Alles über den Crewvertrag

Haftungsausschlusserklärung ist unwirksam



Die Chartertörn-Vereinbarung wird oft überschätzt. 2002 wurde das Schuldrecht reformiert. Seitdem gelten vorgedruckte 08/15-Mitseglervereinbarungen als "Allgemeine Geschäftsbedingungen".

Im Klartext: Vieles, was im Muster-Crewvertrag steht, ist ungültig. Der Skipper haftet, wenn Mitsegler verletzt oder getötet werden. Egal, was im Crewvertrag steht. Das ist der Witwe ohnehin egal.

Sicherer seien nur individuelle Verträge mit jedem einzelnen Mitsegler, sagen Experten.

In einem Crewvertrag kann man also nicht die gegenseitige Haftung ausschließen, wohl aber die Einzelheiten des Törns festlegen: Wie werden Kosten (z.B. eingehaltene Kaution) geteilt, wer zahlt wann etc.?

Tipp: Die Kaution sollte sich der Skipper bereits vor Antritt der Reise von den Mitseglern überweisen lassen. Sicher ist sicher. Das erhöht auch die Motivation, sorgsam mit der Yacht umzugehen. Und vermeidet Streitereien im Fall der Fälle. Die Kaution kann man auch versichern lassen. Wie eigentlich alles. Mehr.



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