Funkgeräte in Belgien: Doppel-Regel ausgesetzt

Funkgeräte in Belgien: Doppel-Regel ausgesetzt

Brüssel (SP) Auf belgischen Binnenwasserstraßen galt seit 1.1.2009 für alle Boote ab sieben Meter Länge die Verpflichtung, zwei ATIS-Funkgeräte an Bord zu haben (Pleisure Vademecum). Soeben hat der Federale Overheidsdienst Mobiliteit en Vervoer mitgeteilt, dass diese Verpflichtung für Fahrzeuge unter 20 Meter zunächst bis auf Weiteres ausgesetzt wird. Doch weiterhin müssen Fahrzeuge ab sieben Meter Länge am Binnenschifffahrtsfunk teilnehmen können (Funkausrüstungspflicht.)

Diese für besonders für deutsche Sportbootfahrer schikanöse Regel hatte für eine Protestwelle gesorgt.
Weitere Infos (PDF-Download des Pleisure Vademecum) Federale Overheidsdienst Mobiliteit en Vervoer

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