörns auf einer Satellitenkarte
abbilden oder Distanzen zwischen
Häfen ermitteln können Sportbootskipper jetzt auch im
Internet. Das
Seglerportal marinamap.com, das Marinas aus aller Welt per Mausklick
auf eine Weltkarte auffindbar macht, bietet nun auch eine Funktion,
mit der Häfen untereinander zu individuellen Routen verbunden
werden
können. Für jede Route werden die Gesamtlänge,
die Distanzen der
Teilstrecken und eine grafische Darstellung des Törns auf
den Karten
von Google Maps angezeigt.
Nach einer kostenlosen Registrierung können Benutzer ihre
Routen auch
dauerhaft auf marinamap.com speichern, beispielsweise um sie
Segelfreunden online zugänglich zu machen. Außerdem
können
registrierte Benutzer eigene Waypoints an beliebigen geografischen
Positionen anlegen, um bei der Einrichtung individueller Routen
möglichst flexibel zu sein.
Das Erstellen einer einfachen Route ist bereits mit wenigen Mausklicks
möglich. Dazu finden sich in den Suchergebnissen entsprechende
Links
für jede Marina.
Der maritime Internet-Service marinamap.com bietet umfangreiche
Informationen über Marinas und andere wassersportbezogene
Dienstleistungen in aller Welt. Die Suche ist auf Basis der
geografischen Position möglich: Der Benutzer klickt auf eine
Weltkarte
und erhält eine Liste von Marinas und in deren Umgebung liegenden
Bootssportdienstleistern angezeigt - geordnet nach geographischer
Distanz zu seinem Mausklick.
www.marinamap.com
2. Mai: Skipper im Rausch über Bord
HAMBURG (sp) Die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung
hat folgenden Bericht veröffentlicht:
Am 16. Mai 2006 gegen 10 Uhr wurde die Segelyacht SAMOA an der
Westküste Bornholms, ca. 2 sm nördlich der Hafenstadt
Rönne unbemannt aufgefunden. Auf dem gestrandeten, äußerlich
unbeschädigten Boot war das Vorsegel gesetzt und der Außenbordmotor
bei gezogenem Choke in die Betriebsposition geschwenkt. Eine erste
Inaugenscheinnahme der Yacht durch die herbeigerufene dänische
Polizei ergab keine Anhaltspunkte für den Verbleib des Skippers.
Eine Suchaktion am Strand, bei der auch ein Spürhund eingesetzt
wurde, blieb erfolglos.
Da die deutsche Herkunft der Segelyacht an Hand persönlicher
Dokumente des Skippers bei einer ersten Recherche an Bord festgestellt
werden konnte, unterrichteten die dänischen Behörden
die deutsche Wasserschutzpolizei. Gleichzeitig wurde vom ebenfalls
informierten MRCC Bremen im Seegebiet zwischen Rügen und
Rönne eine großangelegte Suchaktion nach dem Skipper
eingeleitet. Hieran waren mehrere Hubschrauber, Boote und Schiffe
beteiligt.
Um 21:30 Uhr wurde die Suche nach der vermissten Person ergebnislos
eingestellt.
Der Skipper war am 13. Mai 2006 von Wolgast aus zu einem kurzen
Segeltörn nach Gager (Insel Rügen) aufgebrochen. Dort
hatte er anschließend übernachtet. Auf dem Rückweg
am folgenden Tag lief das Boot gegen Mittag im Osttieffahrwasser,
ca. 0,5 sm südlich der Tonne O 28, auf Grund und wurde gegen
13:00 Uhr durch das von Zeugen des Vorfalls herbeigerufene Seenotrettungsboot
HEINZ ORTH ohne festgestellte Beschädigungen freigeschleppt.
Anschließend wurde die SAMOA noch bei mehreren merkwürdigen
Segelmanövern beobachtet. Neuerliche Hilfsangebote lehnte
der Skipper jedoch ab und segelte schließlich entgegen seinem
ursprünglichen Plan auf nordöstlichem Kurs in Richtung
offene See.
Am 9. Juni 2006 wurde der Skipper der SAMOA am Strand von Ückeritz
(Insel Usedom) tot aufgefunden. Als Todesursache stellte das Gerichtsmedizinische
Institut der Universität Greifswald Ertrinken fest. Außerdem
konnte an Hand von Gewebeproben nachgewiesen werden, dass der
Skipper vor dem Unfall unter erheblichem Alkoholeinfluss gestanden
haben muss.
Der summarische Untersuchungsbericht beschränkt sich auf
die Schilderung der im Rahmen der Ermittlungen festgestellten
Fakten. Eine Analyse des Unfalls war mangels hinreichender Erkenntnisse
über den tatsächlichen Unfallhergang nicht möglich.
Der komplette Bericht unter www.bsu-bund.de
20. April: Monsterseen in der Nordsee -
bis zu 18 Meter hoch
HAMBURG (sp) Der Seegang in der Nordsee hat
sich deutlich
verstärkt. Wie das Magazin GEO in seiner Mai-Ausgabe berichtet,
hat
der Orkan "Britta" Anfang November 2006 neue Maßstäbe
gesetzt. Der
Höhenmittelwert besonders mächtiger Wellen betrug vor
Britta
höchstens 9,2 Meter; bei dem Orkan stieg er auf zehn Meter.
Die
maximale Wellenhöhe liegt erfahrungsgemäß um den
Faktor 1,7 bis 1,8
über dem Schnitt, in diesem Fall also bei 17 bis 18 Meter.
Das sind
bis zu zwei Meter höhere Brecher als zuvor. "Ob die
Extremwellen mit
der Nordsee-Erwärmung zu tun hatten, wissen wir nicht",
sagt Hartmut
Heinrich vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
(BSH).
"Wir wissen nur, dass diese Höhen in der südlichen
Nordsee bisher
nicht gemessen und auch nicht vermutet wurden." Vereinzelt
waren
sogar die Messinstrumente überfordert: Vor Borkum und Schiermonnikoog
streikten in der Nacht des Orkans Britta die Seegangsbojen. Die
Wucht
des Wassers erschloss sich den Wissenschaftlern des BSH auch bei
einer Inspektion der Forschungsplattform "Fino" bei
Borkum: Auf einer
Galerie 15 Meter über dem Wasserspiegel hatten die Brecher
Metallgeländer zertrümmert und Kabelstränge zerfetzt.
14. April: Billige Rettungsinseln versagten
im "segeln"-Test
HAMBURG (sp) - Die Rdeaktion der Wassersportzeitschrift
"segeln" hat fünf
billige Rettungsinseln getestet. Das Ergebnis: Gravierende Mängel
bei
wichtigen Ausstattungsdetails.
Ein Horrorszenario für jeden Segler: Die Rettungsinsel,
die
vermeintlich letzte Rettung, lässt sich im Notfall nicht
öffnen. So
geschehen beim segeln-Test: Fünf Billig-Modelle - auf dem
deutschen
Markt erhältliche Rettungsinseln bis 1000 Euro - wurden auf
ihre
Funktion und Handhabung getestet. Im Wellenbad wurde das Einsteigen
aus dem Wasser, das Kentern und Aufrichten geprobt. Das Ergebnis:
Eine Insel versagte völlig, eine zweite bot nur wenig Sicherheit.
"Wirklich gut ist jedoch keine der Rettungsinseln. Angesichts
der
schlechten Ergebnisse gibt es keinen Testsieger. Wir empfehlen
unseren Lesern, sich für höherwertige Produkte zu entscheiden",
so
Rainer Schillings, Chefredakteur von segeln.
Drei Rettungsinseln von italienischen Herstellern, eine aus
französischer und eine aus chinesischer Produktion wurden
vom
segeln-Magazin getestet. Nicht jede von ihnen hat die Bezeichnung
"Rettungsinsel" auch verdient. Zwei italienische Modelle
entpuppten
sich als "Überraschungseier" im negativen Sinne:
Bei einer Insel
versagte der Aufblasmechanismus, weshalb sie nicht einsatzfähig
war,
bei einer anderen ließ sich das Dach nicht schließen.
In beiden
Fällen hätte dies für Crews in Seenot unter Umständen
tödliche
Folgen.
Rainer Schillings: "Ein großes Problem in Deutschland
ist das
Fehlen von offiziellen Sicherheits- oder Prüfbestimmungen
für
Rettungsinseln. Es ist allein den Herstellern überlassen,
ein
einsatzfähiges Produkt zu liefern. Außerdem spitzen
die Hersteller
bei diesen Billiginseln so den Rotstift, obwohl sie es besser
wissen." Fakt sei nämlich, dass die meisten Hersteller
auch
qualitativ hochwertige Rettungsinseln im Angebot hätten.
5. April: Dingi fahren in Kroatien für Kinder tabu
Split (sp) Mit Einführung neuer Führerscheingesetze
ist das Dingi fahren für Kinder unter 15 Jahren und ohne
Führerschein absolut tabu. Sie müssen älter als
15 Jahre sein und mindestens das kroatische Küstenpatent
A besitzen - egal wie stark die Motorleistung ist, also auch unter
fünf PS. Es drohen Strafen bis etwa 500 Kuna.
24. März 2007: Alle Wettersender für die neue
Saison
für die Nord- und Ostsee
Hamburg (SP) Der Nautische Informationsdienst
des BSH hat das Infoblatt „Wetter- und Warnfunk 2007"
veröffentlicht. Es enthält Angaben über die Verbreitung
von Sturmwarnungen, hydrometeorologischen Informationen und Nautischen
Warnnachrichten für den Nord- und Ostseeraum durch Küstenfunkstellen
und Rundfunksender der Anliegerstaaten mit Stand Februar 2007.
mehr
20. März 2007: Erleichterungen im Grenzverkehr -
Grenzerlaubnis nur noch für bestimmte Staaten nötig
Berlin (sp) Bei Reisen zwischen den Schengen-Vollanwender-Staaten
– das sind für den Bereich der Nord- und Ostsee derzeit
Deutschland, die Niederlande, Belgien, Frankreich und alle skandinavischen
Staaten – gelten seit dem 13. Oktober 2006 Ein- und Ausreisen
als Binnengrenzverkehr. Damit entfällt die Verpflichtung,
zunächst einen als Grenzübergangsstelle zugelassenen
Hafen anzulaufen. Eine Grenzerlaubnis ist in diesen Fällen
ebenfalls nicht mehr erforderlich.
Allerdings ist für Reisen nach und aus allen anderen Staaten
– im Bereich der Nord- und Ostsee Russland, Großbritannien
und Irland sowie derzeit noch Polen und die baltischen Staaten
("Schengen-Außengrenzverkehr") – weiterhin
das Anlaufen eines als Grenzübergangsstelle zugelassenen
Hafens vorgeschrieben. Sollen andere Häfen für die Ein-
und Ausreise genutzt werden, bedarf es auch weiterhin der vorherigen
Beantragung und Ausstellung einer Grenzerlaubnis.
Infos: www.bundespolizeiamt-see.de
14. März 2007: Flugfunk-Epirbs werden 2009 wertlos
-
bald sollte auf 406 MHz gewechselt werden
Düsseldorf (sp) Wie Cospas-Sarsat mitteilt,
wird der Betrieb der Satellitenauswertung des Alarmierungssystems
auf den Flugfunknotfrequenzen 121.5/243 MHz zum 1. Februar 2009
eingestellt. Eigentümer von Notfunkbaken (Epirbs) sollten
rechtzeitig Schritte einleiten ihre 121.5/243 MHz Baken gegen
auf der Frequenz 406 MHz arbeitende Baken auszutauschen. Ein guter
Zeitpunkt zum Wechsel ist nach Ansicht von Cospas-Sarsat der Zeitpunkt
zum etwa alle fünf Jahre notwendigen Akkuwechsel..
Ab 2009 werden ausschließlich 406 MHz Satelliten- Notrufbaken
durch das Cospas-Sarsat Satellitensystem unterstützt. Das
betrifft alle im maritimen Bereich zur Anwendung kommenden Baken
(EPIRBs), alle Luftfahrt-Baken (ELTs) und alle personenbezogenen
Baken (PLBs). Die zusätzliche Ausstrahlung von 406 MHz Baken
auf der Frequenz 121,5 MHz wird weiterhin zur Peilung des Standortes
(Homing Device) durch SAR-Einheiten genutzt.
Siehe auch COSPAS-SARSAT
14. März 2007: Polizei in NRW kontrolliert
Besitzer von Signalwaffen
Düsseldorf (sp) Die Kreispolizeibehörden
in Nordrhein-Westfalen gehen nach Informationen der Kreuzer-Abteilung
rigoros gegen registrierte Besitzer von erlaubnispflichtigen Kurzwaffen
(Schuss- und Signalwaffen) vor.
Da im Regelfall bei Beantragung einer Waffenbesitzkarte und nachfolgendem
Erwerb einer Signalpistole der Ordnungsbehörde keine Mitteilung
über den Aufbewahrungsort bzw. die sichere Aufbewahrung gemacht
worden ist, nehme die Ordnungsbehörde jetzt die Besitzer
von Kurzwaffen in die Pflicht und fordere durch Anschreiben ultimativ
den Nachweis der zur sicheren Unterbringung der Waffe/Munition
getroffenen Maßnahmen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ordnungswidrig handelt, wer
vorsätzlich oder fahrlässig entgegen der Regelung des
§ 36 Abs 1 u. 2 WaffG eine Schusswaffe, Munition oder verbotene
Waffen aufbewahrt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße
bis zu € 10.000.00 geahndet werden.
Ordnungsgerecht kann die Waffe (Signalpistole) in einem Behältnis
aufbewahrt werden, das mindestens der Sicherheitsstufe A nach
VDMA 24992 (Stand Mai 1995) mit Innenfach der Sicherheitsstufe
B oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen EWR
Mitgliedstaates entspricht.
26. Januar 2007: 45. Verkehrsgerichtstag
fordert mehr
Sicherheit für die Sportschifffahrt
Goslar (sp) Der Deutsche Verkehrsgerichtstag
pocht auf ein stärkeres Si-cherheitsbewusstsein in der Sportschifffahrt.
Seeunfälle von Wassersportlern und die künftige Zunahme
des Verkehrs in den Revieren erfordern, wie die Verkehrsexperten
auf ihrem Jahrestreffen in Goslar feststellten, gezielte Maßnahmen,
um die Umsicht und das Verantwortungsbewusstsein von Freizeit-kapitänen
und ihren Crews zu schärfen. Dazu gehören neben den
Anforderungen an Aus- und Fortbildung insbesondere auch zuverlässige
technische Sicherheitsausrüstungen für Sportboote. Dies
ist das Ergebnis eines Arbeitskreises unter der Leitung von BSH-Präsident
Prof. Dr. Peter Ehlers, der dazu im einzelnen folgende Empfehlungen
gab:
1. Die verschiedenen Vorschriften über Sport- und Freizeitschifffahrt
im Seebereich sollen mit dem Ziel größerer Transparenz
und Klarheit weiter zusammengeführt werden.
2. Sportfahrzeuge sollen mit Radarreflektoren, GPS-Em-
pfängern mit Alarmtaste, UKW-Funkgeräten, die auch im
Cockpit bedient werden können, sowie Rettungswesten und Sicherheitsleinen
ausgerüstet sein.
3. Die Verwendung von Sicherheitsleinen und das Tragen von Rettungswesten
werden dringend empfohlen.
4. Die Befähigung der Sportbootführer soll verbessert
werden. Dazu gehören eine qualifizierte Ausbildung und Auffrischungskurse.
Die Ausbildung für den Sportbootführer-schein soll ausreichende
praktische Erfahrungen sowie Übungen zum Verhalten in Notfällen
und zur Rettung über Bord gegangener Personen einschließen.
5. Durch ausreichende Kenntnisse über Manövrier- und
Sichtbeschränkungen großer Schiffe in den Revieren
können Führer von Sportbooten Unfälle mit der Berufsschiff-fahrt
vermeiden. Darauf ist bei Ausbildung und Prüfung ein besonderes
Augenmerk zu richten.
Leichtsinn und Verantwortungslosigkeit, so Ehlers, haben im Verkehr
nichts zu suchen – auch nicht in der Sportschifffahrt. Ein
ausgeprägtes Sicherheitsbewusstsein sei die beste Garantie,
den Wassersport ungetrübt und ungefährdet zu genießen.
Zu vermeiden sei allerdings auch ein Zuviel an Reglementierung,
die dem Sportbootsführer jede Entscheidung abnehmen wolle
und als „Bevormundung“ empfunden werde. Dies sei nicht
nur unrealistisch – es entspreche auch nicht der Eigenverantwortung
des Sportschiffers im Sinne guter Seemann-schaft.
Die Empfehlungen des 45. Verkehrsgerichtstages finden sich
unter www.deutsche-verkehrsakademie.de
11. Januar 2007: Radio Bremen zeigt einen Film über
die Seenotretter
Bremen (SP) Spektakuläre Seenotfälle
sind der rote Faden der Dokumentation „Schiffbrüchig
– Menschen in Sturm und Not“ über die Deutsche
Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS). Retter
und Gerettete kommen zu Wort. Realdrehs und nachgestellte Szenen
machen die Dramatik der erzählten Fälle erlebbar. Gleichzeitig
spürt Autor Frank Schulte den Ursprüngen der Seenotrettung
in Deutschland nach. Die Erstausstrahlung erfolgte 2005 zum 140.
Geburtstag der DGzRS. Seit ihrer Gründung 1865 hat die Gesellschaft
mehr als 72000 Menschen aus kritischen Situationen gerettet. Auf
54 Stationen mit 61 Schiffen arbeiten mittlerweile 800 ehrenamtliche
und 185 fest angestellte Mitarbeiter.
„Schiffbrüchig!“ ist eine Dokumentation von
Radio Bremen über Retter und Gerettete – zu sehen am
Freitag, 2. Februar, 20.15, im dritten TV-Programm.
08.01.2007: Prüfungsfragen für Führerscheine
beim Elwis online -
alter DSV A-Schein gilt nicht mehr im Ausland
Berlin (SP) Der ab 01.01.2007 gültige amtliche
Fragen- und Antwortenkatalog für den Sportküstenschifferschein
steht jetzt im "Elektronischen Wasserstraßeninformationssystem"
der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de)
unter Freizeitschifffahrt - Patentinformationen als pdf-Datei zum
Download bereit: http://www.elwis.de/Freizeitschifffahrt/patentinformationen/index.html.
Dort gibt es auch zum Beispiel Infos über die Gültigkeit
von alten Scheinen im In- und Ausland. So ist der alte DSV-A-Schein
mit Motorzusatz nicht mehr in Holland gültig: Er muss in den
neuen Sportbootführerscehin Binnen umgeschrieben werden. Infos
und Umschreibungsformulare zu diesem Thema beim Deutschen Segler
Verband unter www.dsv.org.
4. November: Seenotretter im Orkan-Einsatz -
Rettungsboot der KNRM drei Mal durchgekentert.
Bremen (SP) Bei schwerem Orkan und einer Wellenhöhe
von bis zu 16 Metern war die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger
(DGzRS) am Mittwoch, dem 1. November 2006, seit den frühen
Morgenstunden an einen dramatischen Seenotfall in der Deutschen
Bucht federführend beteiligt. Unter anderem im Einsatz: Die
Seenotkreuzer ALFRIED KRUPP, HERMANN MARWEDE und BERNHARD GRUBEN.
Auf der Suche nach vier vermissten niederländischen Seenotrettern
waren am Mittwoch, 1. November, vor der Insel Borkum Seenotkreuzer
der DGzRS (Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger)
und Hubschrauber im Einsatz. Orkanartige Stürme mit Windgeschwindigkeiten
über 100 km/h und Wellenhöhen von mehr als 10 Meter werden
gemessen. Die Wassertemperatur beträgt 11 Grad.
Das Küstenmotorschiff „Clementina“ hatte gegen
03.30 Uhr auf einer Position ca. 20 Seemeilen nordwestlich Borkum
den Ausfall der Ruderanlage an die SEENOTLEITUNG BREMEN gemeldet.
An Bord befanden sich sieben Personen.
Daraufhin sind deutsche und niederländische Seenotkreuzer
zum Unfallort gelaufen. Sie wurden von Hubschraubern der Marine
und Bundespolizei unterstützt. Die „Clementina“
– ein ca. 100 Meter langes Frachtschiff - treibt auf die Westküste
von Borkum zu. Die Bergung wurdevom Havariekommando Cuxhaven koordiniert.
Gegen 09.00 Uhr kenterte der 19 Meter lange niederländische
Seenotkreuzer „Anna Margaretha“ auf dem Weg zum Unfallort.
Die vier Seenotretter wurden zunächst stundenlang vermisst.
Die SEENOTLEITUNG BREMEN der DGzRS unterstützte die niederländische
Coastguard, die den Einsatz der Rettungskräfte auf den Seenotkreuzern
ALFRIED KRUPP/ Station Borkum, BERNHARD GRUBEN /Station Norderney
und HERMANN MARWEDE/Station Helgoland koordinierte.
Die vier Besatzungsmitglieder des vermissten Seenotrettungsboots
„Anna Margaretha“ der holländischen Seenotrettungsgesellschaft
KNRM (Koninklijke Nederlandse Redding Maatschapij) meldeten sich
am späten Mittwochvormittag über Mobiltelefon bei der
Seenotleitung Den Helder unversehrt zurück:: Wie sie berichteten,
sei ihr 19 Meter langes Boot drei Mal durchgekentert und habe sich
dann wieder aufgerichtet. Die vier Männer befanden sich im
Innern des Schiffes. Mit eigener Kraft sei die „Anna Margaretha“
dann zur Station auf der Insel Schiermonnikoog zurückgelaufen.
Nach dieser positiven Änderung der Lage liefen die Seenotkreuzer
HERMANN MARWEDE und BERNHARD GRUBEN zurück zu ihren Stationen.
Die ALFRIED KRUPP verblieb beim Havaristen "Cementina",
der sich weiterhin in einer kritischen Lage befand, und sicherte
an der Unfallstelle das Abbergen der sieben Besatzungsmitglieder.
3. November: Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung
hat den MOB-Fall "Unikum" bei der Hanse Sail 2005 untersucht
Hamburg (SP) Am 13. August
2005 unternahm der Eigner der Segelyacht UNIKUM eine Gästefahrt
im Rahmen der Hanse Sail. Neben dem Eigner/Bootsführer war
ein weiteres Mitglied der Stammbesatzung auf dem Schiff. Im Stadthafen
Rostock kamen 11 Gäste an Bord. Die Fahrt führte zunächst
nach Warnemünde in den Alten Strom. Trotz einer Starkwindwarnung
und westlichen Winden der Stärke 4 bis 6 Bft und entsprechendem
Seegang wurde die UNIKUM auf die Ostsee hinaus gesteuert. Beim Setzen
des Rahsegels fiel der Bootsführer aus dem Seitengang über
Bord. Der Seitengang der Yacht, wo sich die Klampe für die
Schot befand, war nicht durch eine Reling begrenzt. Der Bootsführer
konnte trotz einer Rettungsaktion, die zunächst durch die Personen
an Bord der UNIKUM und später unter Mitwirkung anderer Fahrzeuge
und eines SAR-Hubschraubers durchgeführt wurde, nicht geborgen
werden.
Ein entsprechendes Rettungsmanöver war mit dem Schiff nie geübt
worden. Der Bootsführer trug zum Unfallzeitpunkt keine Rettungsweste.
Die nach dem Auffinden des Bootsführers durchgeführte
Obduktion ergab einen Blutalkoholwert von 1,47 Promille.
Den kompletten Bericht gibt es unter www.bsu-bund.de
25. Oktober: hanseboot 2006 - Premiere für LED-Navigationsleuchten
und Sportboot-AIS in Deutschland
Hamburg (sp) Neuheiten in der Bordtechnik sind
in diesem Jahr zentrales Thema auf dem BSH-Stand der hanseboot.
Interessierte Messebesucher erfahren dort Näheres zu Navigationsleuchten
mit LED-Technik und dem neuen AIS-Schiffsidentifikationssystem
für die Sportschifffahrt (AIS-Class B). Prototypen dieser
beiden Bordtechniken hat das BSH-Prüflabor jetzt erstmals
zugelassen und damit eine wesentliche Voraussetzung für die
Markteinführung in Deutschland geschaffen.
Bisher war es nicht einfach, die LED-Technologie als Licht-quelle
für Navigationslichter zu nutzen, erläuterte Ralf-Dieter
Preuß, Leiter des technischen Prüflabors im BSH. So hätten
bisherige Produktangebote aus Übersee den in Deutschland geltenden
Anforderungen an die Funktionstüchtigkeit nicht genügt.
Denn im Gegensatz zur konventionellen Glühlampe habe die LED-Leuchte
zwar eine extrem lange Lebensdauer, aber die Leuchtkraft verringere
sich im Laufe der Jahre „schleichend“. Schwierig sei
auch die Einhaltung des für Navigationsleuchten geforderten
Farbbereiches, da weiße LED-Leuchten eher zur „Blaustichigkeit“
neigten. Insgesamt fünf Herstellern sei es nun gelungen, diese
und andere Probleme zu lösen. Für ihn sei es keine Frage,
dass sich die kleineren und deutlich leichteren LED-Leuchten mit
einer Haltbarkeit von weit mehr als 10 000 Stunden schnell durchsetzen
werden, ergänzte Preuß, nicht zuletzt wegen des geringen
Energieverbrauchs.
Grünes Licht vom BSH nur wenige Tage vor Beginn der han-seboot
gab es auch für zwei Hersteller von AIS-Class B-Geräten,
einer einfacheren Version des automatischen Schiffsidentifizierungssystems,
das die Berufsschifffahrt nutzt. Diese speziell an den Einsatz in
der Sportschifffahrt ange-passte AIS-Variante in der Größe
eines UKW-Funkgerätes sorgt, so Preuß, für ein „besseres
Sehen und Gesehen wer-den“ und bedeutet damit einen erheblichen
Sicherheitsgewinn vor allem in stark frequentierten Seegebieten
oder bei schlechter Sicht.
Zwei wesentliche Funktionen zeichnen das Class-B-System aus: der
Datenempfang von anderen Schiffen in der Umgebung, die mit einem
AIS-Gerät ausgerüstet sind, sowie das Senden eigener aktueller
Fahr- und Identifikationsdaten. Dies bedeutet, dass Sportboote ohne
AIS-Geräte nicht „gesehen“ werden; gleiches gilt
für Schiffe, die lediglich über einen reinen AIS-Empfänger
verfügen, also andere sehen aber selbst keine eigenen Daten
aussenden. Vorteilhaft sei, dass AIS Class-B mit elektronischen
Seekarten oder einem Radar-Display kombinierbar ist, betonte Preuß.
Da die Ausrüstung mit AIS für die Sportschifffahrt freiwillig
sei, könne jeder Skipper selbst entscheiden, ob er für
ein Mehr an Sicherheit technisch aufrüstet oder nicht.
Sicherheitsfaktor Nr. 1 bleibt bei allem technischen Fortschritt
die Ausrüstung mit aktuellen Seekarten. Hanseboot-Besucher
können sich am BSH-Stand auch von dem hohen Sicherheits- und
Qualitätsstandard der amtlichen BSH-Seekarten und nautischen
Publikationen überzeugen.
hanseboot 28.10.- 5.11., täglich 10 - 18 Uhr,|
Mi bis 20 Uhr. BSH-Stand: Halle 12, OG. Infos
unter www.hanseboot.de
19. Oktober: Alles über die Logbuchpflicht
Hamburg (SP) Das Führen eines Seetagebuches
(Logbuch) ist nun auch auf Sportbooten vorgeschrieben. Der Verkehrsminister
hat die ursprünglich lapidaren Vorschriften präzisiert.
Alles über die Logbuchpflicht.
19. Oktober: Ohne Not "Rot" geschossen
Kiel (SP) Am 28.09.06 und am 08.10.06 wurden in
den frühen
Morgenstunden in der Hohwachter Bucht rote
Signalraketen beobachtet. Daraufhin wurde jedesmal eine
Rettungsaktion gestartet. Beteiligt waren unter anderem ein
Hubschrauber, ein Seenotrettungskreuzer und ein Küstenstreifenboot
der Wasserschutzpolizei. Die Suche verlief in beiden Fällen
negativ.
Es wird daher davon ausgegangen, dass die Signalmunition
mißbräuchlich verwendet wurde. Die Wasserschutzpolizei
Kiel weist
darauf hin, dass ein solcher Einsatz mit erheblichen Kosten (mehrere
10.000 Euro) verbunden ist. In beiden Fällen wurden die Ermittlungen
wegen missbräuchlicher Verwendung von Nothilfemitteln aufgenommen.
Wer Hinweise auch für die Zukunft geben kann sollte sich bei
der
WSP-Kiel unter Tel. 0431-160-1610 melden.
29. August: Erstmals Navtex in deutscher Sprache
Pinneberg (SP) Nautische Warnnachrichten des Bundesamtes
für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) sowie Seewetterberichte
und Warnungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) werden ab sofort
in deutscher Sprache vom NAVTEX-Sender Pinneberg ausgestrahlt. Eine
Ausstrahlung in Englisch folgt Ende des Jahres. „Mit diesem
neuen Sendestandort ist Deutschland Teil eines weltweiten Informationsnetzes
zur Warnung vor Gefahren für die Seeschifffahrt“, betonte
Karin Roth, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, bei der Einweihung des
neuen Senders. NAVTEX (NAVigational TEXt messages) ist ein internationaler
automatischer Wetter- und Warnfunkdienst für seegehende Schiffe.
Die Bundesrepublik Deutschland ist verpflichtet, sich an NAVTEX
zu beteiligen. Grundlage hierfür sind Richtlinien der "International
Maritime Organization" mit Sitz in London. Deutschland war
bisher nur Datenlieferant.
Bisher wurde die Deutsche Bucht mit englischsprachigen Informatio-nen
des BSH von einem Sender in den Niederlanden abgedeckt. Für
das Gebiet der Ostsee wird aus Schweden gesendet. Allerdings waren
die NAVTEX-Empfangsbedingungen in der inneren Deutschen Bucht teilweise
schlecht. Mit dem neuen NAVTEX-Sender Pinneberg wird der Empfang
deutlich verbessert. Auch der Inhalt der Sendungen wird erweitert.
Hinzu kommt: Auf einer neu eingerichteten Frequenz von 490 kHz wird
erstmals in deutscher Sprache gesendet. Hiervon profitiert sowohl
die Berufsschifffahrt als auch die Sportschifffahrt. Damit ist der
neue Sender ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit
der Schifffahrt in der Deutschen Bucht sowie in der westlichen und
südlichen Ostsee.
Als Standort für den neuen Sender wurde die bereits seit 1935
bestehende Sendeanlage des DWD in Pinneberg gewählt. Die schon
vorhandene Antenne wurde genutzt. Es war nur technische Aufrüstung
erforderlich. Die Kosten konnten so minimiert werden.
27. August: Am Dienstag geht Deutschlands erster Navtex-Sender
"on air"
Hamburg (sp) Deutschland wird aktiver Sendestandort
als Teil eines weltumfassenden Informationsnetzes zur Warnung vor
Gefahren für die Seeschifffahrt. Der neue Sender leiste einen
wichtigen Beitrag zur Sicherheit der Berufs- und Sportschifffahrt
auf der Nord- und Ostsee, so das BSH in Hamburg.
NAVTEX (NAVigational TEXt messages) ist ein internationaler automatischer
Wetter- und Warnfunkdienst im Rahmen des GMDSS (Global Maritime
Distress and Safety System) für seegehende Schiffe.
Die Einweihung ist am Dienstag, 29. August, 11 Uhr, auf: dem Gelände
der Wetterfunksendeanlage des DWD, Haidkamp 100, 25421 Pinneberg.
Es reden: Karin Roth, Parlamentarische Staatssekretärin im
Bundesministerium für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung; Prof. Dr. Peter Ehlers, Präsident
des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie; Wolfgang
Kusch Präsident des Deutschen Wetterdienstes. Um 11:50 startet
Staatssekretärin Roth die erste offizielle Sendung.
Der Navtex-Sender DDH/DDK (53° 40‘ N 009° 48‘
E) nimmt den unbetristeten Probetrieb auf. Die Ausstrahlungen von
Nautischen Warnnachrichten, Wettervorhersagen und Eisberichten erfolgen
zunächst auf der nationalen Frequenz 490 kHz in deutscher Sprache
für die Küstengewässer, das deutsche Seewarngebiet
und die Deutsche Bucht sowie die w-liche und s-liche Ostsee. In
Kürze (geplant 01. November 2006) folgt der reguläre Betrieb
auf der internationalen Frequenz 518 kHz in Englisch für die
Deutsche Bucht. Weitere Einzelheiten dazu siehe Handbuch Nautischer
Funkdienst (BSH-Nr. 5000). Zuständig für die technische
Abwicklung ist der Deutsche Wetterdienst Hamburg.
24. August: Alko-Test auf Helgoland
Husum (sp) Ein ausgiebiger Landgang mit entsprechendem
Alkoholgenuss wurde am vergangenen Sonntag einem Segler auf
der Insel Helgoland zum Verhängnis.
Wie der Pressesprecher der Wasserschutzpolizei Husum, Wolfgang Boe,
mitteilte, war der Mann mit seinem Segelboot zusammen mit einem
Freund am Sonnabend in den Helgoländer Hafen eingelaufen. Am
Abend
unternahmen die beiden Männer dann einen Kneipenbummel, der
bis in
den frühen Morgen andauerte.
Als gegen 7 Uhr andere Segler, die im Bootspäckchen weiter
innen
lagen, den Hafen verlassen wollten, wurde der Mann von diesen
aufgefordert, sein Schiff zu verholen.
Als dies nur mit Muskelkraft nicht klappte, startete er nun doch
die
Maschine, um einen anderen Liegeplatz aufzusuchen.
Dort wurde er von zwei Beamten der Wasserschutzpolizei Helgoland
aufgesucht. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen
Wert von
1,43 Promille.
Daraufhin wurde die Entnahme einer Blutprobe angeordet. Der Segler
muss außerdem mit einer Strafanzeige wegen Trunkenheit im
Schiffsverkehr rechnen.
3. Juli: Zahl der Seeunfälle dramatisch gestiegen
Hamburg (SP) Die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung
(BSU) in Hamburg veröffentlicht in ihrem Jahresbericht die
Seeunfallzahlen für das Jahr 2005. Es wurden insgesamt 548
schaden- oder gefahrverursachende Vorkommnisse gemeldet, erfasst
und bearbeitet. Damit ist im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung
der Meldungen von über 37 Prozent zu verzeichnen. Die Zahl
der gemeldeten Seeunfälle ist im gleichen Zeitraum um sechs
Meldungen auf 122 Seeunfälle gestiegen.
Die Unfallschwerpunkte, aufgeteilt nach Seegebieten, waren 2005
in der Ostsee, dem Nord-Ostsee-Kanal und der Elbe zu finden.
Die BSU hat 2005 insgesamt elf untersuchte Seeunfälle mit
einem Untersuchungsbericht abgeschlossen.
Die tödlichen Unfälle im Sportbootbereich haben von 13
Todesfällen im Jahre 2004 abgenommen auf jetzt 8 Todesfälle
in 2005. Alle von Sportbooten ins Wasser gefallenen Personen trugen
keine Rettungswesten und sind in der Folge ertrunken. Der ausführliche
Jahresbericht 2005 steht zum Herunterladen auf der Internetseite
der BSU unter www.bsu-bund.de zur Verfügung.
17. Juni: Riesenwelle verwüstet Hafen von Ciutadella
auf Menorca
Ciutadella Eine gewaltige Flutwelle hat im Hafen
von Ciutadella auf der spanischen Ferieninsel Menorca schwere Sachschäden
verursacht. Die örtliche Presse meldet Dutzende gesunkene Boote.
Rund 30 Boote seien gesunken und 100 weitere beschädigt worden,
berichtete die örtliche Presse am Freitag. Verletzte habe es
unter Wasser gesetzt worden. Binnen kurzer Zeit war der Meeresspiegel
um bis zu vier Meter gestiegen.
Dieses Phänomen ist auf Menorca als „rissaga“
bekannt und tritt nur in der fjordähnlichen Bucht von Ciutadella
im Westen der Insel auf: Wenn mehrere meteorologische Faktoren zusammenkommen,
darunter hoher atmosphärischer Luftdruck und netsprechende
Meeresströmungen, wird das Wasser aus der Bucht regelrecht
herausgesaugt und kehrt dann als Riesenwelle zurück.
Die Flutwelle von Donnerstagabend sei die schwerste seit mehr als
20 Jahren gewesen, sagte Hafendirektor Miquel Truyol. Als der Wasserspiegel
plötzlich absank, hätten die Boote praktisch auf dem Trockenen
gelegen. Im nächsten Augenblick seien sie dann von einer gewaltigen
Welle erfaßt worden. „Dies ist ein Desaster, eine Katastrophe“,
beklagte Bürgermeister Llorenç Brondo angesichts der
Verwüstungen. Am 21. Juni 1984 hatte eine „rissaga“
in Ciutadella Millionenschäden angerichtet.
5. Juni 2006: Patenhalse ohne Bullenstander - Steuermann
tot
Hamburg Die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung
(BSU) Hamburg hat den Untersuchungsbericht Nr. 166/05 zu dem tödlichen
Segelunfall an Bord der Segelyacht SINFONIE SYLT vom 5. Mai 2005
nunmehr veröffentlicht. Er ist unter www.bsu-bund.de herunterzuladen.
Zusammenfassung des Seeunfalls
Am 5. Mai 2005 kam es auf der Flensburger Förde zu einem tödlichen
Segelunfall an Bord der Segelyacht SINFONIE SYLT. Die Yacht vom
Typ Grand Soleil 70 hatte gegen 08.30 Uhr mit drei segelerfahrenen
und dem Boot vertrauten Personen an Bord ihren Ankerplatz vor dem
dänischen Hafen Höruphav verlassen und befand sich auf
einem General-Kurs von ca. 140° mit achterlichem Wind segelnd
auf dem Weg nach Kiel. An Deck hielt sich zum Unfallzeitpunkt neben
dem Steuermann eine weitere Seglerin auf. Nach deren Beobachtung
fiel die Yacht, kurz nachdem der Steuermann die Selbststeueranlage
- möglicherweise nur vermeintlich - eingeschaltet und den Backbord-Steuerstand
in Richtung Cockpit verlassen hatte, gegen 09.05 Uhr stark nach
Lee ab. Infolgedessen schlug plötzlich der Großbaum von
Backbord nach Steuerbord um (so genannte Patenthalse). Dabei wurde
der Steuermann von der Großschot erfasst und stürzte
gegen die Innenkante der Plicht. Hierbei zog er sich schwere Kopfverletzungen
zu.
Der Skipper der Yacht, der durch Hilferufe der Mitseglerin auf die
Situation aufmerksam geworden war, eilte an Deck und wies die Mitseglerin
an, das Vorsegel zu bergen, um das Boot zu stabilisieren und unter
Kontrolle zu bringen. Nachdem er sich kurzzeitig wieder unter Deck
begeben hatte, um über UKW einen Notruf abzusetzen, versuchte
er in der Folgezeit, bis zum Eintreffen der Rettungskräfte
den bewusstlosen Steuermann zu reanimieren. Gegen 09.28 Uhr erreichte
ein Boot der Bundespolizei den Unfallort. Dessen Besatzung nahm
den Schwerverletzten an Bord und setzte die Wiederbelebungsversuche
bis zum Eintreffen des vom MRCC Bremen zum Unfallort beorderten
Seenotrettungsbootes JENS FÜERSCHIPP fort. Durch einen Arzt,
der den Rettern der DGzRS im Hafen Gelting Mole seine Hilfe angeboten
und sie daraufhin zum Unfallort begleitet hatte, wurde um 10.01
Uhr der Tod des Steuermanns festgestellt.
Der Anlass für das unfallauslösende Abfallen der Yacht
konnte im Rahmen der Untersuchung nicht mit letzter Sicherheit geklärt
werden.
Für die aus dem tragischen Unglücksfall zu ziehenden Lehren
hat jedoch die Frage nach der Ursache für die Patenthalse nur
am Rande Bedeutung, denn ein Umschlagen der Segel ist für sich
allein betrachtet eine Situation, mit der Segler bei der Ausübung
ihres Sportes jederzeit rechnen müssen. Soweit dies allerdings,
was im vorliegenden Fall als sehr wahrscheinlich anzusehen ist,
darauf zurückzuführen ist, dass der Autopilot nur vermeintlich
aktiviert wird, könnte das Risiko einer solchen Fehlbedienung
durch entsprechende technische Maßnahmen, wie beispielsweise
ein lautes und deutliches Quittierungssignal und/oder optische Indikatoren,
deutlich gesenkt werden.
Aber auch die ordnungsgemäße Inbetriebnahme des Autopiloten
bietet gerade auf Fahrzeugen unter Segel keine Gewähr dafür,
dass ein Kursabfall oder ähnliche gefährliche Situationen
in jedem Falle vermieden werden könnten. Den technischen Möglichkeiten
der entsprechenden Systeme sind allein schon dadurch Grenzen gesetzt,
dass eine Einflussnahme des Autopiloten auf eine unfreiwillige Kursabweichung,
insbesondere auf Grund plötzlicher Winddrehungen, erst als
zeitverzögerte Reaktion auf das entsprechende vorhergehende
Ereignis erfolgt.
Wichtig ist also neben der Überprüfung, dass der Autopilot
tatsächlich eingeschaltet wurde, auch eine ausreichend lange
Kontrolle des Steuerverhaltens der Yacht bei aktiviertem Autopilot.
Erst wenn das problemlose Arbeiten der Steuerautomatik einige Minuten
überwacht wurde ist ein Verlassen des Steuerstandes zulässig.
Aber auch dann bedarf das Steuerverhalten der Yacht einer ständigen
Beobachtung. Bei jedem Einsatz des Autopiloten muss darüber
hinaus sorgfältig abgewogen werden, ob die jeweiligen Wind-
und Seegangsverhältnisse es tatsächlich erlauben, die
Steuerung der Yacht aus der Hand zu geben.
Die wirksamste Maßnahme zur Vermeidung von Patenthalsen stellt
das Setzen eines so genannten Bullenstanders dar, das heißt
einer Leinenverbindung zwischen dem Ende des Großbaumes und
dem Bug des Bootes, um ein unkontrolliertes, plötzliches Umschlagen
des Baumes infolge Änderung der Windrichtung zu vermeiden.
Zwar argumentieren Kritiker des Bullenstanders damit, dass durch
dessen Einsatz die Manövrierfähigkeit des Bootes erheblich
beeinträchtigt werde. Entsprechende Probleme treten jedoch
nur dann auf, wenn der Bullenstander am Bug der Yacht befestigt
wird. Demgegenüber bietet die Rückführung des Bullenstanders
über einen am Bug des Schiffes angebrachten Block zurück
in das Cockpit jederzeit die Möglichkeit, die „Fixierung“
des Großbaumes dort sehr schnell zu lösen, um die aus
dem Einsatz des Bullenstanders resultierenden Einschränkungen
der Manövrier-fähigkeit des Bootes kurzfristig aufzuheben.
Sicherheitsempfehlungen
Die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung spricht demgemäß
die folgenden Sicherheitsempfehlungen aus:
1. Skippern und Besatzungen von Segelyachten wird empfohlen, sich
beim Einschalten eines Autopiloten sorgfältig davon zu überzeugen,
dass dieser tatsächlich aktiviert ist. Auch nach dem Zuschalten
des Automaten sollte das Steuerverhalten der Yacht noch einige Minuten
beobachtet werden, bevor der Steuerstand verlassen wird. Der Einsatz
des Autopiloten entbindet den Skipper und die Crew im Übrigen
auch in der Folgezeit nicht von der Verpflichtung, das Kursverhalten
der Yacht ständig zu kontrollieren. Beim Einsatz des Autopiloten
ist zu beachten, dass dieser als Hilfsmittel für den Skipper
in Situationen konzipiert ist, die keine besonderen Anforderungen
an die Fähigkeiten und Fertigkeiten eines Rudergängers
stellen. Demgegenüber sollte der Handsteuerung der Vorzug gegeben
werden, wenn auf Grund der Windverhältnisse ein möglichst
schnelles und professionelles Reagieren des Skippers auf Grenzsituationen
erforderlich ist.
2. Beim Aufenthalt an Deck müssen alle Besatzungsmitglieder
auf Yachten unter Segel stets vorsichtig agieren und sich der großen
Gefahren durch wechselnde Winde und ein daraus resultierendes plötzliches
Umschlagen des Großbaumes bewusst sein. Der Aufenthalt in
Schwenkbereichen von Bäumen und Schoten ist auf ein Minimum
zu reduzieren und nur unter Beachtung äußerster Umsicht
zulässig.
3. Skipper von Segelyachten werden aufgefordert, insbesondere beim
Segeln mit achterlichen Winden, die Verwendung eines so genannten
Bullenstanders ernsthaft in Erwägung zu ziehen, um das plötzliche
Umschlagen des Großsegels auf Grund von Winddrehungen (so
genannte Patenthalse) zu verhindern.
4. Segelschulen und ausbildenden Segelvereinen wird empfohlen,
im Rahmen der Ausbildung den Umgang mit Steuerautomaten zu erläutern
und dabei über die technischen Grenzen der entsprechenden Systeme
und das bestehende Gefahrenpotenzial zu informieren. Auch der Sinn
und Zweck sowie der richtige Einsatz eines Bullenstanders sollte
umfassend vermittelt werden.
5. Herstellern von nautischen und technischen Geräten für
den Bordbetrieb wird empfohlen, die Bedieneinheiten der Geräte
auf die Funktionalität der Kontrolleinrichtungen für den
jeweiligen Betriebszustand hin zu überprüfen. Insbesondere
beim Einsatz von LCD-Displays, Leuchtschaltern und akustischen Signalen
ist zu berücksichtigen, dass deren Wahrnehmbarkeit beim Einsatz
im ungeschützten Decksbereich durch äußere Einflüsse
(beispielsweise Wind-geräusche, Sonneneinstrahlung) stark eingeschränkt
sein kann.
30. Mai 2006: Neue BSH-Broschüre „Sicherheit
im See- und Küstenbereich“
Hamburg (sp) Rechtzeitig zum Pfingsttörn
hat das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
die sechste Auflage der Gratis-Broschüre „Sicherheit
im See- und Küstenbereich – Sorgfaltsregeln für
Wassersportler“ in der Druckversion herausgegeben.
Auf über 80 Seiten erfahren Freizeitskipper alles Wissenswer-te
über Regeln und Empfehlungen im Wassersport, die für die
Sicherheit auf See unentbehrlich sind - sei es bei der Ausrüstung,
den Fahrregeln oder Ratschlägen im Seenotfall. Daher gilt die
Broschüre auch als eine der Grundlagen zum Erwerb des Sportbootführerscheines.
Wie die vorherigen Hefte ist auch die Neuauflage im DIN-A4-Format
gedruckt, enthält aber gegenüber der alten eine Vielzahl
von Änderungen, die an das EU-Regelwerk angepasst sind. Neu
ist beispielsweise der Abschnitt über die amtlichen Befähigungsnachweise,
das automatische Schiffsidentifizierungssystem (AIS) oder die Erläuterung
über die Herabsetzung der Promillegrenze auf 1,5. Geändert
haben sich auch Regeln bezüglich der Funkzeugnisse (siehe
auch: Übergangsfrist
für Funkzeugnis-pflicht > Seefunk),
des Verhaltens in Seenot und der Nautischen Veröffentlichungen
und Warnnachrichten.
Alle Regeln beziehen sich auf seemännische Sorgfaltspflichten,
die zu den Grundregeln für das richtige Verhalten im Seeverkehr
gehören. Leider gibt es immer noch zu viele Unfälle im
Sportbootbereich, bedauert Dr. Mathias Jonas, Leiter des BSH-Seekartenwerkes,
sicherlich sei dies einerseits darauf zurückzuführen,
dass die Zahl der Wassersportler steige, andererseits seien aber
auch Leichtsinn oder ein falsches Einschätzen der Wassergewalten
im Spiel. Er hoffe aber, dass diese mittlerweile doch sehr bekannte
und beliebte Broschüre dazu beitragen möge, diesen Trend
umzukehren und jedem Wassersportler zu guter Seemannschaft verhelfe.
Die Broschüre ist direkt beim BSH in Hamburg oder Rostock
anzufordern oder abzuholen. Zum Download steht sie unter www.bsh.de
(unter: "Produkte") im Internet bereit. Ab 9.
Juni 2006 kann die Druckversion der Broschüre beim BSH unter
der Telefonnummer 040/3190-1011 angefordert werden. Vier Exemplare
erhält man gratis, für alle weiteren müssen die Versandkosten
übernommen werden.
16. Mai: Traditionelle Seefahrt: "Zu viele Fahrgäste,
zu wenig Besatzung“
Hamburg (sp) Die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung
veröffentlichte den Untersuchungsbericht über das Auflaufen
des Traditionsschiffes ATLANTIC im Peenestrom:
Auf einer Tagesfahrt vom Hafen Peenemünde aus kam das Traditionsschiff
ATLANTIC am 03. August 2005 bei Tonne KR 11 auf dem Knaakrücken
außerhalb des Fahrwassers fest. Das Fahrzeug konnte nicht
mit eigener Maschinenkraft freikommen und wurde erst durch den Seenotkreuzer
FRITZ BEHRENS freigeschleppt. Es wurden keine Personen verletzt,
und im Hafen Peenemünde wurden durch Taucher auch keine strukturellen
Beschädigungen am Schiffsrumpf festgestellt.
Das Schiff hatte zum Unfallzeitpunkt ein Sicherheitszeugnis für
Traditionsschiffe und war als Segelschiff der Fahrzeuggruppe A für
die Fahrt in küstennahen Gewässern für maximal 12
Personen an Bord zugelassen. An Bord waren zum Unfallzeitpunkt 31
Personen.
Die Analyse des Unfalls ergab, dass der Seeunfall auf eine nicht
ausreichende Besetzung mit qualifiziertem nautischen Personal und/oder
Schiffsleuten zurück-zuführen ist.
Der Schiffsführer hatte den achteren Ruderstand zwecks Aufsuchen
der Toilette verlassen, das Ruder war mit einem unbekannten Fahrgast
besetzt und ein Ausguck war nicht eingeteilt. Eine klare Aufgabenverteilung
war nicht erfolgt.
Als Schlussfolgerung aus den Untersuchungen gibt die Bundesstelle
die nach-folgenden Sicherheitsempfehlungen heraus:
1) Die BSU empfiehlt allen Eignern und Betreibern von Traditionsschiffen,
auf die Einhaltung des § 11 der Sportseeschifferscheinverordnung
zu achten. Insbesondere sollte die für den sicheren Schiffsbetrieb
erforderliche Besetzung mit nautischem und technischem Führungspersonal
und die ausreichende Besetzung mit Schiffsleuten für die Bedienung
des Schiffes festgestellt und umgesetzt werden.
Die Schiffsführer sind angehalten, darauf zu achten, dass
die Verantwortlich-keiten an Bord klar geregelt sind, und besonders
sollte ein qualifizierter Vertreter des Schiffsführers vor
Fahrtantritt benannt werden.
2) Die BSU empfiehlt dem Bundesministerium für Verkehr, Bau
und Stadtentwick-lung, die derzeitigen Regelungen für Traditionsschiffe
kleiner 25 m Länge dahin gehend zu überprüfen, ob
nicht für diese Fahrzeuge, wenn mehr als 12 Personen befördert
werden, generell ein Praxisnachweis mit Zusatzeintrag für Traditions-schiffer
nach § 1 Abs. 5 der Sportseeschifferscheinverordnung gefordert
werden sollte.
3) Die BSU empfiehlt der See-BG und der GSHW, verstärkt die
Eigner und Betreiber von Traditionsschiffen auf Einhaltung der Sicherheitsrichtlinien
in Bezug auf die maritime Traditionspflege zu überprüfen.
Besonders sollte bei der Prüfung der Betreiberkonzepte darauf
geachtet werden, dass die erzielten Einnahmen aus dem Betrieb der
Restaurierung und Unterhaltung der historischen Wasserfahr-zeuge
dienen und dass auch der Betrieb selbst zu ideellen Zwecken stattfindet,
z.B. zur Pflege und Förderung der auf den Fahrzeugen in seiner
ursprünglichen Zweckbestimmung ausgeübten traditionellen
Fertigkeiten und Seemannschaft.
Die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zu Tagesfahrten, bei denen
eine höhere Personenzahl mitgenommen wird als in der entsprechenden
Fahrzeuggruppe zulässig ist, sollte bei Einhaltung der derzeitigen
Genehmigungspraxis mit Betriebsauflagen, Ausrüstungs-, und
Sicherheitsauflagen sowie bei einer ausreichenden und qualifizierten
Besatzung nicht mehr an einen Gültigkeitszeitraum zu einer
bestimmen Anzahl von maritimen Veranstaltungen gekoppelt werden.
Die Besetzung von Traditionsschiffen mit Schiffsleuten sollte in
Abhängigkeit des Schiffstyps, der Schiffsgröße,
Fahrtdauer und des Fahrtgebietes zusätzlich zur Regelbesatzung
nach Anlage 4 zu § 11 Abs. 2 Sportseeschifferscheinverordnung
festgelegt werden.
Die Besetzung der Traditionsschiffe mit nautischer und technischer
Besatzung sowie mit Schiffsleuten sollte im Sicherheitszeugnis für
Traditionsschiffe dokumentiert werden.
Die See-BG, die GSHW und die inzwischen eingesetzte Registerkommission
werden aufgefordert, im Rahmen der Neufassung der Sicherheitsrichtlinie
für Traditionsschiffe zur Verbesserung der Sicherheit darauf
zu achten, dass Stabilitätsunterlagen, insbesondere nach Umbauten,
an Bord vorhanden sind.
Die BSU hat schon am 11. April 2003 dazu die nachfolgende Sicherheitsempfehlung
herausgegeben:
Die Eigner, Betreiber und Schiffsführer werden gebeten zu
überprüfen, ob bei bestehenden bzw. noch im Umbau befindlichen
Traditionsschiffen durch Umbauten mit veränderter Höhenlage
des Gewichtsschwerpunktes Konsequenzen für die Stabilität
der Schiffe entstanden sind, die zu einer Gefährdung von Schiff,
Besatzung und sonstigen an Bord befindlichen Personen führen
können.
Die See-BG und die GSHW sind aufgefordert, Stabilitätskriterien
für Traditionsschiffe zu definieren, damit entsprechend der
Sicherheitsrichtlinie für Traditions-schiffe nach Anlage 4
ausreichend Stabilität während der ganzen Reise bei vorhandenem
Freibord und wechselnden Wetterlagen gewährleistet wird.
25. April: Mit BSH-Seekarten
gut gerüstet in die neue Sportbootsaison
Hamburg (sp). Rechtzeitig zur diesjährigen
Wassersportsaison hat das Bun-desamt für Seeschifffahrt und
Hydrographie (BSH) seine aktuellen Sportbootatlanten auf dem Markt
gebracht. Neueste Vermessungsdaten mit eigener Flotte und beste
Kontakte zu den hydrographischen Partnern im In- und Ausland machen
diese Karten zum zuverlässigen Hilfsmittel für einen sicheren
Törn.
Die neuen 16 BSH-Sportbootatlanten für die Nord- und Ostsee
mit angrenzenden niederländischen, dänischen und polnischen
Gewässern verfügen über dieselbe bewährte Qualität,
auf die sich auch die ausrüstungspflichtige Berufsschifffahrt
verlässt; denn bei ihnen handelt es sich um amtliche Seekarten
in sportbootgerechter Form. Sie enthalten bis zu 20 Einzelkarten
und Pläne und kosten zwischen 35 und
54 Euro. Das Thema Sicherheit dürfe für die Sportschifffahrt
nicht unterschätzt werden, erklärte Horst Hecht, Leiter
der Abteilung Nautische Hydrographie in Rostock. Bei über 20
000 Booten, die zum größten Teil in dichtbefahrenen Gewässern
unterwegs seien, müsse die Ausrüstung stimmen: Aktuelle
Seekarten und nautische Veröffentlichungen wie z.B. Hafenhandbücher,
Gezeitenkalender oder Jachtfunkdienste gehören unbedingt dazu.
Das BSH bietet noch mehr: Ein Online-Berichtigungsservice für
das gesamte Seekartenwerk ermöglicht die ständige Ak-tualisierung
aller Karten. Bequeme Hilfe für umfangreichere Korrekturen
bieten die zum kostenlosen Download maßstabs-getreuen farbigen
Deckblätter, die nur in die entsprechenden Karten aufgeklebt
werden müssen.
Um den speziellen Erfordernissen der Sportschifffahrt immer mehr
Rechnung zu tragen, gibt das BSH seit einigen Jahren in Kooperation
mit dem DSV und DMYV Hafenhandbücher heraus, die in Wort und
Bild die von Freizeitskippern angelaufenen Yachthäfen und ihre
Einrichtungen aktuell und umfassend beschreiben.
3. April: Skipper im Rausch über Bord - Mitsegler
schaffte es
nicht, ihn wieder an Bord zu holen
Hamburg (sp). Die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung
(BSU) hat heute einen Untersuchungsbericht vorgelegt, der sich mit
einem tragischen Mann-über-Bord-Fall beschäftigt: Am 1.
Mai 2005 war vor Wustrow (Ostsee) der 69-jährige Skipper der
"Ina 2" (Lemkenhafen), einer Neun-Meter-Yacht, nach BSU-Angaben
bei ruhiger See mit über 2,29 Promille und ohne Rettungsweste
über Bord gegangen. Eine Vermutung: Er wollte das "Relingsklo"
benutzen. Der ebenfalls alkoholisierte Mitsegler konnte zwar den
Skipper wieder errreichen, ihn aber nicht aus dem etwa acht Grad
Wasser ziehen. Der 69-Jährige hatte schnell das Bewusstsein
verloren. Der Mitsegler sicherte den Segelfreund an der Badeleiter
und setzte einen Notruf ab. Erst die Besatzung eines Schlauchbootes,
das vom Polizeiboot "Warnow" ausgebracht worden war, konnte
den leblosen Mann bergen. Zuvor war auch der laienhafte Bergungsversuch
der Crew des BGS-Bootes "Enforcer 2" gescheitert. Der
per SAR-Hubschrauber eingeflogene Notarzt konnte nur noch den Tod
feststellen.
Die BSU rät dringend zum Tragen von Rettungswesten und zum
Training von Möglichkeiten, MOBs wieder an Bord zu bekommen.
O-Ton Unfallbericht: "Die BSU empfiehlt Besatzungen in der
Sportschifffahrt, während ihrer Reisen eine Rettungsweste und
ggf. Lifebelts bei Arbeiten an Deck anzulegen. Den Eigentümern
und Fahrzeugführern wird empfohlen, die Rettungsmittelausrüstung
auf ihren Sportbooten zu überprüfen und ggf. im Hinblick
auf ihre Eignung, insbesondere bei Fahrten mit geringer Besatzung,
zu verbessern. Die BSU erkennt an, dass Rettungseinsätze nicht
zu den primären Aufgaben der Bundespolizei gehören. Gleichwohl
sind Schiffe der Bundespolizei auf Grund ihrer Präsenz in den
Küstengewässern häufig mit als Erstes vor Ort. Die
BSU empfiehlt insoweit dem Bundespolizeiamt Rostock als Betreiber
der ENFORCER 2 und dem
Bundesministerium des Innern als Eigentümer der Schiffe der
Bundespolizei, vorhandene Rettungsmittel auf ihre Zweckmäßigkeit
zu überprüfen und ggf. geeignete Maßnahmen zu ergreifen,
die Rettungsmittelausrüstung zu verbessern, um die Bergung
von außenbords gefallenen Menschen zu erleichtern." Der
ausführliche Unfallbericht.
1. März: Navigieren mit dem Pocket-PC
Flintbeck (sp) C-Map e-Max Karten
für den PDA bietet neuerdings Busse Yachtshop an. Die Kartensätze
kosten jeweils 299 Euro. Diese Karten seien nur für den PDA
geeignet und auch nur auf englisch erhältlich, so Busse Yachtshop.
C-eMap ist eine Navigationssoftware für den PDA:
- Die genaue Bootposition wird bestimmt und angezeigt
- Wichtige Informationen, wie Tiefenlinien, Tonnen, Leuchttürme,
Ströme und Tiden ect. können abgerufen werden
- Hafeninformationen und Hafenpläne
- Die Seekarte und die Routen lassen sich auch ohne GPS Signal bearbeiten
- Kartenabdeckung: Das ganze Mittelmeer, Italien, Griechenland,
Tunesien, Spanien, Portugal, die Kanaren, die Azoren, Frankreich,
Deutschland, Benelux, Dänemark, England, Irland und die Skandinavischen
Inseln (inkl. der Seen).
Sollte schon ein Pocket PC vorhanden sein, ist es möglich
die C-eMap Software mit der gewünschten Kartographie vorzuinstallieren.
- Nur für PDA mit SD Karten-Einschub und GPS
- Nicht geeignet für Seekartenplotter oder den PC/Mac
Kompatibel mit Microsoft Pocket PC 2003 und Windows Mobile 5 *.
Getestet mit: I-Mate Jam, Mitac Mio A201, Mitac Mio 168, Dangard
Qtek, Orange SPV 500, HP iPAQ Rx3715, HP iPAQ H1930, O2 XDA2i, PDA
Fujitsu Siemens Pocket LOOX, ACER n35, HP iPAQ 6515, QTek G100,
Eten OM500
* Nicht kompatibel mit Geräten mit 2 Kartenschächten oder
mit SD/CF Adaptern
Infos: Busse
Yachtshop
22. November 2005: Die eigene Yachtposition
aktuelle auf digitaler Weltkarte im Web
Ratingen Seine aktuellen Törn-Positionen
live auf einer Karte ins Internet stellen: Diesen Service offeriert
der Internetservice webskipper.org nun auch für private Segler
mit kleinerem Geldbeutel. Dabei werden die Positionen entweder von
Hand per SMS vom Boot an das System übertragen oder dies geschieht
mit einem preiswerten Transponder
automatisch. Skipper auf Langfahrt können eine digitale
Karte auf ihrer Website einbinden und so ihre Reiseroute in
Echtzeit fortschreiben.
Die bei webskipper.org gemeldeten Bootspositionen werden ab
sofort auch auf den Seiten des Seglerportals marinamap
angezeigt. Eine entsprechende Kooperation zwischen
webskipper.org und marinamap soll publizistisch engagierten
Seglern ein größeres Publikum bringen: marinamap ist
ein
sechssprachiges, weltweites Verzeichnis von Sporthäfen. Auf
den Online-Karten des Portals werden künftig neben Marinas
auch Yachten zu finden und verlinkt sein.
Segler, die marinamap einen
selbst verfassten, bebilderten Törnbericht zur
Veröffentlichung einreichen, erhalten im Falle der
Publikation einen Jahres-Account für Positionsmeldungen auf
dem Kartensystem gratis. Weitere Infos unter: http://www.marinamap.com
12. November 2005: Abgespeckte AIS-Version für Sportboote
Hamburg Kollisionen von Sportbooten
mit anderen Schiffen sollen künftig leichter verhütet
werden. Jetzt wurden jetzt auf internationaler Ebene die Weichen
gestellt für die Einführung einer einfacheren Version
des automatischen Schiffsidentifizierungssystems AIS, das für
die Berufsschifffahrt bereits weltweit eingeführt ist. „AIS
sorgt für besseres Sehen und Gesehen werden“, erklärte
Ralf-Dieter Preuß, Leiter des BSH-Prüflabors für
Bordsysteme. Dies bedeute einen erheblichen Sicherheitsgewinn vor
allem in stark frequentierten Seegebieten oder bei schlechter Sicht
.
Der Nasa Marine AIS Radar Empfänger (siehe
unten)
Wesentliche Funktionen des „abgespeckten“ AIS Class-B
Systems, das etwa die Größe eines UKW-Funkgerätes
hat, sind der Datenempfang von anderen Schiffen in der Umgebung,
die mit AIS-Class-B oder AIS-Class-A (Berufsschifffahrt) ausgerüstet
sind, sowie das Senden eigener aktueller Fahr- und Identifikationsdaten.
Somit übernehme AIS-B für die Sportschifffahrt ähnliche
Funktionen wie das Radar, arbeite aber im Gegensatz zu diesem nicht
unabhängig sondern nur in aktivem Zusam-menspiel mit anderen
AIS-Nutzern, erläuterte Preuß. Dies bedeutet, dass Sportboote
ohne AIS-Geräte nicht „gesehen“ werden; gleiches
gilt für Schiffe, die lediglich über einen reinen AIS-Empfänger
verfügen, also andere sehen aber selbst keine eigenen Daten
aussenden.
Mit AIS Class-B können zudem wichtige verkehrsrelevante Zusatzinformationen
über andere Schiffe wie Größe, Rufzei-chen, Position,
Geschwindigkeit vom AIS-Display abgelesen werden. Auch sei das System
mit elektronischen Seekarten oder einem Radar-Display kombinierbar.
Nach Auskunft von Preuß wurden bereits Prototypen verschiedener
Hersteller erfolgreich auf See erprobt, u.a. auf dem BSH-Schiff
GAUSS. Die nunmehr erfolgte internationale Abstimmung diente der
verbindlichen Festlegung einheitlicher Produkteigenschaften, die
eine Kommunikation mit den AIS-Class-A Geräten der Berufsschifffahrt
ermöglicht, ohne deren Funkverkehr oder den von Verkehrsleitzentralen
zu beeinträchtigen.
Eine Basisausrüstung wird einen Energieverbrauch von ca. 5
Watt haben und preislich voraussichtlich in einer Größenordnung
um 500 Euro liegen. „Die Ausrüstung mit AIS ist für
die Sportschifffahrt freiwillig“, bekräftigte Preuß
abschließend. Letztendlich entscheide jeder Skipper selbst,
ob er für ein Mehr an Sicherheit technisch aufrüstet oder
nicht.
So sieht's aus: Aktueller AIS-Plott
vom Seegebiet vor Stavanger
6. Oktober 2005: Tod zweier Segler auf der Ostsee ist geklärt
-
Sorgfaltsregeln für Wassersportler nicht beachtet
Hamburg Der Fahrtverlauf der SY ALLMIN und der
Unfallhergang, bei dem die beiden Segler tödlich verunglückten,
wurde von der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (BSU)
an Hand von Zeugenaussagen und Indizien rekonstruiert.
Die Reise der Segelyacht ALLMIN, ein 7,75 m langer Kielschwerter
vom Typ Neptun 26, begann am 27.06.2004 in Wiek/Darß. An Bord
waren zwei Brüder, 62 und 67 Jahre alt, die für die geplante
einwöchige Umrundung Rügens ausreichend Erfahrung für
das Seegebiet hatten.
Die erste Nacht wurde im Hafen von Puddemin am Strelasund verbracht.
Für die zweite Übernachtung lief man den Hafen von Seedorf/Rügen
an. Am 29.06.2004 verließ die ALLMIN gegen 10.15 Uhr den Hafen
von Seedorf in Richtung Sassnitz.
Den Hafen von Sassnitz erreichte die Segelyacht allerdings nicht.
Nach Aussagen von Rettungsschwimmern der DLRG lief die Yacht gegen
12.00 Uhr am Südperd auf einen unter Wasser liegenden, etwa
150 bis 200 m langen Steinwall auf. Die Yachtbesatzung konnte sich
nicht aus eigener Kraft von den Steinen ziehen, die Rettungsschwimmer
konnten mit ihrem Schlauchboot, ausgerüstet mit einem 50 PS
starken Außenbordmotor, ebenfalls nicht helfen. Die beiden
Segler standen bei dem Abbergeversuch auf den Steinen und versuchten
die Yacht zu schieben. Der schließlich zur Hilfe gerufene
Seenotkreuzer „Fritz Behrens“ konnte die Segelyacht
wieder in tiefes Wasser ziehen. Von den Rettungsschwimmern im Schlauchboot
wurde noch beobachtet, wie die Segler mit einem Eimer Wasser aus
der Yacht schöpften. Die Segelyacht wurde zuletzt mit voll
gesetzten Segeln gesehen, als sie in Richtung Norden fuhr.
Als die beiden Segler nach einer Woche nicht wie geplant den Heimathafen
erreicht hatten, begann die Suchaktion. Diese verlief zunächst
ergebnislos, die Yacht und ihre Besatzung blieben vermisst.
Die von der BSU ermittelte letzte bekannte Position der Yacht war
am 29.06.2004 um 14.56 Uhr mit j =54° 21,97‘N l = 013°
43,02‘E auf der Strecke zwischen dem Nordperd und Granitzer
Ort. Diese Position liegt in der Nähe der Küste zwischen
Baabe und Sellin. Durch den Netzbetreiber des Mobiltelefons eines
ALLMIN-Seglers wurde zu dieser Zeit ein Ausschalten des Mobiltelefons
registriert.
Am 21.07.2004 wurde die Leiche des einen Seglers durch die Besatzung
einer Yacht im Gebiet der Prorer Wiek im Wasser treibend gefunden.
Eine Rettungsweste war nicht angelegt.
Die Leiche des zweiten Seglers wurde am 29.07.2004 durch einen
polnischen Fischer bei Jaroslawiec in einer Entfernung von 9,5 sm
von der Küste gefunden. Diese Position war ca. 95 sm von der
Kurslinie nach Sassnitz entfernt. Der Tote war vollständig
mit einem Segelanzug bekleidet und trug eine aufgeblasene Rettungsweste.
Das Wrack der Segelyacht ALLMIN wurde erst am 26.11.2004 entdeckt,
als die Yacht beim Hieven eines Netze |