Seefunk: nur noch Gebühr für die Anmeldung fällig

Seefunkgeräte: nur noch einmalige Anmeldegebühr

Hoffentlich hat Hein die Funke ordentlich verkabelt.

Düsseldorf (SP) Soeben sind die ersten Gebührenbescheide verschickt worden: Die Anmeldung eines UKW-Seefunkgerätes bei der Bundesnetzagentur kostet beispielsweise einmalig 130 Euro. Neue Gebührenforderungen werden zukünftig nur fällig, wenn neue oder geänderte Frequenzzuteilungen beantragt würden, heißt es in den der Rechnung beiliegenden "Informationen zur Nacherhebung von Gebühren für Frequenzzuteilungen im See- und Binnenschifffahrtsfunk".

Wer nach 2007 seine Seefunkanlage anmeldete, musste zunächst keine Gebühr bezahlen. Im Bereich des See- und Binnenschifffahrtsfunks war eine Klärung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Zuteilung von Frequenzen vor dem Hintergrund des nationalen Rechts und den Anforderungen der internationalen Bestimmungen für den mobilen Seefunkdienst erforderlich. Daher hatte die Bundesneztagentur entschieden, die Gebührenerhebungen zunächst auszusetzen.

Zukünftig wird die Verwaltungspraxis dahingehend geändert, dass die Frequenzen von mobilen Funkstellen allgemein zugeteilt werden und mit der gebührenpflichtigen Zuteilung von Nummern eine individuelle "Ship Station Licence" für den Betrieb der Funkstelle an Bord eines Schiffes ausgestellt wird. Details der geplanten Änderung werden derzeit erarbeitet. Für die nach 2007 ausgesprochenen Einzelfrequenzzuteilungen gelten die bis zur Umstellung gültigen Vorschriften (Frequenzgebührenverordnung).

"Frequenznutzungsgebühren und EMV-Beiträge für die zurückliegenden Jahre werden nicht mehr erhoben", so die Bundesnetzagentur.

Zur Sache, die Kosten:

Frequenzzuteilung für eine Funkstelle im Seefunk oder Binnenschifffahrtsfunk 130 Euro

Änderung einer Frequenzzuteilung 60 Euro

Erstellen einer Zweitschrift einer Urkunde 60 Euro


Download der Broschüre "
Informationen über die Teilnahmen am Seefunkdienst" (PDF)

Anträge:
Formblätter zur Beantragung von Frequenzzuteilungen,



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