Logbuch

Das Führen eines Seetagebuches (Logbuch) wird auch
auf Sportbooten/Charteryachten dringend empfohlen.

Dazu gibt es ein Merkblatt [107 KB] (2006) vom Verkehrsminister

Infos vom Verkehrsminister zum Thema Logbuchpflicht für Sportschiffer:

BERLIN (SP) Schiffssicherheit ist unteilbar. Daher wurde sowohl im Schiffssicherheitsgesetz (SchSG) vom 9. September 1998 (BGBl. I Nr. 63 S. 2860) als auch in der Schiffssicherheitsverordnung (SchSV) vom 18. September 1998 (BGBl. I Nr. 66 S. 3013, 3023) davon abgesehen, die Sportfahrzeuge von den grundlegenden Bestimmungen über Schiffssicherheit von vorneherein auszunehmen, wie dies noch in der vor dem 1. Oktober 1998 gültig gewesenen Schiffssicherheitsverordnung der Fall gewesen war. Dies entspricht dem internationalen Standard wie z.B. den Vorschriften des SOLAS-Übereinkommens, die zum Teil unmittelbar auch für Sportfahrzeuge gelten. Grundsatzbestimmungen wie § 3 SchSG über die Pflicht des Schiffsbetreibers zur Sicherheitsvorsorge und § 2 SchSV zur Selbstkontrolle hinsichtlich des sicheren Schiffsbetriebs gelten daher auch für die Sportfahrzeuge. Daneben wird jedoch hinsichtlich der spezifischen Einzelanforderungen jeweils nach Schiffstypen differenziert.
Bei dieser Ausgangslage ist in den vergangenen Monaten in der Öffentlichkeit in Bezug auf Sportfahrzeuge die Frage erörtert worden, welche Unterscheidungen sich bei den Einzelanforderungen ergeben, die auf die Führung von Seetagebüchern gerichtet sind: "Müssen Skipper Seetagebücher führen?"
Diese Ausgabe der MSInfo stellt den Eigentümern und Betreibern von Sportfahrzeugen in Anlage 3 ein Merkblatt als Orientierungshilfe zur Verfügung, aus dem sich die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen entnehmen lassen."

Auf jeden Fall gilt weiterhin: Wer keins führt, handelt leichtsinnig.

§ 6 Abs. 3 Schiffssicherheitsgesetz:

"Der Schiffsführer hat - falls nicht anders vorgeschrieben, im Schiffstagebuch - unverzüglich durch geeignete Eintragungen über alle Vorkommnisse an Bord zu berichten, die für die Sicherheit in der Seefahrt einschließlich des Umweltschutzes auf See und des Arbeitsschutzes von besonderer Bedeutung sind. 2Bei Schiffsunfällen hat der Schiffsführer, soweit erforderlich und möglich, für die Sicherstellung der Eintragungsunterlagen zu sorgen."

Ein Logbuch empfiehlt sich also auf jeden Fall.


Papierkram in der Navi-Ecke.
Papierkram in der Navi-Ecke.



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