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Handfunken in Holland nun erlaubt


Tragbare Funkgeräte sind in Holland endlich erlaubt


Ijmuiden (SP) Die Nutzung tragbarer UKW-Seefunkgeräte an Bord ist in Holland nun offiziell erlaubt. Diese müssen allerdings, wie die fest installierten Geräte, mit
ATIS versehen sein. Das teilte der DMYV mit.

Das Leistungsvermögen der UKW-Handfunkgeräte darf sechs Watt nicht überschreiten und muss auf ein Watt herunterschaltbar sein. Die Tragweite eines tragbaren Funkgerätes beträgt höchstens fünf Seemeilen.

Deutsche Bootsbesitzer mit gültigem Sprechfunkzeugnis können ein tragbares Funkgerät in den Niederlanden nur benutzen, wenn sie die entsprechende Genehmigung bei der holländischen Telecom beantragt haben.

Infos: www.agentschap-telecom.nl
oder Telefon (00 31) 5 05 87 74 44.

Abhörpflicht auf Kanal 10 auf dem Ijsselmeer


Binnenschiffahrtsfunk: Auf dem Ijsselmeer Abhörpflicht des Kanal 10 - und nur mit ATIS

Berlin (SP)
Für Kleinfahrzeuge besteht folgende Ausrüstungs- und Funkabhörpflicht:

Auf dem Rhein ab Rheinfelden einschließlich Lek und Waal, auf der Mosel, auf der Donau, auf allen Bundeswasserstraßen, auf dem Ijsselmeer und dem Rheindelta besteht bei unsichtigem Wetter für Kleinfahrzeuge Ausrüstungspflicht und Abhörpflicht des Verkehrskreises Schiff-Schiff (Kanal 10).

Der Verkehrskreis Schiff-Schiff darf nur verlassen werden, um im Verkehrskreis Nautische Information Nachrichten zu empfangen oder zu übermitteln. Kleinfahrzeuge müssen bei unsichtigem Wetter oder bei Radarfahrt mit einer Funkanlage nach den neuesten Bestimmungen (ATIS ) ausgerüstet sein.

Unter unsichtigem Wetter ist zu verstehen
1. Nebel unter 250 Meter Sicht
2. Regen und Schneefall unter 250 Meter Sicht
3. Die Zeit nach Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang (Nacht)

Für alle Kleinfahrzeuge, die sich freiwillig mit einer Funkanlage nach den neuesten Bestimmungen (ATIS) ausgerüstet haben, besteht auf Bundeswasserstraßen Abhörpflicht des Verkehrskreises Schiff-Schiff (10). Dieser darf kurzfristig verlassen werden, um auf einem anderen Verkehrskreis z.b. Nautische Information Nachrichten auszutauschen. Diese Abhörpflicht ist an keine Zeit gebunden.

Binnenfunkanlagen ohne ATIS sowie Seefunkanlagen dürfen auf Bundeswasserstraßen nicht betrieben werden.