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Strandung vor Antibes im April 2008.

So viel Versicherung braucht der Charterer


Einige Begriffe

Beim Chartervertrag handelt sich um einen Mietvertrag, es gilt das Mietrecht.

Erbringt der Reiseveranstalter mindestens zwei unterschiedliche Hauptleistungen, greift das Reiserecht. Beispiel: Er vermittelt auch den Flug zum Charterboot.

Dann muss das Unternehmen gemäß Reiserecht einen Sicherungsschein gegen die Insolvenz vorlegen.

Wird nur ein Boot vermittelt/verchartert und geht der ausländische Vercharterer pleite, hilft der Sicherungsschein nur wenig. Dann hat man Anspruch auf die Summe, die der deutsche Vermittler noch nicht an die Pleitefirma überwiesen hat. Es heißt also, gut aufpassen bei der Wahl des Vercharterers vor Ort.

In dieser Saison testet die Vereinigung Deutscher Yacht-Charterunternehmen (VDC) das "Chartersiegel": VDC prüft mit der Versicherung Pantaenius die Bonität der Vercharterer vor Ort. So soll gewährleistet sein, dass schon vor Eintritt der Insolvenz Versicherungsschutz besteht.

Unentbehrlich: Die Skipper-Haftpflichtversicherung


Die Mutter aller Versicherungen: Skipperhaftpflicht

Eine ist unentbehrlich und wird wärmstens empfohlen: die Skipperhaftpflicht-Versicherung.

Der Versicherungsschutz umfasst bei Pantaenius "Schadenereignisse, die sich bei Gebrauch der gecharterten Yacht und der Beiboote durch Skipper und Crew an Dritten ereignen. Dazu gehören beispielsweise Schäden an anderen Schiffen, an Hafen- oder Steganlagen. Auch Schäden, die aufgrund grober Fahrlässigkeit am Charterschiff entstehen und nicht über die Kasko-Versicherung des Vercharterers abgedeckt sind, sind inbegriffen".

Wer nicht mit seinem Privatvermögen haften will, sollte vor Törnbeginn unbedingt eine Skipperhaftpflicht-Versicherung abschließen. Auch deren Kosten sollten auf die Crew umgelegt werden.

Die normale Haftpflicht-Versicherung an Land übernimmt Schäden, die durch den Gebrauch einer Yacht entstehen, meist nicht.

Weitere Bestandteile einer Skipperhaftpflicht-Versicherung bei Pantaenius sind:

• Charterausfalldeckung
• Beschlagnahmedeckung
• Hotel- und Transportkostendeckung

Puerto de Soller, direkt neben der Straßenbahn.

Der Chartervertrag

Hier sollte man genau hinsehen

Der Pott ist geblockt, die Flüge schon gebucht - da fällt es meist schwer, den Chartervertrag genau zu studieren.

Man sollte es dennoch tun.

Wichtig:

Unwirksam: Haftungssauschluss-Erklärung der Crew


Die Chartertörn-Vereinbarung wird oft überschätzt. 2002 wurde das Schuldrecht reformiert. Seitdem gelten vorgedruckte 08/15-Mitseglervereinbarungen als "Allgemeine Geschäftsbedingungen".

Im Klartext: Vieles, was im Muster-Crewvertrag steht, ist ungültig. Der Skipper haftet, wenn Mitsegler verletzt oder getötet werden. Egal, was im Crewvertrag steht. Das ist der Witwe ohnehin egal.

Sicherer seien nur individuelle Verträge mit jedem einzelnen Mitsegler, sagen Experten.

In einem Crewvertrag kann man also nicht die gegenseitige Haftung ausschließen, wohl aber die Einzelheiten des Törns festlegen: Wie werden Kosten (z.B. eingehaltene Kaution) geteilt, wer zahlt wann etc.?

Tipp: Die Kaution sollte sich der Skipper bereits vor Antritt der Reise von den Mitseglern überweisen lassen. Sicher ist sicher. Das erhöht auch die Motivation, sorgsam mit der Yacht umzugehen. Und vermeidet Streitereien im Fall der Fälle.

Was es sonst noch gibt


Man kann sich gegen alles versichern - ist es auch sinnvoll?

Kasko - und Haftpflicht sind Sache des Vercharterers. Die Haftpflicht des Vercharterers kommt nur für Schäden auf, die nicht durch grobe oder fahrlässige Fehler verursacht werden: Genau das aber wird die Versicherung immer versuchen, dem Charterer nachzuweisen. Gut, wenn er dann eine Skipper-Haftpflichtversicherung vorweisen kann.

Reiserücktritts- bzw. Charterrücktrittsversicherung: Z.B. wenn der Skipper oder Crewmitglieder plötzlich ausfallen.

Kautions-Versicherung: Wird von großen Charterfirmen bereits bei Vertragsabschluss angeboten. Minimiert auf jeden Fall das Risiko, die Selbstbeteiligung der Haftpflicht (=Kaution) los zu werden. Für den, der öfter im Jahr chartert, lohnt auch eine eigene Versicherung.

Reise-Krankenversicherung: Solle man haben. Kommt auch für den Rücktransport Verstorbener auf.

Skipper-Unfallversicherung: Sinnvoll, wenn sie auch für Bergungskosten gerade steht. Vorher aber die eigene Unfallversicherung fragen, ob die Segeln ausschließt.