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Maritime News und Seenotfälle

Alles über Seenotsender | Tipps für Fährpassagiere | Seenotfälle bei ESYS


Nächtliche Strandung vor Helgoland:

Beim Einlaufen zerriss das Segel, dann geriet eine Leine in die Schraube.

Helgoland (SP) In der Nacht von Freitag auf Sonnabend vergangener Woche ist vor der Helgoländer Südmole eine 12,30 m lange Segeljacht gestrandet. "Es war gegen 01.20 Uhr am frühen Sonnabend morgen, als die beiden Männer an Bord des Schiffes unter schwierigen Bedingungen den Helgoländer Hafen anlaufen wollten", so der Sprecher der Wasserschutzpolizei Husum, Wolfgang Boe. Der Wind wehte in Stärke 8 bis 9 Bft.aus östlicher Richtung. Während der Ansteuerung auf die Hafeneinfahrt zeriss das Segel. Der Besatzung gelang es noch, die Maschine anzuwerfen, zu allem Unglück geriet aber eine Leine in die Schraube, so dass das Schiff jetzt völlig mavövrierfähig war. Trotz des sofort ausgebrachten Ankers wurde die Jacht durch den starken Wind auf die Steine der Südmole getrieben. Den beiden Männern gelang es, sich über die vorgelagerten Steine unverletzt an Land zu retten. Ein Bergungsversuch durch das Tochterboot des Helgoländer Seenotrettungskreuzers "Herman Marwede" misslang. Möglicherweise muss das Schiff als Totalschaden angesehen werden.

Segel-Manöver auf der Gorch Fock. Der jüngste Ausbildungstörn endete tragisch. Foto: sailpress.com

4./5./16. September 2008 - Unfall auf der "Gorch Fock": 18-Jährige fällt über Bord

Norderney (SP) Nächtlicher Unfall an Bord des Segelschulschiffs "Gorch Fock": Während ihrer Seewache ist nördlich von Norderney eine Kadettin in die Nordsee gestürzt. Nach vielen Stunden vergeblicher Suche wurde die großangelegte Rettungsaktion mittlerweile wegen Dunkelheit unterbrochen. Nach Marineangaben von Donnerstag gibt es kaum noch eine Überlebenschance für die 18-Jährige.

Von der Offiziersanwärterin aus NRW fehlte am Donnerstagabend noch jede Spur. Die Suche des Großaufgebots an Rettungskräften sei gegen 20.30 Uhr aufgrund der Dunkelheit eingestellt worden und werde bei Tagesanbruch fortgesetzt, sagte ein Sprecher der Marine. Die Chance, die junge Frau dann noch lebend zu finden, sei allerdings "verschwindend gering". Das Wasser der Deutschen Bucht sei etwa 17 Grad kalt.

Mit Tagesanbruch hat die Deutsche Marine am Freitag die Suche wieder aufgenommen. Im Einsatz sind Marineflugzeuge vom Typ P-3C ORION, BRÉGUET ATLANTIC BR 1150, Dornier DO 228 LM sowie Hubschrauber vom Typ SEA LYNX MK 88A und SEA KING MK 41, auf See der Tender ELBE, ein Minensuchboot und zwei Schnellboote. Die DGzRS hat die Suche unterdessen eingestellt. Die Deutsche Marine wird die Suche bis zum Einbruch der Dunkelheit fortsetzen.

Die GORCH FOCK ist gestern Nacht um 21 Uhr im Marinestützpunkt Wilhelmshaven eingelaufen. Dort beginnen heute Untersuchungen dazu, was an Bord des Segelschulschiffes genau passiert ist. Ob und wann die GORCH FOCK ihre am 28. August begonnene Ausbildungsreise fortsetzen wird, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden.

"Unseren Erfahrungen zufolge kann man durchschnittlich fünf bis sieben Stunden bei diesen Temperaturen überleben", erklärt Andreas Lubkowitz, Sprecher der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS). An der Suchaktion beteiligten sich unter anderem Schiffe und Hubschrauber der Bundespolizei, der Marine, der Bundeswehr, der Polizei Niedersachsen sowie der DGzRS. Windstärke sieben und meterhohe Wellen erschwerten die Suche. Zum Zeitpunkt des Unfalls fuhr die "Gorch Fock" unter vollen Segeln rund 20 Kilometer nördlich von der Nordseeinsel Norderney.

"Beim Notfall 'Person über Bord' wird sofort die gesamte Besatzung geweckt", so Fregattenkapitän Achim Winkler, der bis 1995 als Ausbildungsleiter auf dem Schulschiff diente. "Parallel legt die stehende Segelwache sofort los, nimmt die Untersegel weg und dreht den Großmast um. Dann bleibt das Schiff stehen." Das Manöver braucht rund fünf Minuten, währenddessen werden fast eine Seemeile zurückgelegt. "Gleich zu Anfang wird eine Rettungsboje ins Wasser geworfen, die sich zu einer Vier-Mann-Insel auffaltet", sagt der Schulschiffexperte.

Ist das Schiff gestoppt, würden zwei Rettungsboote ausgestzt. "Man muss dann der Spur des Kielwassers folgen. Aber mitten in der Nacht ist die Suche natürlich schwierig", sagt der ehemalige Ausbildungsleiter. Die "Gorch Fock" habe keinen Suchscheinwerfer, auch die kleinen Rettungsboote nicht. Das aufwändige Rettungsmanöver werde aber regelmäßig geprobt.

Wie es zu dem Unfall auf der 148. Fahrt des Segelschulschiffs kommen konnte, ist noch unklar. Routinemäßig trage die Crew bei der Wache an Deck keine Schwimmweste, sagte der Sprecher. Genauere Angaben könnten aber erst nach den Ermittlungen und Zeugenbefragungen gemacht werden.

Im Laufe der Nacht sollte die "Gorch Fock" in Wilhelmshaven eintreffen. Dort werde die Besatzung psychologisch betreut, sagte der Marinesprecher. Die Ermittlungen zum Unfallhergang sollen am Freitagmorgen beginnen.

Bereits in der Vergangenheit hatte es auf der "Gorch Fock" Unfälle mit Todesopfern oder Verletzten gegeben. Erst vergangene Woche war ein junger Soldat in den Kieler Hafen gestürzt, als er im unteren Teil des Mastes ausrutschte. Der 18-Jährige wurde dabei leicht verletzt. 2002 starb ein 19-Jähriger nach einem Sturz aus dem Rigg. 1998 fiel ein 19-Jähriger aus dem Großmast aus zwölf Metern Höhe auf die Planken. Der Offiziersanwärter erlag wenig später in einem Krankenhaus seinen Verletzungen.

Der berühmte Dreimaster, der in diesem Jahr seinen 50. Geburtstag feiert, sollte eigentlich am heutigen Freitagmorgen in den Hamburger Hafen einlaufen. Dieser Besuch sowie der für den 6. September in Flensburg geplante Marineball wurden wegen des Unfalls abgesagt.

Zum aktuellen Ausbildungsjahrgang gehören 222 Kadetten. Die jetzige Unglücksfahrt hatte erst vor wenigen Tagen begonnen. 107 auszubildende Soldaten - darunter 24 Frauen - waren dabei. Ob die Fahrt fortgesetzt wird, steht nach Angaben der Marine noch nicht fest.

Am 15. September ist der Leichnam der Offizieranwärterin 65 Seemeilen nordwestlich von Helgoland von einem Fischereiaufsichtsboot geborgen worden.

Eine im Auftrag der Staatsanwaltschaft Kiel durchgeführte Obduktion hat mittlerweile zu folgendem vorläufigen Ergebnis geführt: Keine Anzeichen von Fremdeinwirkungen, Todesursache: Ertrinken.

Quelle: dpa, Welt online, PIZ Marine


14. August: Familie aus Rettungsinsel geborgen

Bremen
(SP) Das DGzRS-Seenotrettungsboot JENS FÜERSCHIPP der Station Gelting (Ostsee) hat vor Pölshuk (Ausgang Flensburger Förde) in dänischem Gebiet eine etwa zehn Meter lange Segelyacht freigeschleppt. Der Segler war in steinigem Gebiet aufgelaufen und hatte sich Schäden an der Ruderanlage zugezogen.

Besondere Dramatik entstand nach Angaben der DGzRS dadurch, dass der Skipper seine seekranke Ehefrau sowie zwei vier- und sechsjährige Kinder in die Rettungsinsel gehen ließ. Diese war nicht am Schiff gesichert und trieb bei starkem Wind mit sechs Beaufort und hohem Seegang auf die viel befahrene Ostsee.

Die Rettungsinsel wurde wenige Minuten vor Eintreffen der JENS FÜERSCHIPP von einem Traditionssegler gefunden. Frau und Kinder wurden unverletzt an Bord genommen und in Flensburg an Land gebracht. Die Segelyacht wurde mit dem Skipper vom Seenotrettungsboot nach Gelting eingeschleppt.


Den Helder ist Zielhafen der “Grosssegler Regatta 2008"
vom 20. bis zum 23. August 2008

Den Helder
Im August 2008 werden mehr als 90 Großsegler den Hafen von Den Helder ansteuern. Unter ihnen befinden sich 45 quergetakelte Segelschiffe der A- und B-Klasse. Am maritimen Festival werden fast alle Segelschulschiffe Europas teilnehmen.

Die Großsegler legen am Kai des Nieuwediep in Den Helder an, der 2008 komplett renoviert wird. Die Segelschiffe der Klassen B, C und D liegen im „Natte Dok“ der alten Reichswerft Willemsoord, einer napoleonischen, maritimen Anlage, die ebenfalls erst vor kurzem vollständig restauriert wurde. Auch die Königliche Marine stellt Anlegeplätze zur Verfügung.

Die Flotte läuft am Mittwoch, 20. August, in Den Helder ein. An Bord befinden sich rund 1.500 Kadetten, junge Seeleute aus allen Ländern Europas, die Ihre Ferien mit Segeltraining kombinieren. Abfahrt ist am Samstag den 23. August, mit einer eindrucksvollen „Parade of Sail“ auf dem Marsdiep. Davor wird am Kai und in der Innenstadt von Den Helder ein viertägiges Fest organisiert. Sie sind herzlich willkommen.

Mehr Infos unter thetallshipsraces2008denhelder.nl

28. Juli 2008: Yacht sinkt nach Kollision mit Fahrwassertonne

Bremen (SP) Vater, Mutter und zwei Kinder sind am Montag, 28.Juli 2008, gegen 11.30 Uhr im Fahrwasser vor Neuharlingersiel von der Besatzung des Seenotrettungsboots Neuharlingersiel der DGzRS (Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger) aus Seenot gerettet worden. Ihre acht Meter lange Segelyacht „Ewigkeit“ war nach Kollision mit einer Fahrwassertonne zwei Seemeilen vor dem Hafen leck geschlagen und gesunken. Über die Ursache gibt es zurzeit keine Erkenntnisse. Eine im Revier segelnde Yacht hatte spontan Hilfe angeboten und die beiden Kinder sicher übernommen. Beim Eintreffen der Seenotretter stand das Elternpaar schon bis zu den Knien im Wasser; beide konnten abgeborgen werden. Zusammen mit den Kindern – sie wurden von der Besatzung der zweiten Yacht übergeben - ging es dann zurück zur Station Neuharlingersiel.

Am späten Nachmittag bei Niedrigwasser (Ebbe) untersuchten die Seenotretter, ob die Yacht geborgen werden kann. Zur Unfallzeit herrschten leichte nördliche Winde mit Stärken um drei Beaufort.

Mit dieser Single unterstützt die Band Torfrock ("Beinhart") die DGzRS.

Juli 2008: Torfrock rockt mit der Single
"Search and Rescue" für die Seenotretter


Bremen (SP) Unter dem Titel „Search and Rescue” veröffentlicht die norddeutsche Kultband Torfrock am 25. Juli 2008 eine neue Single. Das Besondere daran: Hierbei handelt es sich um einen Benefizsong! Alle Einnahmen aus dem Verkauf des brandneuen Tonträgers werden ohne Abzüge der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) gespendet. Seit mehr als einem Jahr unterstützen die vier Musiker die Seenotretter regelmäßig mit Geld- und Sachzuwendungen, Promotionarbeit und Benefizauftritten. Seit der Veröffentlichung des Titels „Beinhart”, der 1991 bis auf Platz eins der Charts kletterte, ist dies die erste Single-Veröffentlichung von Torfrock.

Der Text von „Search and Rescue“ erzählt mit einem Augenzwinkern die Geschichte von Jan und Kurt, die in der Nordsee durch schweres Wetter und fehlerhafte Navigation in arge Bedrängnis geraten. In dieser ungemütlichen Situation helfen den beiden Windgesichtern die Rettungsmänner der DGzRS mit ihrem Seenotkreuzer. Getragen wird der Song von einem eingängigen Mid-Tempo-Gitarrenriff, das - so Torfrocker Raymond Voß - „den rollenden und stampfenden Bewegungen eines Seenotkreuzers mit voller Fahrt in schwerer See musikalisch nachempfunden ist“. Gemeinsam mit Sänger Klaus Büchner hat er in wochenlanger akribischer Detailarbeit an Text und Musik gefeilt. „,Search and Rescue' ist zweifelsohne die zeitaufwändigste Torfrock-Komposition in unserer mittlerweile 31-jährigen Band-Historie", so Voß.

Nach der Motivation für das Engagement von Torfrock für die DGzRS befragt, sagt Klaus Büchner spontan: „Wir kommen von der Waterkant und wir sind echte Fans der Seenotretter. Mehrfach waren wir bereits an Bord verschiedener Seenotkreuzer zu Besuch und konnten uns vor Ort ein eindrucksvolles Bild machen. Wir sind von der Arbeit der Besatzungen fasziniert und haben eine gewaltige Portion Respekt vor dem Mut, aber auch der Professionalität und der Coolness, mit der die Jungs auf den Seenotkreuzern ihren harten Job Tag für Tag machen. Das verdient die Unterstützung aller und wir von Torfrock wollen ein Zeichen setzen - ein lautes natürlich, wie man es von uns kennt!“

Die Torfrock-CD "Search and Rescue" gibt es selbstverständlich auch im Sailpress-Shop.

22. Juli 2008: Yacht vor Norderney gesunken - zwei Segler gerettet

Bremen (SP) Einen holländischen Segler und seine Begleiterin hat die Besatzung des Seenotkreu­zers BERNHARD GRUBEN der DGzRS (Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger) am Dienstagvormittag, 22.07.2008, zwei Seemeilen vor der Insel Norderney im „Dovetief“ aus Seenot gerettet.

Sie wurden von dem Tochterboot JOHANN FIDI aus dem 17 Grad kalten Wasser mit deutlichen Unterkühlungserscheinungen aufgenommen und umgehend in das Inselkrankenhaus zur ärztlichen Beobachtung eingeliefert.

Die beiden Personen waren kurz zuvor von Norderney mit der sieben Meter langen Segelyacht „Sjaantje“ ausgelaufen zu einem Segeltörn in die Nordsee. Vor dem Inselabschnitt „Nordstrand“ gerieten sie aus bislang ungeklärter Ursache in Seenot. Die Yacht sank. Die Besatzung einer zweiten im Revier laufenden Segelyacht beobachtete die Havarie und alarmierte die SEENOTLEITUNG BREMEN der DGzRS, die umgehend den Seenotkreuzer BERNHARD GRUBEN auf den Weg zum Unfallort schickte. Zur Unfallzeit herrschten bei zwei Meter Seegang nordwestliche Winde um vier Beaufort (ca. 27 km/h Windgeschwindigkeit).

Schon am späten Montagnachmittag war Vormann Christian Brensing von der BERNHARD GRUBEN mit seiner Besatzung zur Rettung von vier Schwimmern ausgerückt, die am Ende des Badestrands in heftigen, bis zu zwei Meter hohen Brandungswellen in Seenot geraten waren. Sie konnten sich lediglich an einer Leine, die an einem Pfahl im Wasser befestigt war, festhalten. Das zum Einsatz kommende Tochterboot der Seenotretter setzte mehrfach durch, konnte aber wegen zu geringer Wassertiefe nicht an die Schwimmer heranmanövrieren. Kurzerhand sprang Christian Brensing im Überlebensanzug über Bord und schwamm auf die hilflosen Badegäste zu. Gemeinsam mit Helfern der Inselfeuerwehr und der DLRG gelang es, alle Personen in Sicherheit zu bringen.

Juli 2008: Durchbruch in der volldigitalen Herstellung von Seekarten

Hamburg
(SP) Als weltweit einer der ersten hydrographischen Dienste ist es dem BSH gelungen, sowohl die gedruckte (Seekarte Nr. 2, Wesermündung) als auch die digitale Seekarte (ENC-Zelle Nr. DE421030) eines Seegebietes zeitgleich aus einer zentralen Datenbank heraus ohne analoge Zwischenschritte der Bearbeitung herzustellen. „Der durch diese Technik erreichte Zeit- und Qualitätsgewinn nautischer Veröffentlichungen hat Pilotcharakter für die Internationale Hydrographie“, sagte Dr. Mathias Jonas, Leiter des nautischen Informationsdienstes.

Das eingesetzte Verfahren mit dem Namen „Nautical Hydrographic Information System“ (NAUTHIS) basiert auf einer komplexen Softwareumgebung, die gemeinsam mit der kanadischen Firma CARIS entwickelt wurde. Kernstück des Großprojektes ist die hydrographische Datenbanksoftware „Hydrographic Production Database“ (HPD). Damit werden schrittweise alle Informationen, die das BSH von seinen Vermessungsschiffen und anderen Informationsquellen erhält, digital in der NAUTHIS-Datenbank gesammelt, verwaltet und zur Verwertung aufbereitet.

Für die Fachleute besonders bemerkenswert ist dabei, dass das Überdeckungsgebiet der jetzt veröffentlichten neuen Ausgaben der Seekarte Nr. 2 ein Teil des Wattenmeeres ist. Denn die kartographische Erfassung der dortigen komplexen natürlichen Verhältnisse gehört zu den anspruchsvollsten Aufgaben der Seekartographie überhaupt und liefert damit eine ideale Blaupause für die schrittweise Übertragung der entwickelten Verfahren auf die Produktion aller Seekarten der deutschen Territorialgewässer.

„Nachdem die Produktionssoftware und die neu entwickelten Arbeitsabläufe nun erstmals erfolgreich umgesetzt werden konnten, ist es unsere wichtigste Zukunftsaufgabe der kommenden Jahre, die Datenbankbestände weiter auszubauen", ergänzte Jonas. So sollen die Datenbankinhalte auch für die Produktion weiterer papiergebundener BSH-Publikationen wie Seehandbücher und die wöchentlichen „Nachrichten für Seefahrer“ genutzt werden.


Juli 2008: Zwei Rettungseinheiten der DGzRS stundenlang im Einsatz für schwer beschädigte Segelyacht vor geschlossenem Nothafen Darßer Ort

Bremen (SP) Erneut ist eine Segelyacht unmittelbar vor dem geschlossenen Schutzhafen Darßer Ort in schwere Seenot geraten. Bei Windstärken um sechs Beaufort und einem Seegang von ca. zwei Metern brach auf der Segelyacht „Mistral“ am 14.07.2008, eine Seemeile vor der Untiefentonne Darßer Ort der Mast. Teile des Riggs stürzten auf die zweiköpfige Besatzung. Wie durch ein Wunder blieben beide unverletzt.

Die Freiwilligen-Besatzung der Station Zingst der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) konnte im starken Seegang mit dem sieben Meter langem Seenotrettungsboot ZANDER nur mit großem persönlichen Risiko Hilfe leisten. Erst eineinhalb Stunden später traf der große Seenotkreuzer THEO FISCHER ein, der bis zur Schließung des Schutzhafens Darßer Ort dort seinen festen Liegeplatz gehabt hat.

Um 17.10 Uhr ging bei der SEENOTLEITUNG BREMEN der DGzRS der Notruf ein. Die Wachleiter alarmierten daraufhin die freiwilligen Seenotretter der Station Zingst, die über ein Seenotrettungsboot verfügen, das über den Strand zu Wasser gelassen werden kann. Gleichzeitig wurde der Seenotkreuzer THEO FISCHER alarmiert, der von seinem ursprünglichen Liegeplatz im Schutzhafen von Darßer Ort nur wenige Minuten zum Havaristen unterwegs gewesen wäre. Von seinem jetzigen Liegeplatz in Barhöft hat die THEO FISCHER eine Anreise von über eineinhalb Stunden in das besonders unfallträchtige Gebiet vor Darßer Ort.

25 Minuten nach der Alarmierung war das Seenotrettungsboot ZANDER mit drei Mann Besatzung vor Ort beim Havaristen. Das gebrochene Rigg mit der Besegelung hing größtenteils über Bord. Im starken Seegang war es deshalb nicht möglich, an der Segelyacht längsseits zu gehen. Die Besatzung des Havaristen stand unter Schock und konnte selbst nicht zu der Rettungsaktion beitragen.

Der Vormann manövrierte die ZANDER im schweren Seegang an den Bug der Segelyacht. Einem Besatzungsmitglied des Seenotrettungsbootes gelang es, auf den Havaristen überzusteigen, um das Rigg loszuschneiden und eine Schleppleine vom Seenotrettungsboot zu übernehmen.

Langsam bewegte sich dann der Schleppzug an der extrem ungeschützten Küste entlang, bis nach eineinhalb Stunden die THEO FISCHER eintraf und den Havaristen übernehmen konnte. Um 21.30 Uhr wurde endlich Barhöft erreicht. Vor dem Hafen musste das Tochterboot der THEO FISCHER zu Wasser gelassen werden, um den Havaristen an einen Liegeplatz zu bugsieren.

Der Seenotkreuzer THEO FISCHER liegt seit Monaten behelfsmäßig in dem weit binnen liegenden Hafen von Barhöft. Trotz der dortigen sehr guten Unterstützung von Hafenbetreiber und Gemeinde ist der Hafen für die THEO FISCHER nur sehr bedingt geeignet, da vor allem in den Sommermonaten zu wenig Platz zum Manövrieren ist. Die Bedingungen für das Einschleppen von Havaristen bei Schlechtwetter sind äußerst ungünstig. Das besonders schwierige Seegebiet vor Darßer Ort, an dem sich im Revier die meisten Unfälle ereignen, ist von Barhöft aus nur in eineinhalb bis zwei Stunden zu erreichen. Extremes Schlechtwetter würde die Anfahrt deutlich weiter verzögern.


Juni 2008: Ersatz für Nothafen Darßer Ort -
Neuer Hafen kommt nach Prerow

Schwerin
(SP) Der Ersatzhafen für den Nothafen Darßer Ort soll in Prerow westlich der Hohen Düne entstehen. „Ziel ist ein so genannter Buchtenhafen mit 250 Liegeplätzen für Sportboote, die örtlichen Berufsfischer und den Seenotrettungskreuzer“, sagte Wirtschaftsminister Jürgen Seidel am Mittwoch nach einem Gespräch mit den Bürgermeistern der Gemeinden Born und Prerow sowie Vertretern des Landkreises Nordvorpommern. „Ich begrüße es sehr, dass die jahrzehntelange Diskussion um die Schließung und Verlagerung des Nothafens Darßer Ort einen entscheidenden Schritt vorangekommen ist. Für die weitere touristische Entwicklung in der Region ist das ein gutes Signal.“

Die Bürgermeister hatten zuvor eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet, in der das weitere Vorgehen vereinbart wird (siehe unten). „Das Angebot seitens des Wirtschaftsmi­nisteriums, die Planung zu unterstützen und den Bau des Hafens zu fördern, steht weiter“, sagte Seidel. „Alle haben das gleiche Ziel: einen Etappenhafen an der Außenküste des Darß. Der jetzt vorgesehene Standort bietet auch für die verkehrliche Anbindung Vorteile, die landseitige Anbindung muss nicht durch Prerow geführt werden.“

Beide Gemeindevertretungen hatten sich zuvor für den Bau eines Sportboothafens an unterschiedlichen Standorten ausgesprochen. Für die Schließung des Nothafens, der in der Kernzone des Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaft liegt, hatte es in den vergangenen Jahren viele verschiedene Lösungsvorschläge gegeben. Unter anderem waren Inselhäfen und Küstenhäfen vor Prerow, Wustrow und Zingst in der Diskussion. Zusätzlich gab es Varianten, die Durchstiche an den drei genannten Orten vorschlugen. Im Laufe der Jahre waren verschiedene Gutachten in Auftrag gegeben worden, die vor allem naturschutzrechtliche und Umweltgesichtspunkte behandelten.

Gemeinsame Erklärung der Bürgermeister der Gemeinden Born und Prerow

Die Bürgermeister der Gemeinden Born und Prerow halten den Bau eines Sportbootetappenhafens auf dem Darß als Ersatz für den Nothafen Darßer Ort für die maritime touristische Entwicklung des Darß und des Landes Mecklenburg-Vorpommern insgesamt für dringend notwendig. Vorbehaltlich der rechtlichen Zulässigkeit, der Entscheidungen der Gemeindevertretungen sowie des Ergebnisses der Bauleitplanverfahren verständigen sich die Bürgermeister der Gemeinden Born und Prerow auf folgendes:

1. Der Sportbootetappenhafen soll als sogenannter Buchtenhafen in der Gemeinde Prerow westlich der Hohen Düne auf der Höhe oder westlich der Kurklinik errichtet werden. Zudem soll beim Sportbootetappenhafen ein maritimes Gewerbegebiet (z. B. Restauration, Bootsausrüster, Boutiquen) geplant werden.

Der Sportbootetappenhafen soll für 250 Liegeplätze für Sportboote, für Liegeplätze für die örtlichen Berufsfischer sowie den Seenotrettungskreuzer und das Rettungsboot der DLRG sowie einer Anlegemöglichkeit für Fahrgastschiffe ausgelegt werden.

Die Gemeinde Born setzt eigene Planungen für die Ausweisung eines Sportbootetappenhafens westlich des Bernsteinweges aus.

2. Auf dem Gebiet der Gemeinde Born soll die bauliche Situation an der Ostsee zwischen dem Bernsteinweg und dem Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft in einem Bebauungsplan geregelt werden. Neben der Festsetzung von Flächen und Maßnahmen für Natur und Landschaft soll eine touristische Nutzung in geringem Umfang festgesetzt werden. Das Maß der touristischen Nutzung soll nicht wesentlich über das Maß des vorhandenen Gebäudebestandes hinaus gehen.

Der vorhandene bestandsgeschützte Campingplatz auf dem Gebiet der Gemeinde Born im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft soll in seinen bestehenden Grenzen im Flächennutzungsplan der Gemeinde Born dargestellt werden.

3. Im Sinne einer gedeihlichen Entwicklung auf dem Darß vereinbaren die Gemeinden Born und Prerow eine enge Zusammenarbeit und frühzeitige Abstimmung ihrer Planungen. (Quelle: WM - Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus)

Juli 2008: Nach GPS-Ausfall orientierungslos
in der Nordsee und "Mayday" gefunkt

Bremen (SP)
Eine Viertelstunde nach Mitternacht (10. Juli 2008) lief eine regelrechte Serie von Notrufen bei der Seenotleitung Bremen der DGzRS (Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger) auf, die vom Bootsführer einer Neun-Meter-Yacht ausgelöst wurden. Mit Frau und Kind an Bord wollte er nach Angaben der DGzRS von Helgoland nach Norderney segeln. Zehn Seemeilen vor der Insel steuerte er nach Ausfall der Navigationsanlage orientierungslos in der Nordsee. Der Seenotkreuzer BERNHARD GRUBEN sichtete die Yacht gegen 00.20Uhr und begleitete sie bei Sturm mit Stärken um 9 Beaufort, Gewitterböen und heftigen Regenschauern nach Norderney.


23. Juni: DGzRS rettet über 60 Menschen

Bremen (SP) Eine Vielzahl von Einsätzen, bei der mehr als 60 Personen gerettet werden konnten, absolvierten die Besatzungen der Seenotkreuzer und Seenotrettungsboote der DGzRS am Wochenende. Zahlreiche Wassersportler, aber auch Fahrzeuge der Berufsschifffahrt, gerieten in Nord- und Ostsee in Schwierigkeiten und riefen die Seenotretter zur Hilfe. So wurde am frühen Samstagmorgen die Besatzung des Seenotrettungsbootes NEUHARLINGERSIEL der DGzRS-Station im ostfriesischen Neuharlingersiel um 4.45 Uhr zur Segelyacht "Windsong" gerufen. Das Sportboot hatte Motor- sowie Segelschaden und trieb manövrierunfähig 1,5 Seemeilen (rund drei Kilometer) nordwestlich der Insel Spiekeroog. Vor Ort wurde die Yacht auf den Haken genommen und sicher in den Hafen von Spiekeroog geschleppt. Am Nachmittag desselben Tages absolvierte die NEUHARLINGERSIEL außerdem einen Krankentransport von der Insel Spiekeroog auf das Festland. Häufigste Ursachen für die Einsätze waren technische Probleme wie Ruder- und Maschinenausfälle sowie Navigationsprobleme. (Quelle: DGzRS)


Juni 2008: Alle Stehende-Mast-Routen in Holland

Amsterdam
(SP) Im Rahmen der Aktion "Varen doe je samen!" (Partnerschaftliche Schifffahrt) von Rijkswaterstaat und Watersportverbond wurde nun die Online-Broschüre "Staande Mast Route 2008" veröffentlicht. Dort gibt es Karten, Brückenzeiten und alle Infos für Skipper, die mit stehendem Mast die Niederlande durchkreuzen wollen. Download.


Kroatien 2008: Vignettenpflicht für Beiboote, die nicht
nur für den Weg zur Küste eingesetzt werden

Berlin (SP) Die Wassersportsaison 2008 beginnt nach Angaben des ADAC für Beibootbesitzer mit neuen Vorschriften. Laut dem kroatischen Ministerium für Seewesen sind Beiboote, die z. B. für Ausflüge zum Baden in eine Bucht oder vom Ankerplatz zu anderen Zielen eingesetzt werden, vignettenpflichtig. Diese Vorschrift gilt für Beiboote über drei Meter m Länge und, unabhängig von der Länge, für Beiboote, die mit einem Motor von mehr als fünf kW ausgerüstet sind.

Vor der Anmeldung beim Hafenamt sollte deshalb klar sein, wie das Beiboot eingesetzt wird, um Ärger zu vermeiden. Außerdem ist zu beachten, dass für den Kauf der Vignette eine Registrierung für das Beiboot notwendig ist. Die Registrierung muss deshalb im Heimatland rechtzeitig beantragt werden (Internationaler Bootsschein vom ADAC).

Keine eigene Kennzeichnung und Vignette ist für ein „tender to….“ notwendig, wenn das Beiboot tatsächlich nur auf direkten Weg zwischen dem Mutterschiff und der Küste eingesetzt wird. Dieses Beiboot trägt das Kennzeichen des Mutterschiffs, unabhängig von der Größe und Motorstärke. (Quelle: ADAC)


Juni 2008: Yacht rammt Fahrwassertonne und sinkt - Segler gerettet

Bremen (SP) Ein 82-jähriger Segler aus Bremen-Lesum und seine Frau sind am Sonntagvormittag (08 Juni 2008) ca. 30 Kilometer vor Bremerhaven in der Nordsee von der Besatzung des Seenotkreuzers HANNES GLOGNER der DGzRS aus Seenot gerettet worden. Ihre 9,50 Meter lange, hölzerne Segelyacht "Kwartje" war nach Angaben der DGzRS gesunken, nachdem sie eine Fahrwassertonne gerammt hatte. Durch ein Leck im Rumpf kam es zu einem heftigen Wassereinbruch.

Der Segler wurde mit dem Tochterboot FLINTHÖRN von Bord seines sinkenden Schiffes aus dem 20 Grad kalten Wasser der Nordsee geborgen. Seine Frau war nach dem Unfall in die mitgeführte Rettungsinsel gestiegen und wurde von dort aus von den Seenotrettern übernommen. Der Seenotkreuzer HANNES GLOGNER befand sich auf einer Überführungsfahrt nach Borkum, als über den UKW-Seenotkanal 16 eine im Revier laufende Motoryacht um 09.00 Uhr den Notfall meldete. 10 Minuten später war er vor Ort. Von Bremerhaven aus lief ebenfalls der Seenotkreuzer HERMANN RUDOLF MEYER zum Unfallort im Fedderwarder Fahrwasser am südlichen Ende des Robbennordsteerts. Die beiden Geretteten wurden in stabilem Gesundheitszustand zunächst an Bord der HANNES GLOGNER versorgt und anschließend zur Rückreise nach Bremerhaven an den Seenotkreuzer HERMANN RUDOLF MEYER übergeben.



Juni 2008: Seago ruft Rettungswesten zurück

Sussex (SP) Seago Yachting Ltd ruft Rettungswesten wegen möglicher Produktionsfehler zurück. Betroffen sind Seago 150 and 175 Newton Lifejackets sowie Junior Lifejackets folgender Produktionzeiträume: IV/05, I/06, II/06, III/06, IV/06 und I/07. Ohne Gaspratrone sollen sie geschickt werden an: Seago Yachting Ltd, Mullany Business Park, Golden Cross, Hailsham, East Sussex, BN27 3RP. Von weiterer Benutzung wird dringend abgeraten. Infos unter www.seagoyachting.co.uk.


Juni 2008: Über Bord gestürzt und nach der Rettung gestorben

Neustadt (SP)
In einer groß angelegten Suchaktion unter Koordination durch die SEENOTLEITUNG BREMEN ist es in der Neustädter Bucht (Schleswig Holstein / Ostsee) am Mittwoch (4. Juni 2008) den Seenotrettern der DGzRS (Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger) nach eigenen Angaben gelungen, einen 60-jährigen Segler zu bergen. Der Mann war von seinem Boot nach einem Wendemanöver in die 18 Grad kalte Ostsee gestürzt. Er verstarb kurz nach der Rettung.

Der Alarm lief gegen 12.30 Uhr bei der SEENOTLEITUNG BREMEN auf. Der Mitsegler des Vermissten war an die Seebrücke von Haffkrug gesegelt, hatte Passanten informiert und um Unterstützung gebeten. Zwei Seenotkreuzer, ein Seenotrettungsboot, ein Patrouillenboot der Wasserschutzpolizei, vier Schlauchboote der DLRG und zwei Hubschrauber von Marine und Rettungsleitstelle nahmen im Einsatzgebiet ca. fünf Seemeilen südöstlich Pelzerhaken umgehend die Suche auf. Um 13.45 Uhr sichtete die Besatzung des Seenotkreuzers BREMEN den Schiffbrüchigen, barg ihn mit dem Tochterboot und begann umgehend mit der Reanimierung im Bordhospital. Der Notarzt konnte beim Eintreffen in Neustadt nur noch den Tod des Mannes feststellen.


Mai 2008: Marine und DGzRS halfen herzkrankem Segler vor Bornholm

Bremen (SP) Der reibungslosen Zusammenarbeit zwischen dänischer und deutscher Marine sowie der DGzRS (Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger) hat der 60-jährige Uwe B. aus Lübeck wahrscheinlich sein Leben zu verdanken.

Der Mann hatte sich am Dienstagmorgen (27.05.08) über Funk von seiner Segelyacht ca. 30 Seemeilen (ca. 55 Kilometer) nordöstlich Sassnitz vor Bornholm mit akuten Herzbeschwerden über Funk bei der Küsten-Seenotfunkstelle BREMEN RESCUE RADIO in der SEENOTLEITUNG BREMEN gemeldet und dringend um Hilfe gebeten.
Die Erstversorgung auf See übernahmen Marinesoldaten und ein Marinearzt von der Fregatte „Brandenburg“ der Deutschen Marine. Sie stabilisierten den Zustand des 60-jährigen herzkranken Mannes und bereiteten ihn für den Lufttransport vor. Gegen Mittag wurde er in die Hanseklinik Stralsund eingeliefert, nachdem ihn ein Marine-Hubschrauber auf See von der Fregatte übernommen hatte. Seine Segelyacht wurde von Besatzungsmitgliedern des Seenotkreuzers WILHELM KAISEN in den Hafen von Sassnitz gebracht.


Mai 2008: Kohlendioxid-Patronen im Fluggepäck amtlich erlaubt

Berlin (SP) Dürfen aufblasbare Rettungswesten und Kohlendioxid-Patronen im Fluggepäck mitgenommen werden? Während die Airlines oft sehr rigide ablehnen, vertritt das Luftfahrtbundesamt (LBA) eine andere Auffassung: Die für die Sicherheit zuständige Bundesbehörde stellte klar: Die Mitnahme von „zwei kleinen Kohlendioxidzylindern“ im beziehungsweise als Passagiergepäck ist amtlicherseits erlaubt. Ralf-Thomas Rapp, Vorsitzender des Fachverband Seenot-Rettungsmittel (FSR) freut sich über diese deutliche Aussage: „Wer in fernen Revieren chartern aber dabei nicht auf seine bewährte Rettungsweste verzichten möchte, hat ein gutes Argument mehr für die Gespräche mit den Airlines.“

Jedoch hat die Sache einen Pferdefuß: Einfordern können die Wassersportler diese Erlaubnis nicht. Denn das LBA weist auch darauf hin, dass die Entscheidung letztendlich doch bei den Airlines liegt. Das LBA bezog sich dabei auf die internationalen Abkommen ICAO T.I Part 8 / Chapter 1.1.2 m) beziehungsweise IATA-DGR Tab. 2.3.A.

Ralf-Thomas Rapp: „Die verschiedenen Airlines haben da unterschiedliche Ansichten. Während einige die Problematik ähnlich gelassen betrachten wie das LBA, verhalten sich andere Gesellschaften Wassersportlern gegenüber nicht entgegenkommend. Da kann man den Fluggästen nur raten, das Geld für die Tickets bei der richtigen Gesellschaft auszugeben.“ Generell gelte der Tipp, schon im Vorfeld Kontakt zur Airline zu suchen und den Wunsch nach Mitnahme seiner persönlichen Schutzausrüstung zu äußern. Eine Klärung und schriftliche Erlaubnis des Sicherheitspersonals per Fax könne meistens Ärger kurz vor Abflug vermeiden.

„Auf jeden Fall kann sich das Airline-Personal bei der Begründung der Ablehnung nicht mit einer fehlenden amtlichen Erlaubnis herausreden. Denn diese Zustimmung des LBA ist eindeutig gegeben“, so der FSR-Vorsitzende.
In punkto Definition von „kleinen“ Kohlendioxidzylindern gab das LBA in Absprache mit der Bundesanstalt für Materialforschung die Empfehlung ab, dass Patronen mit einem Füllgewicht von bis zu 60 Gramm beziehungsweise 120 Milliliter Kohlendioxid akzeptabel sind.

Im FSR haben sich 16 führende deutsche Unternehmen - Hersteller und Importeure von Seenot-Rettungsmitteln - zusammengeschlossen, deren Ziel es ist, die Sicherheit auf dem Wasser zu verbessern. Informationen rund um das Thema Seenot-Rettungsmittel und das Verhalten auf dem Wasser sind zu bekommen beim FSR, Gunther-Plüschow-Straße 8, 50829 Köln, Telefon: 0221/595710 sowie unter www.fsr.de.com


25. Mai 2008: Gottesdienst erinnert an verunglückte Schiffe

Carolinensiel
(sp) Das minutenlange Läuten einer 150 Jahre alten Schiffsglocke hat am Sonntag in Carolinensiel (Niedersachsen) an die weltweiten Schiffsunglücke des vergangenen Jahres erinnert. Bei einem ökumenischen Gottesdienst erklang die Glocke 135 Mal - so viele Schiffe waren 2007 gesunken, zerschellt oder durch Havarie verloren gegangen. Die Carolinensieler Schiffsandacht gibt es seit 1996. Ein Jahr zuvor hatten zwei Besatzungsmitglieder des deutschen Seenot-Rettungskreuzers «Alfried Krupp» bei einem Einsatz ihr Leben verloren. Die historische Schiffsglocke stammt selber von einem Unglücksschiff - der 1854 vor Spiekeroog gestrandeten «Johanne».



Mai 2008: Leuchtraketen lösten Suchaktion aus

Emden (SP) Am Pfingstssamstag und -Sonntag wurden in den Nachtstunden zwischen 22 und 23 Uhr rote Leuchtraketen im Bereich Greetsiel/Osterems, Manslagt gesichtet. Da es sich dabei um ein internationales Seenotsignal handelt, kam es zu umfangreichen Suchaktionen mit mehreren Rettungskreuzern und einem Hubschrauber. Da keine sich in Seenot befindlichen Personen aufgefunden wurden, gehen die Einsatzkräfte und die Wasserschutzpolizei von einem Missbrauch dieses Notsignals aus. Solch ein Missbrauch zieht immer umfangreiche Suchaktionen nach sich. Dabei kann es zum einen zur Gefährdung der eingesetzten Rettungskräfte kommen, als auch zu großen zeitlichen Verzögerungen für zeitnahe echte Notfälle da die Kräfte noch gebunden sind. Die Wasserschutzpolizei weist darauf hin, dass bei solchen Einsätzen hohe finanzielle Kosten entstehen, die ohne Verursacher aus Spendenmitteln finanziert werden müssen. Werden die Verursacher jedoch ermittelt, tragen sie den Kostenaufwand, und es wird gegen sie als Beschuldigte einer Straftat ermittelt. Um sachdienliche Hinweise zu den Vorfällen am Pfingstwochenende wird gebeten. Bei Angaben wenden sie sich bitte an das Wasserschutzpolizeikommissariat in Emden, Telefon: 04921- 90 333 115.


Mai 2008: Neues zur Funkzeugnispflicht und zum Charter ohne Schein


Berlin (SP) Charterunternehmen können in geeigneten Revieren Sportboote vermieten, ohne dass der Mieter im Besitz des amtlich vorgeschriebenen Befähigungsnachweises ist. Nach einer Einweisung wird eine Charterbescheinigung ausgestellt - danach steht dem Freizeitvergnügen nichts mehr im Wege. Diese Charterbescheinigung ist kein Ersatz für den normalerweise notwendigen Führerschein. Darauf wies das Bundesverkehrsministerium hin.

Infos:

Charterbescheinigung und Einweisung (PDF)

Binnenschifffahrtsstraßen, die mit Charterbescheinigung befahren werden dürfen (1, PDF)

Binnenschifffahrtsstraßen, die mit Charterbescheinigung befahren werden dürfen (2, PDF)

Aufkleber/Tafel über Verkehrsvorschriften

Funkzeugnisse

Wenn eine Seefunkanlage an Bord ist, muss der Skipper ein entsprechendes Betriebszeugnis vorweisen. Die Zahl der verantwortungsbewussten Schiffskapitäne, die ein solches Zeugnis erwerben, ist erfreulicherweise stark angestiegen. Deswegen wird für die Wassersportsaisons 2008 und 2009 letztmalig auf ein Bußgeld verzichtet. Hinweis: Ohne Zeugnis wird die Versicherung im Schadensfall möglicherweise eine Regulierung verweigern.
Die Funkzeugnisse der britischen Royal Yachting Association (RYA) reichen für die Teilnahme am Seefunkverkehr an Bord eines unter deutscher Flagge fahrenden Schiffes nicht aus. Nach einer erfolgreichen Anpassungsprüfung kann künftig ein deutsches Funkbetriebszeugnis (SRC) ausgegeben werden. Die Details werden zurzeit erarbeitet.

Weitere Informationen zum Thema Sportschifffahrt unter:

www.elwis.de/Freizeitschifffahrt/index.html

www.bmvbs.de/Verkehr/Wasser-,1468/Wassersport.htm

15. April 2008: Die neuen Umweltauflagen für große Boote

Hamburg
(SP) "Ausrüstungspflicht mit Fäkalientanks und Aushang von Müllentsorgungsvorschriften - jetzt ist es amtlich", teilte der DSV mit. Schiffe über zwölf Meter Länge müssen zukünftig ein Merkblatt zur Müllentsorgung an Bord haben.

Mit Inkrafttreten der „Zweiten Verordnung zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften in der Seeschifffahrt“ am 12. April 2008 werden die neuen Vorschriften zur Aus- und Nachrüstungspflicht mit Fäkalienrückhaltesystemen auf der Ostsee sowie zur Pflicht zum Aushang der Müllentsorgungsregeln nach MARPOL Anlage V zum Saisonbeginn wirksam.

Die Regelungen sehen wie folgt aus:

1. Nachrüstungspflicht mit Toilettenrückhaltesystemen auf der Ostsee.
Alle Schiffe, die vor 2003 gebaut wurden und weniger als 11,50 m lang (Rumpflänge) oder weniger als 3,80 m breit sind (jeweils + 1 m zur bisherigen Regelung) sowie alle Schiffe, die vor 1980 gebaut wurden, sind von der Nachrüstungspflicht mit einem Toilettenrückhaltesystem befreit.
Darüber hinaus kann im Einzelfall eine Befreiung von der Nachrüstungspflicht beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) beantragt werden, wenn durch Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder eines von einer gem. Norm EN 45013 akkreditierten Stelle zertifizierten Boots-und Yachtsachverständigen nachgewiesen wird, dass die Nachrüstung „technisch unmöglich“ ist oder deren Kosten entweder 10% des Schiffswertes oder 4.000,- € übersteigen.
Alle anderen Sportboote, die die Ostsee befahren und eine Toilette an Bord haben, müssen mit einem Rückhaltesystem und entsprechender Vorkehrung für die landseitige Entsorgung (entsprechend ISO 8099) ausgestattet sein. Die Nichtbeachtung kann mit einem Befahrensverbot und einem Ordnungsgeld geahndet werden.

2. Pflicht zum Aushang der anzuwendenden Vorschriften über die Beseitigung von Müll auf Sportbooten über 12 Meter Länge.
Gemäß Regel 9 Abs. (I) von MARPOL Anlage V sind auf jedem Schiff von 12 oder mehr Metern Länge Aushänge über die anzuwendenden Vorschriften der Regeln 3 und 5 über die Beseitigung von Müll anzubringen.
Entsprechend § 1 e der neuen MARPOL-ZuwV gilt diese Verpflichtung für Sportboote und Traditionsschiffe als erfüllt, wenn 1. sich an Bord ein Merkblatt eines Verbandes über die umweltgerechte Abfallbehandlung und Entsorgung auf Schiffen befindet, das mit dem BMVBS abgestimmt ist und 2. die an Bord befindlichen Personen darüber vor Fahrtantrittinformiert worden sind.
Gemeinsam mit dem DMYV hat der Deutsche Segler-Verband (DSV) ein solches Merkblatt entwickelt. Man sollte es zukünftig an Bord haben. Ansonsten drohe bei Kontrollen ein Bußgeld, warnt der DSV.

15. April 2008: Zahl der Sportbootunfälle im vergangenen Jahr weiter gestiegen

Hamburg
(SP) Die Wasserschutzpolizei Schleswig-Holstein (WSP SH) registrierte im vergangenen Jahr insgesamt 399 Schiffsunfälle in der Berufs- und Sportschifffahrt. Das bedeutet eine Zunahme (41 Unfälle mehr) um 12,5 Prozent im Vergleich zum Jahr 2006. Im Einzelnen verteilen sich die Unfallzahlen wie folgt: Im Bereich der Sportschifffahrt ist eine Zunahme von 7,5 % auf 171 Fallzahlen gegenüber 2006 festzustellen. Die Unfälle im Bereich der Binnenschifffahrt sind nach Angaben der WSP mit 13 Fallzahlen als gering anzusehen und liegen auf gleich bleibendem Niveau.

Die Seeschiffsunfälle verzeichnen eine Zunahme von 15% von 187 auf 215 Unfälle, wobei 8 Personen (6 in 2006) schwer verletzt, und eine Person (0 in 2006) getötet wurde. Die Gründe für Seeunfälle liegen in der Regel im menschlichen Fehlverhalten. Darüber hinaus führt immer wieder das technische Versagen von Maschinen zu Unfällen.

Ein anderer Grund für die Schiffsunfälle ist das Missachten von verkehrsrechtlichen Schifffahrtsvorschriften. Aufgrund dieser Erkenntnisse und der Erfahrungen der letzten Jahre wurden im Jahr 2007 die verkehrsrechtlichen Vorschriften in der Berufs- und Sportschifffahrt intensiv überwacht. Insgesamt mussten die Beamten 86 Verkehrsstraftaten im Bereich der Schifffahrt bearbeiten. Hierbei stieg die Zahl gegenüber 2006 um 8,9 %. Von den 86 Verkehrsstraftaten wurden 23 Fälle unter Alkoholeinfluss begangen (27 im Vorjahr), auf den Sektor der Sportschifffahrt entfielen dabei 14 Fälle (19 im Vorjahr), womit das Niveau hier im Bereich normaler Schwankungen liegt.

Neben der Feststellung und Ermittlung von Verkehrsstraftaten wurden im Jahre 2007 541 Verstöße gegen die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (Verkehrsregeln in der Schifffahrt) und die Kollisionsverhütungsregeln bearbeitet. Hier ist ein rückläufiger Trend festzustellen. Die Verstöße sind um 14,9 % gesunken (Vorjahr 636).

Diebstähle von und aus Booten

Im Jahr 2007 registrierte die WSP SH 78 Bootsdiebstähle. Die Zahl der Bootsdiebstähle ist gegenüber 2006 um 15 Fälle bzw. 19,2 % gestiegen.

Anders sieht es im Bereich der Außenbordmotoren aus. Nach einer kontinuierlichen Steigerung in den vergangenen Jahren konnte diese Entwicklung gestoppt werden. Wie im Jahr 2006 wurden auch in 2007 insgesamt 59 Außenbordmotoren gestohlen.

Der Diebstahl in/aus Wasserfahrzeugen schlägt im Jahr 2007 mit 217 Fällen zu Buche, das bedeutet hier einen Anstieg der Fallzahlen um 36 Fälle. Die Steigerung von 19,9 % in diesem Deliktsbereich lässt sich nicht abschließend erklären. Ein Grund dafür könnte jedoch sein, so die WSP SH, dass das Anzeigeverhalten der Betroffenen sich verbessert hat und dadurch mehr Diebstähle erfasst werden.

15. April 2008: 66-jähriger Skipper der SY "Kleiner Lump" vom Großbaum getroffen und über Bord - alle Rettungsversuche blieben erfolglos

Hamburg
(SP) Die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (BSU) hat den Untersuchungsbericht Nr. 356/07 veröffentlicht. Er befasst sich mit dem Überbordgehen des Skippers mit Todesfolge am 7. August 2007 auf der SY KLEINER LUMP vor Otterndorf auf der Unterelbe.

Am 7. August 2007 waren der 66-jährige Eigner/Skipper sowie ein Mitsegler auf der SY KLEINER LUMP unterwegs von Helgoland nach Borsfleth bei Glückstadt. Die Segler planten, in Cuxhaven oder Otterndorf anzulegen und am nächsten Tag weiterzufahren.

Gegen 16:30 Uhr war die Yacht unter Großsegel und Motor auf der Elbe vor der Einfahrt Otterndorf. Nachdem die Rollfock eingeholt worden war, bereitete der Eigner das Niederholen des Großsegels vor. Der Mitsegler war am Ruder und der später Verunfallte befand sich an Bb.-Seite vom Baum, um die dort befestigten Zeisinge zum Beschlagen des Großsegels loszumachen. Der Mitsegler kündigte auf Zuruf an, in den Wind zu drehen. Dabei schlug der Baum um und traf den Eigner so, dass er außenbords fiel, wo er durch Rufe und Winken auf sich aufmerksam machte.

Danach machte der Mitsegler zwei Anlaufmanöver und versuchte, durch Wenden über Stb. an den Verunfallten heranzukommen. Er fierte die Großschot, was dazu führte, dass der Wind während der unter Motor gefahrenen Wenden in das Großsegel griff und die SY beim Annähern an den Verunfallten um 1 bis 2 m vertrieb. Nach dem 2. Manöver warf er die achtern an Bb. befestigte Feststoffweste mit angeschlagener Leine außenbords. Der Verunfallte konnte die Leine fassen und sie mit einem Arm umschlingen. Es gelang, den Verunfallten bis an die achtern montierte Bootsleiter zu ziehen. Währenddessen verlor der Verunfallte das Bewusstsein, und die Augen verdrehten sich weiß.

Der Mitsegler machte durch Winken mit einer Segeljacke von der Plicht aus auf den Unfall aufmerksam. Dabei musste die Pinne aus dem Weg geklappt werden. Die SY LEILA kam zu Hilfe, und der Mitsegler rief per Handy den Polizeiruf 110 an, weil die UKW-Anlage an Bord defekt gewesen sei. Die Mitsegler der LEILA versuchten, den Verunfallten, der bereits Schaum vor Mund und Nase hatte, vom Bug aus an Bord zu ziehen. Als dies misslang, wurden von der LEILA zwei rote Signale abgefeuert, und kurze Zeit später kam ein Boot der HALUNDER JET an die Unfallstelle, und es gelang, den Verunfallten ins Boot zu ziehen. Der Mitsegler der SY KLEINER LUMP informierte über ein Mobiltelefon die Feuerwehr in Cuxhaven. Der Notruf ging um 17:54 Uhr bei der Leitstelle ein. Danach fuhr er die SY KLEINER LUMP alleine unter Motor und mit Großsegel in den Hafen Altenbruch und machte dort fest.

Inzwischen wurde der Seenotkreuzer HERMANN HELMS alarmiert. Das Tochterboot übernahm um 18:14 Uhr den Verunfallten. Die eingeleiteten Wiederbelebungsmaßnahmen auf dem Bereitschaftsboot der HALUNDER JET, dem Tochterboot der HERMANN HELMS sowie die Maßnahmen des Arztes auf dem Seenotkreuzer konnten das Leben des Skippers nicht mehr retten.

Einen ähnlichen Seeunfall hat die BSU mit dem Überbordgehen des Skippers am 1. Mai 2005 auf der SY INA2 N-lich von Wustrow untersucht. Im Untersuchungsbericht 149/05, veröffentlicht am 3. April 2006, wird insbesondere auf die Problematik der Bergung von leblosen Personen aus dem Wasser eingegangen. Dabei werden Rettungssysteme vorgestellt und medizinische Aspekte des waagerechten Transportes zur Vermeidung von Herz-Kreislauf-Problemen und Unterkühlung betrachtet. Eine Bergung und Wiederbelebung führt in den meisten Fällen nur dann zum Erfolg, wenn geeignete Hebevorrichtungen und Rettungsmittel an Bord vorhanden sind. Eine nicht angelegte Rettungsweste erhöht das Risiko des Ertrinkens erheblich.

Die BSU verzichtet auf weitere Sicherheitsempfehlungen, weil aus diesem Unfall keine neuen Erkenntnisse gewonnen werden können. Sie appelliert nochmals an die Eigenverantwortlichkeit der Eigner, Skipper und Mitsegler im Sinne des Schiffssicherheitsgesetzes. Eine Ausrüstungspflicht, wie das Wiedereinsteigen aus dem Wasser ins Boot erleichtert werden kann, besteht nicht.

22. März 2008: BSH - Der schwächste „Eiswinter“
in der Ostsee seit 1720

Rostock
(SP) Der Winter 2007/08 wird wohl als der eisärmste Winter seit 1720 in die Geschichte eingehen. Er übertrifft damit alle bisherigen milden Winter im Ostseeraum, erklärte Dr. Jürgen Holfort, Chef des BSH-Eisdienstes in Rostock. Nach ihrer ungewöhnlich geringen Eisausdehnung galten bisher die Winter 1929/30 (58 000 Quadratkilometer), 1960/61 (53 000 Quadratkilometer) und 1988/89 mit 52 000 Quadratkilometern als die mildesten seit 1720.

In einem normalen Winter ist der Bottnische Meerbusen etwa Ende Februar bis Mitte März vollständig mit Eis bedeckt, erläuterte Dr. Holfort. Demgegenüber bildete sich in diesem Winter Eis nur im nördlichen Teil der Bottenvik, weiter südwärts nur in den inneren Schärenbereichen. Im Finnischen Meerbusen entspricht die jetzige Eislage einer Eisausdehnung, die sonst schon Mitte Dezember erreicht ist. Nicht nur die eisbedeckte Fläche, sondern auch die Eisdicke liegt in diesem Winter weit unter den üblichen Werten. Trotz der Frostvorhersage für die nächsten Tage in der Bottenvik, die vorübergehend zu einer etwas stärkeren Eisausdehnung führen wird, bleibt die diesjährige Eismenge die geringste seit 1720.

24. Dezember 2007: Keine Einfuhr von Seenot-Signalpistolen
nach Schweden

Hamburg
(SP) Wie das Schwedische Generalkonsulat nach Angaben der Kreuzer-Abteilung in Hamburg mitteilte, werden keine Einfuhrgenehmigungen für Seenot-Signalpistolen an Bord von Sportbooten durch die schwedischen Polizeibehörden mehr erteilt.
Die Kreuzer-Abteilung des DSV hat sich unter Hinweis auf die Empfehlungen des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie zur Sicherheitsausrüstung von Sportbooten an das Konsulat gewendet, um diese der Sicherheit abträgliche Verwaltungspraxis in Schweden zu überprüfen und das Mitführen von Seenot-Signalpistolen wieder zu ermöglichen.


16. Dezember 2007: Drogenyacht dümpelt
verlassen im Südhafen auf Helgoland

"Old Salt" im Südhafen von Helgoland.


Helgoland (SP) Seit August liegt die australische 17-Meter-Yacht "Old Salt" verlassen im Südhafen von Helgoland. Die Persennige sind von den Segeln genommen, das Boot scheint klar zum Auslaufen. Doch das Schiff liegt "an der Kette": Es war zum Drogenschmuggel benutzt worden und ist nun beschlagnahmt. "Zöllner haben am 3. August drei Personen an Bord des Schiffes festgenommen", so Wolfgang Schmitz, Sprecher des Zollkriminalamts Köln. Gegen die Männer - einen Holländer (73) sowie zwei Kenianer - hätten internationale Haftbefehle bestanden, ihr Schiff sei zur Fahndung ausgeschrieben gewesen.
Das Trio ist offenbar Bestandteil einer Bande, die in großem Stil Haschisch in die Niederlande schmuggeln wollte. Bereits am 26. Juli war vom holländischen Zoll gegen fünf Uhr morgens die Segelyacht "Elianne" zwischen den Watteninseln Vlieland und Terschelling gestoppt worden. In einer Kajüte lagen 42 Pakete mit Haschisch. Die 1,6 Tonnen Drogen haben einen Schwarzmarktwert von etwa neun Millionen Euro. Vier Crewmitglieder, drei Männer und eine Frau im Alter zwischen 26 und 46 Jahren, wurden festgenommen. Die Drogen wurden zunächst von der "Old Salt" transportiert und dann auf See umgeladen. Der Zweimaster war offenbar auf dem Weg von der Insel Madeira nach Oslo, auf Helgoland sollte Treibstoff und Proviant aufgenommen werden. Doch dort schlugen die Zöllner. Die drei Männer ließen sich widerstandslos festnehmen.
Das Schiff wurde von den Behörden beschlagnahmt, es könnte nach Abschluss der Ermittlungen eventuell versteigert werden.
Quelle: Hamburger Abendblatt


27. Oktober 2007: APIS kann für Karibik-Segler
zur bösen Falle werden

Ratingen
(SP) Das Advanced Passenger Information System (APIS), das mehrere Karibik-Inselstaaten vor allem für Airlines und Kreuzfahrtschiffe beschlossen haben, hält auch für Yachteigner und Charterer eine böse Falle bereit: Wer ohne "Last Port"-Papiere nach APIS-Norm einklarieren will, kann nicht nur zurückgeschickt werden, ihm drohen bis zu 250 000 Euro Bußgeld.
Mittlerweile haben aber die meisten Staaten kapiert, dass sie mit APIS im Kampf gegen Terror und Kriminaliät übers Ziel hianus geschossen sind, und drücken bei Yachten ein Auge zu. Doch aus St. Vincent and the Grenadines wurde berichtet, dass man sich dort an die neuen Regeln hält: In Union konnten Yachten ohne APIS-Papiere nicht einschecken und mussten zurück zum "last port". Laut Doyleguides.com soll aber St. Vincent and the Grenadines die neuen APIS-Regeln für Yachten neuerdings aussetzen.

Es bleibt also wichtig, vor Ort, zum Beispiel bei den Hafenbehörden und Vercharterern, die jeweils aktuellsten Infos einzuholen, um keine böse Überraschung zu erleben.

Schon bisher ist es allerdings unbedingt nötig, ein- und auszuklarieren. Wer keine Last-port-Papiere vorweisen konnte und sich als (dämlicher) Charterer outet, konnte bislang aber schon mal nach langem Hick-Hack mit Gnade rechnen (ist dem Autor mal auf Antigua zur Race Week 1997 passiert). Aber bei APIS werden nun zum Beispiel auch Flugdaten abgefragt. Die Daten von Passagieren und Crew von Airlines und Schiffen müssen vor Abfahrt nach Barbados zur APIS-Organisation geschickt werden. Mehr

2. September 2007: Roten Diesel getankt - was tun? Denn seit Mai 2007 dürfen Sportboote keinen roten Diesel mehr nach Deutschland einführen

Hamburg
(SP) Seit dem 1. Mai 2007 ist es deutschen Sportbootfahrern verboten, in z.B. Belgien getankten roten Diesel im Haupttank nach Deutschland zu verbringen.

Bisher galt nach Angaben des DMYV eine Ausnahmeregelung, die dies ermöglichte, wenn eine "Zurückweisung auf Grund der Umstände unverhältnismäßig erscheint" und die Einfuhr von rotem Diesel nicht regelmäßig erfolgte. Außerdem musste der Bootsfahrer belegen, wann und wieviel roten Diesel er in Belgien getankt hat.

Mit Inkrafttreten des neuen Energiesteuergesetzes gilt diese Ausnahmegenehmigung nicht mehr!

Die online-Ausgabe des Magazins "boote" zitiert das Bundesministerium der Finanzen mit den Worten: "Zur Vermeidung des Tanktourismus und um die Missbrauchsgefahr des Zutankens von rotem Diesel (Heizöl) in Deutschland zu verhindern, dürfen Sportboote nur dann Heizöl in ihrem Hauptbehälter nach Deutschland verbringen, wenn eine Betankung mit Heizöl im Land ihrer Zulassung gestattet ist. Dies heißt, dass nur belgische Sportboote mit Heizöl im Tank nach Deutschland einfahren dürfen."

Nicht nur aus Belgien zurückkehrende Sportboote sind mit diesem Problem konfrontiert. Auch nach einer England- oder Norwegenreise, dort wird ebenfalls roter Diesel abgegeben, stellt sich die Frage:"Was tun mit der Restmenge, ohne sich strafbar zu machen?"

Eine Erkundigung des DMYV bei der Oberfinanzdirektion Hamburg brachte folgende Auskunft: Bei Einreise mit einer Restmenge roten Diesels aus einem der EU-Länder oder aus Norwegen ist im ersterreichbaren Hafen der Zoll aufzusuchen und die Restmenge zu deklarieren. Hier ist mit Nachweis der Tankbelege eine "Ausnahme vom Verbringungsverbot" zu beantragen.

Wichtig vor allem, dass dies unverzüglich passiert! Das heißt, bei Einreise am Wochenende, wenn Zollstellen geschlossen haben, zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Wenn erst bei einer Zollkontrolle das Vorhandensein roten Diesels festgestellt wird, wird ein Steuerstrafverfahren eingeleitet.
Konsequenz:

* Nachversteuerung des gesamten Tankvolumens unabhängig von der Restmenge
* Auflage zur Reinigng von Tank und brennstoffführenden Leitungen
* Anzeige wegen Verdachtes der Steuerstraftat

Dass staatliche Finanzverwaltungen mit dieser Problematik auch anders umgehen können, zeigt z.B. die Vorgehensweise der Niederlande.
Dort wird die auch bei uns bis zum 1. Mai d. J. praktizierte Handhabung nach wie vor angewandt, die im übrigen auch seit 2004 den Segen der EU-Kommission hat. Quelle: DMYV

20. Juni 2007: Regel-Chaos auf der Flensburger Förde
- trotz Fahrwassertonnen gelten die KVR.
FLENSBURG
(sp) Segler, aufgepasst: Obwohl rote und grüne Tonnen ausgelegt sind, gelten fast auf der gesamten Flensburger Förde seit Mai 2007 nur noch die Ausweichregeln der KVR.
Erst kurz vor dem Stadthafen ab Tonne FI 13 und FI 14 beginnt nach Angaben der WSD-Nord ein Fahrwasser, das das Vorrecht der durchgehenden Schifffahrt gemäß
Seeschifffahrtstraßenordnung (SeeSchStrO) begründet.
Die WSD warnt: "Achtung: Rund um Holnis kann es eng werden!" Aber die "gute Seemannschaft der Freizeitskipper ermöglicht es der Berufsschifffahrt sicherlich, die Flensburger Förde problemlos zu befahren", heißt es hoffnungsvoll weiter.

Die Änderung wurde auf Betreiben der Kreuzer-Abteilung des DSV verfügt. Erstes Ergebnis: Ein Tanker ist kürzlich auf Grund gelaufen, weil er einer Jolle ausweichen wollte. Auch die Wasserschutzpolizei steht dem Regelchaos sehr skeptisch gegenüber und befürchtet brenzlige Situationen. Die WSP versucht, mit einem Faltblatt aufzuklären..

2. Juni: BSU warnt vor Leichtsinn

HAMBURG
(sp) Die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (BSU) hat die Kenterung und den Untergang eines Blitz-Jollenkreuzers am 14. August 2006 westlich von Fehmarn untersucht. Am 14. August 2006 gegen 14:30 Uhr Mitteleuropäische Sommerzeit, ca. 1,5 sm nördlich der Tonne KO 4, Kiel-Ostsee-Weg, kenterte ein Blitz-Jollenkreuzer in einer Böe und versank auf ca. 20 m Wassertiefe. Die zwei an Bord befindlichen Personen trugen Rettungswesten und wurden von einer anderen Segelyacht unverletzt gerettet.

Bei der Voruntersuchung der BSU stellte sich heraus, dass der Jollenkreuzer über das vorgesehene Fahrtgebiet Binnenfahrt hinaus benutzt wurde. Aufgrund der Nichtzuständigkeit der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung für die Unfalluntersuchung von Schiffen, die keine Seeschiffe sind, ist eine ausführliche Unfallanalyse und die Herausgabe von Sicherheitsempfehlungen nicht angezeigt, so dass die BSU-Untersuchung mit einem summarischen Bericht abgeschlossen wurde. Gleichwohl weist die BSU angesichts der beginnenden Saison eindringlich darauf hin, dass Sportfahrzeuge für eine beabsichtigte Reise konstruktiv geeignet, sicherheitstechnisch ausgerüstet und mit qualifizierter Mannschaft besetzt sein müssen. Dies gehört zu den seemännischen Sorgfaltspflichten der Schiffsführer.

Beim Einsatz von Booten im Seebereich müssen diese Fahrzeuge zum Betrieb in der Seefahrt gebaut sein und über die erforderliche Stabilität bzw. Schwimmfähigkeit verfügen.
Der verunglückte Blitz-Jollenkreuzer war ein Fahrzeug, dass für die Benutzung im Binnenbereich und in geschützten Gewässern konstruiert worden ist.

Die Kenterung und der anschließende Untergang mit Totalverlust des Jollenkreuzers ist noch relativ glimpflich abgelaufen, ohne dass Personen verletzt wurden. Bei einem anderen Unfall mit einem 20 m⊃2;-Jollenkreuzer vor fast genau 30 Jahren waren demgegenüber drei Tote zu beklagen.

30. Mai: Segeltörns im Internet - Nautische Routen online erstellen

BERLIN
(sp) Segeltörns auf einer Satellitenkarte abbilden oder Distanzen zwischen Häfen ermitteln können Sportbootskipper jetzt auch im Internet. Das Seglerportal marinamap.com, das Marinas aus aller Welt per Mausklick
auf eine Weltkarte auffindbar macht, bietet nun auch eine Funktion,
mit der Häfen untereinander zu individuellen Routen verbunden werden
können. Für jede Route werden die Gesamtlänge, die Distanzen der
Teilstrecken und eine grafische Darstellung des Törns auf den Karten
von Google Maps angezeigt.

Nach einer kostenlosen Registrierung können Benutzer ihre Routen auch
dauerhft auf marinamap.com speichern, beispielsweise um sie
Segelfreunden online zugänglich zu machen. Außerdem können
registrierte Benutzer eigene Waypoints an beliebigen geografischen
Positionen anlegen, um bei der Einrichtung individueller Routen
möglichst flexibel zu sein.

Das Erstellen einer einfachen Route ist bereits mit wenigen Mausklicks
möglich. Dazu finden sich in den Suchergebnissen entsprechende Links
für jede Marina.

Der maritime Internet-Service marinamap.com bietet umfangreiche
Informationen über Marinas und andere wassersportbezogene ienstleistungen in aller Welt. Die Suche ist auf Basis der
geografischen Position möglich: Der Benutzer klickt auf eine Weltkarte
und erhält eine Liste von Marinas und in deren Umgebung liegenden
Bootssportdienstleistern angezeigt - geordnet nach geographischer
Distanz zu seinem Mausklick.
www.marinamap.com



2. Mai: Skipper im Rausch über Bord

HAMBURG
(sp) Die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung hat folgenden Bericht veröffentlicht:
Am 16. Mai 2006 gegen 10 Uhr wurde die Segelyacht SAMOA an der Westküste Bornholms, ca. 2 sm nördlich der Hafenstadt Rönne unbemannt aufgefunden. Auf dem gestrandeten, äußerlich unbeschädigten Boot war das Vorsegel gesetzt und der Außenbordmotor bei gezogenem Choke in die Betriebsposition geschwenkt. Eine erste Inaugenscheinnahme der Yacht durch die herbeigerufene dänische Polizei ergab keine Anhaltspunkte für den Verbleib des Skippers. Eine Suchaktion am Strand, bei der auch ein Spürhund eingesetzt wurde, blieb erfolglos.
Da die deutsche Herkunft der Segelyacht an Hand persönlicher Dokumente des Skippers bei einer ersten Recherche an Bord festgestellt werden konnte, unterrichteten die dänischen Behörden die deutsche Wasserschutzpolizei. Gleichzeitig wurde vom ebenfalls informierten MRCC Bremen im Seegebiet zwischen Rügen und Rönne eine großangelegte Suchaktion nach dem Skipper eingeleitet. Hieran waren mehrere Hubschrauber, Boote und Schiffe beteiligt.
Um 21:30 Uhr wurde die Suche nach der vermissten Person ergebnislos eingestellt.

Der Skipper war am 13. Mai 2006 von Wolgast aus zu einem kurzen Segeltörn nach Gager (Insel Rügen) aufgebrochen. Dort hatte er anschließend übernachtet. Auf dem Rückweg am folgenden Tag lief das Boot gegen Mittag im Osttieffahrwasser, ca. 0,5 sm südlich der Tonne O 28, auf Grund und wurde gegen 13:00 Uhr durch das von Zeugen des Vorfalls herbeigerufene Seenotrettungsboot HEINZ ORTH ohne festgestellte Beschädigungen freigeschleppt. Anschließend wurde die SAMOA noch bei mehreren merkwürdigen Segelmanövern beobachtet. Neuerliche Hilfsangebote lehnte der Skipper jedoch ab und segelte schließlich entgegen seinem ursprünglichen Plan auf nordöstlichem Kurs in Richtung offene See.

Am 9. Juni 2006 wurde der Skipper der SAMOA am Strand von Ückeritz (Insel Usedom) tot aufgefunden. Als Todesursache stellte das Gerichtsmedizinische Institut der Universität Greifswald Ertrinken fest. Außerdem konnte an Hand von Gewebeproben nachgewiesen werden, dass der Skipper vor dem Unfall unter erheblichem Alkoholeinfluss gestanden haben muss.

Der summarische Untersuchungsbericht beschränkt sich auf die Schilderung der im Rahmen der Ermittlungen festgestellten Fakten. Eine Analyse des Unfalls war mangels hinreichender Erkenntnisse über den tatsächlichen Unfallhergang nicht möglich.
Der komplette Bericht unter www.bsu-bund.de

20. April: Monsterseen in der Nordsee -
bis zu 18 Meter hoch

HAMBURG
(sp) Der Seegang in der Nordsee hat sich deutlich
verstärkt. Wie das Magazin GEO in seiner Mai-Ausgabe berichtet, hat
der Orkan "Britta" Anfang November 2006 neue Maßstäbe gesetzt. Der
Höhenmittelwert besonders mächtiger Wellen betrug vor Britta
höchstens 9,2 Meter; bei dem Orkan stieg er auf zehn Meter. Die
maximale Wellenhöhe liegt erfahrungsgemäß um den Faktor 1,7 bis 1,8
über dem Schnitt, in diesem Fall also bei 17 bis 18 Meter. Das sind
bis zu zwei Meter höhere Brecher als zuvor. "Ob die Extremwellen mit
der Nordsee-Erwärmung zu tun hatten, wissen wir nicht", sagt Hartmut
Heinrich vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH).
"Wir wissen nur, dass diese Höhen in der südlichen Nordsee bisher
nicht gemessen und auch nicht vermutet wurden." Vereinzelt waren
sogar die Messinstrumente überfordert: Vor Borkum und Schiermonnikoog
streikten in der Nacht des Orkans Britta die Seegangsbojen. Die Wucht
des Wassers erschloss sich den Wissenschaftlern des BSH auch bei
einer Inspektion der Forschungsplattform "Fino" bei Borkum: Auf einer
Galerie 15 Meter über dem Wasserspiegel hatten die Brecher
Metallgeländer zertrümmert und Kabelstränge zerfetzt.

14. April: Billige Rettungsinseln versagten
im "segeln"-Test

HAMBURG
(sp) - Die Rdeaktion der Wassersportzeitschrift "segeln" hat fünf
billige Rettungsinseln getestet. Das Ergebnis: Gravierende Mängel bei
wichtigen Ausstattungsdetails.

Ein Horrorszenario für jeden Segler: Die Rettungsinsel, die
vermeintlich letzte Rettung, lässt sich im Notfall nicht öffnen. So
geschehen beim segeln-Test: Fünf Billig-Modelle - auf dem deutschen
Markt erhältliche Rettungsinseln bis 1000 Euro - wurden auf ihre
Funktion und Handhabung getestet. Im Wellenbad wurde das Einsteigen
aus dem Wasser, das Kentern und Aufrichten geprobt. Das Ergebnis:
Eine Insel versagte völlig, eine zweite bot nur wenig Sicherheit.
"Wirklich gut ist jedoch keine der Rettungsinseln. Angesichts der
schlechten Ergebnisse gibt es keinen Testsieger. Wir empfehlen
unseren Lesern, sich für höherwertige Produkte zu entscheiden", so
Rainer Schillings, Chefredakteur von segeln.

Drei Rettungsinseln von italienischen Herstellern, eine aus
französischer und eine aus chinesischer Produktion wurden vom
segeln-Magazin getestet. Nicht jede von ihnen hat die Bezeichnung
"Rettungsinsel" auch verdient. Zwei italienische Modelle entpuppten
sich als "Überraschungseier" im negativen Sinne: Bei einer Insel
versagte der Aufblasmechanismus, weshalb sie nicht einsatzfähig war,
bei einer anderen ließ sich das Dach nicht schließen. In beiden
Fällen hätte dies für Crews in Seenot unter Umständen tödliche
Folgen.

Rainer Schillings: "Ein großes Problem in Deutschland ist das
Fehlen von offiziellen Sicherheits- oder Prüfbestimmungen für
Rettungsinseln. Es ist allein den Herstellern überlassen, ein
einsatzfähiges Produkt zu liefern. Außerdem spitzen die Hersteller
bei diesen Billiginseln so den Rotstift, obwohl sie es besser
wissen." Fakt sei nämlich, dass die meisten Hersteller auch
qualitativ hochwertige Rettungsinseln im Angebot hätten.

5. April: Dingi fahren in Kroatien für Kinder tabu

Split
(sp) Mit Einführung neuer Führerscheingesetze ist das Dingi fahren für Kinder unter 15 Jahren und ohne Führerschein absolut tabu. Sie müssen älter als 15 Jahre sein und mindestens das kroatische Küstenpatent A besitzen - egal wie stark die Motorleistung ist, also auch unter fünf PS. Es drohen Strafen bis etwa 500 Kuna.

20. März 2007: Erleichterungen im Grenzverkehr - Grenzerlaubnis nur noch für bestimmte Staaten nötig

Berlin
(sp) Bei Reisen zwischen den Schengen-Vollanwender-Staaten – das sind für den Bereich der Nord- und Ostsee derzeit Deutschland, die Niederlande, Belgien, Frankreich und alle skandinavischen Staaten – gelten seit dem 13. Oktober 2006 Ein- und Ausreisen als Binnengrenzverkehr. Damit entfällt die Verpflichtung, zunächst einen als Grenzübergangsstelle zugelassenen Hafen anzulaufen. Eine Grenzerlaubnis ist in diesen Fällen ebenfalls nicht mehr erforderlich.

Allerdings ist für Reisen nach und aus allen anderen Staaten – im Bereich der Nord- und Ostsee Russland, Großbritannien und Irland sowie derzeit noch Polen und die baltischen Staaten ("Schengen-Außengrenzverkehr") – weiterhin das Anlaufen eines als Grenzübergangsstelle zugelassenen Hafens vorgeschrieben. Sollen andere Häfen für die Ein- und Ausreise genutzt werden, bedarf es auch weiterhin der vorherigen Beantragung und Ausstellung einer Grenzerlaubnis.

Infos: www.bundespolizeiamt-see.de

14. März 2007: Flugfunk-Epirbs werden 2009 wertlos -
bald sollte auf 406 MHz gewechselt werden

Düsseldorf
(sp) Wie Cospas-Sarsat mitteilt, wird der Betrieb der Satellitenauswertung des Alarmierungssystems auf den Flugfunknotfrequenzen 121.5/243 MHz zum 1. Februar 2009 eingestellt. Eigentümer von Notfunkbaken (Epirbs) sollten rechtzeitig Schritte einleiten ihre 121.5/243 MHz Baken gegen auf der Frequenz 406 MHz arbeitende Baken auszutauschen. Ein guter Zeitpunkt zum Wechsel ist nach Ansicht von Cospas-Sarsat der Zeitpunkt zum etwa alle fünf Jahre notwendigen Akkuwechsel..

Ab 2009 werden ausschließlich 406 MHz Satelliten- Notrufbaken durch das Cospas-Sarsat Satellitensystem unterstützt. Das betrifft alle im maritimen Bereich zur Anwendung kommenden Baken (EPIRBs), alle Luftfahrt-Baken (ELTs) und alle personenbezogenen Baken (PLBs). Die zusätzliche Ausstrahlung von 406 MHz Baken auf der Frequenz 121,5 MHz wird weiterhin zur Peilung des Standortes (Homing Device) durch SAR-Einheiten genutzt. Mehr.
14. März 2007: Polizei in NRW kontrolliert
Besitzer von Signalwaffen

Düsseldorf
(sp) Die Kreispolizeibehörden in Nordrhein-Westfalen gehen nach Informationen der Kreuzer-Abteilung rigoros gegen registrierte Besitzer von erlaubnispflichtigen Kurzwaffen (Schuss- und Signalwaffen) vor.
Da im Regelfall bei Beantragung einer Waffenbesitzkarte und nachfolgendem Erwerb einer Signalpistole der Ordnungsbehörde keine Mitteilung über den Aufbewahrungsort bzw. die sichere Aufbewahrung gemacht worden ist, nehme die Ordnungsbehörde jetzt die Besitzer von Kurzwaffen in die Pflicht und fordere durch Anschreiben ultimativ den Nachweis der zur sicheren Unterbringung der Waffe/Munition getroffenen Maßnahmen.

Es wird darauf hingewiesen, dass ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen der Regelung des § 36 Abs 1 u. 2 WaffG eine Schusswaffe, Munition oder verbotene Waffen aufbewahrt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu € 10.000.00 geahndet werden.

Ordnungsgerecht kann die Waffe (Signalpistole) in einem Behältnis aufbewahrt werden, das mindestens der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 (Stand Mai 1995) mit Innenfach der Sicherheitsstufe B oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen EWR Mitgliedstaates entspricht.

26. Januar 2007: 45. Verkehrsgerichtstag fordert mehr
Sicherheit für die Sportschifffahrt
Goslar
(sp) Der Deutsche Verkehrsgerichtstag pocht auf ein stärkeres Si-cherheitsbewusstsein in der Sportschifffahrt. Seeunfälle von Wassersportlern und die künftige Zunahme des Verkehrs in den Revieren erfordern, wie die Verkehrsexperten auf ihrem Jahrestreffen in Goslar feststellten, gezielte Maßnahmen, um die Umsicht und das Verantwortungsbewusstsein von Freizeit-kapitänen und ihren Crews zu schärfen. Dazu gehören neben den Anforderungen an Aus- und Fortbildung insbesondere auch zuverlässige technische Sicherheitsausrüstungen für Sportboote. Dies ist das Ergebnis eines Arbeitskreises unter der Leitung von BSH-Präsident Prof. Dr. Peter Ehlers, der dazu im einzelnen folgende Empfehlungen gab:

1. Die verschiedenen Vorschriften über Sport- und Freizeitschifffahrt im Seebereich sollen mit dem Ziel größerer Transparenz und Klarheit weiter zusammengeführt werden.

2. Sportfahrzeuge sollen mit Radarreflektoren, GPS-Em-
pfängern mit Alarmtaste, UKW-Funkgeräten, die auch im Cockpit bedient werden können, sowie Rettungswesten und Sicherheitsleinen ausgerüstet sein.

3. Die Verwendung von Sicherheitsleinen und das Tragen von Rettungswesten werden dringend empfohlen.

4. Die Befähigung der Sportbootführer soll verbessert werden. Dazu gehören eine qualifizierte Ausbildung und Auffrischungskurse. Die Ausbildung für den Sportbootführer-schein soll ausreichende praktische Erfahrungen sowie Übungen zum Verhalten in Notfällen und zur Rettung über Bord gegangener Personen einschließen.

5. Durch ausreichende Kenntnisse über Manövrier- und Sichtbeschränkungen großer Schiffe in den Revieren können Führer von Sportbooten Unfälle mit der Berufsschiff-fahrt vermeiden. Darauf ist bei Ausbildung und Prüfung ein besonderes Augenmerk zu richten.

Leichtsinn und Verantwortungslosigkeit, so Ehlers, haben im Verkehr nichts zu suchen – auch nicht in der Sportschifffahrt. Ein ausgeprägtes Sicherheitsbewusstsein sei die beste Garantie, den Wassersport ungetrübt und ungefährdet zu genießen. Zu vermeiden sei allerdings auch ein Zuviel an Reglementierung, die dem Sportbootsführer jede Entscheidung abnehmen wolle und als „Bevormundung“ empfunden werde. Dies sei nicht nur unrealistisch – es entspreche auch nicht der Eigenverantwortung des Sportschiffers im Sinne guter Seemann-schaft.
Die Empfehlungen des 45. Verkehrsgerichtstages finden sich unter www.deutsche-verkehrsakademie.de